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Alle gemeinsam oder doch jeder für sich?

Der 1. November 1993 wurde in den Medien gefeiert als ein Tag, der in die Geschichtsbücher eingehen würde. Doch es hatte länger als eineinhalb Jahre gedauert, bis alle Staaten der EU den Ratifizierungsprozess zum Vertrag von Maastricht über die Europäische Union abschlossen. Nachdem es endlich alle Länder geschafft hatten, stellte sich vielmehr die Frage: Wie handlungsfähig ist eine EU, deren Mitglieder sich schon bei der Gründung so uneinig sind?

 

 

Nach der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht über die Europäische Union am 7. Februar 1992 begann der Ratifizierungsprozess in den zwölf Gründungsstaaten. Wie in Deutschland so wurde in den meisten EU-Staaten der Vertrag von Maastricht von den nationalen Parlamenten ratifiziert.
In drei Ländern allerdings wurde die Ratifizierung per Volksabstimmung entschieden. Die Referenden in Irland und Frankreich endeten, trotz einiger Schwierigkeiten, mit einer Zustimmung zum Maastrichter Vertrag.

 

Die Dänen erteilten ihrer Regierung im ersten Anlauf eine Absage, wenn auch denkbar knapp. „Wenn nur jeder einhundertste Däne anders abgestimmt hätte ...“, so kommentierte Premierminister Poul Schluter das negative Ergebnis des Referendums. Die Ablehnung der Dänen löste in der EU ein politisches Erdbeben aus. Auch wenn lediglich einige zehntausend Stimmen den Ausschlag gaben, so sahen sich in ganz Europa die Gegner des Vertrags bestätigt. Die Zustimmung ihres Volkes erhielt die dänische Regierung erst nach einem zweiten Referendum. Zuvor wurde Dänemark in einem Zusatzprotokoll das Recht zugestanden, selbst zu wählen, ob und zu welchem Zeitpunkt es der Währungsunion beitreten möchte.

 

Problem des Subsidiaritätsprinzips

Wie bereits bei der Gründung zu spüren war, läuft der Prozess der europäischen Integration in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich schnell ab. Da zu Erwarten ist, dass in den kommenden Jahren die Zahl der Mitglieder in der EU steigt, wird die Beschlussfähigkeit der EU weiter verkompliziert. Wenn bereits mit den zwölf Gründungsmitgliedern manche Dinge verworfen werden müssen, kann die Situation in einer größeren Gemeinschaft kaum einfacher werden. Verstärkt wird dieser Effekt dadurch, dass das Subsidiaritätsprinzip im EU-Vertrag verankert ist. Artikel 3b EUV besagt: "Die Gemeinschaft wird innerhalb der Grenzen der ihr in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig. In den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, wird die Gemeinschaft nach dem Subsidiaritätsprinzip nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. Die Maßnahmen der Gemeinschaft gehen nicht über das für die Erreichung der Ziele dieses Vertrags erforderliche Maß hinaus."

 

Grundsätzlich ist das Subsidiaritätsprinzip für die Europäische Gemeinschaft nichts Neues und wurde auch nicht in Maastricht erfunden. Man gewinnt im politischen Alltag allerdings den Eindruck, als ob das Rechtsprinzip der Subsidiarität eher dazu genutzt wird, einen Schleier zu erzeugen, hinter dem Interessenkonflikte ausgetragen werden. In den Diskussionen zwischen Bundes- und Landtagsregierungen gehört dieser andauernde Machtkampf in Deutschland auf jeden Fall dazu. Der föderative Aufbau der EU hat durchaus große Ähnlichkeiten mit dem politischen System Deutschlands. Daher werden auch in der EU früher oder später zwei verschiedene Ebenen um die Zuständigkeit bei der Ausübung von Macht ringen. Dabei geht es um die Behauptung der Eigenständigkeit der Union auf der einen und dem Souveränitätsverständnis der Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite. Wenn wir ein starkes, handlungsfähiges Europa wollen, ist es notwendig, dass für die Regierungen in Zukunft Werte wie Einheit, Gemeinwohl und Integration wichtiger werden als Identität, Abgrenzung und Eigenständigkeit.

 

Chance für die europäischen Bürger

Im Vergleich zu einem Menschenleben läuft der europäische Einigungsprozess langsam ab. Doch historisch gesehen bewegen sich die Völker Europas in Riesenschritten aufeinander zu. Länder, die sich über lange Zeit gegenseitig bekriegt haben, schließen sich in Vergangenheit und Gegenwart zusammen und bilden einen in Gemeinschaft einen gesellschaftlichen Raum. So problematisch die politische Handlungsfähigkeit ist, durch die Gründung der EU gewinnt der einzelne Unionsbürger immens an Freiheiten und Rechten. Das Leben ändert sich.

 

Im gesamten EU-Raum sind die Menschen- und Grundrechte garantiert. Außerdem besteht das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung inklusive aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament. Durch die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes wurden die wirtschaftlichen Möglichkeiten stark erweitert. Für den einzelnen Bürger ergibt sich aus dem Vertrag von Maastricht eine Fülle von neuen Möglichkeiten, die er nur noch nutzen muss. Auf der anderen Seite bleibt für die politische Handlungsfähigkeit der EU nur zu hoffen, dass es in nächster Zukunft nicht nötig sein wird existenzielle Entscheidungen zu treffen. Denn gemeinsam an einem Strang zu ziehen, das muss die Europäische Union erst noch lernen.

 

Von Martin Fetzer

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Redaktion
07.11.2010 22:25
 

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