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You are here: Home Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) 7 Prüfungsangelegenheiten und -ordnungen 7.35 Spezielle Ordnungen Bachelor 7.35.03 Nr.6 Bachelor "Berufliche und Betriebliche Bildung"
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7.35.03 Nr.6 Bachelor "Berufliche und Betriebliche Bildung"

Übersicht der Speziellen Ordnungen zum Bachelor-Studiengang "Berufliche und Betriebliche Bildung

 

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (8.Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                                                                      Synopse                                                                                                                                                                 

Die 8. Änderungsfassung tritt zum 18.01.2013 in Kraft.

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (7.Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                                                                       Synopse                                                                                                                                                                 

Die 7. Änderungsfassung tritt zum 22.06.2012 in Kraft.

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (6.Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                                                                          Synopse

Die 6. Änderungsfassung tritt zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft.

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (5.Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                                                                         Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2011/2012 (25.07.2011) in Kraft. Die Regelungen unter §21 Abs. 3 gelten für die Absolventenjahrgänge 2011 bis 2014.
Studierende, die im Sommersemester 2011 in einem der Bachelor-Studiengänge eingeschrieben sind, können entscheiden, dass für sie die Notenbildung nach der bisher gültigen Fassung §21 Abs.3 vorgenommen wird. Sie müssen dies bei der Meldung zur Bachelor-Thesis beim Prüfungsamt schriftlich beantragen.

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 4. Änderungsfassung trat zum Sommersemester 2011 (03.02.2011) in Kraft.
Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat zum WS 2010/2011 in Kraft

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 2. Änderungsfassung trat zum WS 2009/2010 in Kraft

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat zum WS 2009/2010 in Kraft. Für alle Studierenden, die im SoSe 2009 in dieser Fachrichtung eingeschrieben waren, bleiben Studienverlaufsplan und Modulbeschreibung in Kraft.

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die spezielle Ordnung zum Studiengang "Berufliche und Betriebliche Bildung" trat zum WS 2008/2009 in Kraft

Alle Studienvoraussetzungen werden entsprechend der Anlage 1 - Studienvoraussetzungen - zur Studien- und
Prüfungsordnung der JLU vom 23.08.2006 für das Lehramt an Gymnasien - MUG 7.83.00 - gefordert.

* Die Anlage 3 besteht nur aus einem Satz.

 letzte Überarbeitung: 18.01.2013, Jenny Hündt

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Redaktion
01.03.2013 12:59
 

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