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Checkliste Personalmobilität

Generelle Voraussetzung für STT-Reisen: mindestens 5 Arbeitstage und maximal 6 Wochen!

Hochschuljahr 2012/2013

Voraussetzungen:

  • Übereinkunft zu einer Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen durch eine formlose Bestätigung oder ein Einladungsschreiben der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens
  • Einreichung eines Arbeitsplans (work programme), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird
  • Dienstreiseanzeige
  • Der Aufenthalt muss bis spätestens 31.08.2013 erfolgt sein

Bewerbung:

  • Work plan (vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der Gasthochschule und dem/r Reisenden bestätigt werden)
  • Einladung/Zusage der Gasthochschule/Unternehmen
  • Reiseanzeige; von Vorgesetztem unterzeichnetes Exemplar an AAA

Vor der Reise:

  • Annahmeerklärung (vom Reisenden zu unterschreiben). Zu beachten: keinen Betrag eintragen

Direkt nach der Reise

  • Reisekostenrechnung und zugehörige Original-Belege (mit Unterschrift eines Kollegen/Vorgesetzten, der „sachlich-richtig“ zeichnet)

 


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