Checkliste Personalmobilität
Generelle Voraussetzung für STT-Reisen: mindestens 5 Arbeitstage und maximal 6 Wochen!
Hochschuljahr 2012/2013
Voraussetzungen:
- Übereinkunft zu einer Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen durch eine formlose Bestätigung oder ein Einladungsschreiben der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens
- Einreichung eines Arbeitsplans (work programme), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird
- Dienstreiseanzeige
- Der Aufenthalt muss bis spätestens 31.08.2013 erfolgt sein
Bewerbung:
- Work plan (vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der Gasthochschule und dem/r Reisenden bestätigt werden)
- Einladung/Zusage der Gasthochschule/Unternehmen
- Reiseanzeige; von Vorgesetztem unterzeichnetes Exemplar an AAA
Vor der Reise:
- Annahmeerklärung (vom Reisenden zu unterschreiben). Zu beachten: keinen Betrag eintragen
Direkt nach der Reise
- Bestätigung der Gasthochschule/des Unternehmens (Letter of confirmation), von Gasthochschule unterschrieben
- Durchführungsbericht Zu beachten: mind. 5 Arbeitstage
- Reisekostenrechnung und zugehörige Original-Belege (mit Unterschrift eines Kollegen/Vorgesetzten, der „sachlich-richtig“ zeichnet)