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Förderung durch BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert primär deutsche Staatsangehörige.

Es ermöglicht aber auch eine Förderung ausländischer Hochschulangehöriger, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Anträge auf Förderung nach BAföG werden bei den Ämtern für Ausbildungsförderung an deutschen Hochschulen, den Studentenwerken, eingereicht.
Da sich die gesetzlichen Bestimmungen zum BAföG regelmäßig ändern, informieren Sie sich am besten direkt beim Studentenwerk der JLU.