Personalmobilität in Europa
Die Programmlinie Personalmobilität des LLP/ERASMUS-Programms fördert eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (insbesondere von administrativem und technischem Personal) an (ERASMUS-Partner-)Hochschulen und Unternehmen im europäischen Ausland. Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine ERASMUS-Personalmobilität durchführen möchten
Dauer: Mindestens eine (5 Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen
Leistungen: Erstattung der Fahrt- und Aufenthaltskosten*
Voraussetzungen:
- Übereinkunft zu einer Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen durch eine formlose Bestätigung oder ein Einladungsschreiben der Partnerhochschule bzw. des Unternehmens
- Einreichung eines Arbeitsplans (work programme), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird
- Dienstreiseanzeige
- Der Aufenthalt muss bis spätestens 31.08.2013 erfolgt sein
Dokumente nach dem Aufenthalt:
- Teilnahmebestätigung der Gastuniversität bzw. des Gastunternehmens
- Reisekostenabrechnung inkl. aller Originalbelege
- Durchführungsbericht
Mögliche Partnerhochschulen, mit denen der Austausch gefördert werden kann, sind z.B. alle ERASMUS-Partnerhochschulen der JLU Gießen, davon insbesondere die Hochschulen der Santander Gruppe; aber auch bestehende Kontakte außerhalb o.g. Auflistung können für diese Maßnahme genutzt werden.
Die nächste Bewerbungsfrist für Aufenthalte im Akademischen Jahr 2012/13 ist der 31.1.2013. Frühester Aufenthaltsbeginn ist dann der 01.03.2013. Bewerbungen werden im EU-Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht.
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. In die Entscheidung ist eine Auswahlkommission eingebunden, der die Bewerbungen im Umlaufverfahren zugeleitet werden.
Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Frau Rothmann. Tel.: 0641-99-12131 /-2, E-Mail: europa-aaa@admin.uni-giessen.de.
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Alle Formulare und eine Zusammenfassung der Personalmobilität (STT) in Kürze: Zur Checkliste
*Das Akademische Auslandsamt behält sich vor, Reisen mit einem Pauschalbetrag zu fördern bzw. Aufenthaltskoten nur für 1 Woche auszuzahlen