7.35.03 Nr.6 Bachelor "Berufliche und Betriebliche Bildung"
Übersicht der Speziellen Ordnungen zum Bachelor-Studiengang "Berufliche und Betriebliche Bildung
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (8.Änderungsfassung) Gültigkeit
Synopse
Die 8. Änderungsfassung tritt zum 18.01.2013 in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (7.Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung tritt zum 22.06.2012 in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (6.Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung tritt zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (5.Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2011/2012 (25.07.2011) in Kraft. Die Regelungen unter §21 Abs. 3 gelten für die Absolventenjahrgänge 2011 bis 2014.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) GültigkeitDie 4. Änderungsfassung trat zum Sommersemester 2011 (03.02.2011) in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 3. Änderungsfassung trat zum WS 2010/2011 in Kraft
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum WS 2009/2010 in Kraft
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat zum WS 2009/2010 in Kraft. Für alle Studierenden, die im SoSe 2009 in dieser Fachrichtung eingeschrieben waren, bleiben Studienverlaufsplan und Modulbeschreibung in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
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Spezielle Ordnung Gültigkeit Die spezielle Ordnung zum Studiengang "Berufliche und Betriebliche Bildung" trat zum WS 2008/2009 in Kraft
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert. |
* Die Anlage 3 besteht nur aus einem Satz.
letzte Überarbeitung: 18.01.2013, Jenny Hündt