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Die EU und der Fußball - wie Bosman Europas beliebtesten Sport veränderte

Welche Person hat den europäischen Fußball in den letzten zwanzig Jahren am meisten geprägt? Würde man diese Frage Experten stellen, hätte man schnell ein paar Namen zusammen. Zinedine Zidane, David Beckham oder auch die zurzeit wohl besten Fußballer der Welt Cristiano Ronaldo, Lionel Messi und Wayne Rooney. Jean Marc Bosman würden die wenigstens beziehungsweise niemand nennen. Dabei hat der belgische Sportler wie kein zweiter Einfluss auf den europäischen Fußball genommen. Allerdings nicht durch seine sportlichen Leistungen, sondern durch eine Klage.

 

Die Klage reichte Bosman zunächst nur bei einem belgischen Gericht ein aber sie landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof. Dessen „Bosman–Urteil“ kam einer Revolution gleich, nicht nur für den Fußball, sondern für den gesamten Sport in Europa. Es war das erste Mal, dass die EU aktiv in sportliche Regelungen der Verbände eingriff und gleichzeitig der Startschuss für weitere Maßnahmen. Die Diskussion über Kompetenzanmaßungen und Einmischungen in nationale Angelegenheiten durch die EU lebt immer wieder auf, sei es in Bezug auf politische Angelegenheiten oder wichtigere Dinge wie den hessischen Apfelwein. War dieser Schritt der EU ein Grund zur Sorge? Wird der Sport in Zukunft dem Europagedanken untergeordnet? Doch zurück zum Anfang und zu Jean Marc Bosman. Seine Klage reichte er 1990 ein. Zu diesem Zeitpunkt galt im Fußball noch die Regelung, dass Spieler bei einem Vereinswechsel nach Vertragsende noch Ablöse kosteten. So bekamen die Vereine hohe Summen durch den Verkauf von selbst ausgebildeten Spielern garantiert. Viele Vereine mit einer relativ kleinen Fanbasis finanzierten ihren Spielbetrieb über dieses System.

 

Bosman war beim belgischen Erstligisten RFC Lüttich beschäftigt und aufgrund seines Vertragsendes in Verhandlungen mit dem französischen Zweitligisten USL Dünkirchen getreten. Der RFC Lüttich hatte jedoch Bedenken, was die Zahlungsfähigkeit des französischen Vereins anging, und ließ die Verhandlungen schließlich platzen. Bosman stand nun ohne neuen Verein da und war de facto arbeitslos, was ihn schließlich zu der Schadensersatzklage gegen den RFC Lüttich und den belgischen Fußballverband bewegte. Seine Klage begründete er damit – und das war der springende Punkt – , dass das Transfersystem gegen die Richtlinien der EU bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit verstoßen würde. Dieses Gesetz besagt, dass jeder Bürger der Europäischen Union die freie Wahl hat, in welchem Mitgliedsstaat er seinen Beruf ausüben will, bei Gleichberechtigung mit den Bürgern des jeweiligen Staates.

 

Das belgische Gericht gab Bosman recht, rief aber gleichzeitig den Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine europaweite einheitliche Regelung an. Die UEFA und die FIFA, die bereits im ersten Verfahren den RFC Lüttich unterstützt hatten, bestritten zunächst jede Zuständigkeit des EuGH in diesem Bereich. Das Verfahren wurde schließlich 1995 eröffnet. Das Urteil zugunsten Bosmans sorgte für umfassende Änderungen im Profi-Fußball. Die Spielergehälter explodierten regelrecht, denn jetzt mussten die Vereine neue Wege finden, um Spieler langfristig an sich zu binden. Der wichtigste Punkt jedoch war die Abschaffung einer begrenzten Einsatzmöglichkeit von Ausländern in den jeweiligen Ligen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es nämlich für Vereine verboten, mehr als drei Ausländer in einem Spiel einzusetzen. So sollte die einheimische Nachwuchsarbeit geschützt und der Einkauf von so genannten „Billig-Fußballern“ aus dem Ausland verhindert werden.

 

Diese Regelung bezog sich nicht nur auf den Fußball, sondern auch auf andere Sportarten wie Basketball und Eishockey. So stieg der Anteil von Ausländern im deutschen Profi-Fußball von 1995 bis 2001 um 23,3 Prozent. Diese Entwicklung ist bis heute umstritten, wie die FIFA 2008 gezeigt hat. Auf einem Kongress mit 190 nationalen Verbänden wurde die Einführung der so genannten „6 + 5“-Regel bis zum Jahr 2013 beschlossen. Diese besagt, dass in der Anfangsformation eines Vereines nicht mehr Ausländer als Einheimische stehen dürfen. Die EU hatte dieser Regel schon in der Diskussion während ihrer Entstehung eine Absage erteilt, aber die FIFA unter ihrem Präsidenten Josef Blatter hielt weiterhin an ihren Plänen fest. Eine Einigung mit Zuständigen der EU steht bis heute aus.

 

Bleibt die Frage, ob die Europäische Union in diesem Bereich überhaupt zuständig ist. Ist der Sport, insbesondere der Fußball, nicht ein nationales Kulturgut, um dass sich nur die Verbände selbst kümmern sollten? Oder sind die Vereine bloß Wirtschaftsunternehmen, deren Profitstreben von staatlichen und international gültigen Reglements kontrolliert werden muss? Im Angesicht der aktuellen Finanzkrise und dem gleichzeitig stattfindenden Rekordtransfer des bereits erwähnten Cristiano Ronaldos, bei dem 94 Millionen Euro den Besitzer wechselten, eine durchaus berechtigte Frage. Wie die auf diesen Wechsel folgende Diskussion um Gehalts- sowie Transferobergrenzen zeigt, sind die Verbände aber durchaus selbst in der Lage, sinnvoll reglementierend einzugreifen. Auch eine Ausländerregel soll ja, obwohl sie sich diskriminierend anhört, bestehende, funktionierende Strukturen schützen und nicht Sportler aus dem Ausland unterdrücken.

 

Auch wenn die EU mit ihren Eingriffen die europäische Integration durch den Fußball fördern will, so vergisst sie jedoch eins: Fußball lebt wie fast jeder Sport von Konkurrenz. Nicht nur auf nationaler, ja schon auf regionaler Ebene ist die Identifikation mit den eigenen und gegen die gegnerischen Spieler enorm wichtig für jeden Fan. Nimmt man dem Fußball diesen Aspekt, so schafft man Retortenvereine ohne eigene Identität und schädigt Nachwuchsprojekte, welche am meisten für Integration durch den Fußball tun. Allerdings muss man sich gleichzeitig fragen, ob den Verbänden nicht zu viel Macht in die Hände gegeben wird, sollten ihnen solche Entscheidungen überlassen werden. Ein erster Schritt zur Lösung wären konstruktiv geführte Gespräche zwischen Verbänden und EU. Klare Aufgabenverteilung und Entscheidungsgewalt sind von Nöten, um eindeutig gültige und vor allem sinnvolle Regelungen zu schaffen. Kompetenzgerangel zwischen UEFA und EU bringt keinen von beiden ihren Zielen näher, sondern schadet im Endeffekt nur einem: dem Fußball.

 

Von Jan Scharpenberg

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Redaktion
10.11.2010 13:11
 

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