7.35.03 Nr.1 Bachelor "Sozialwissenschaften"
Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengang "Sozialwissenschaften" (7.35.03 Nr.1)
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (6. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse
Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Regelungen werden erstmals bei der Prüfung zum Wintersemester 2011/12 angewandt. |
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Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (5. Änderungsfassung) Gültigkeit Synopse Die 5. Änderungsfassung tritt am 10.11.2011 in Kraft. |
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Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 4. Änderungsfassung trat zum WS 2010/2011 in Kraft. Studierende die im Sommersemester 2010 im Studiengang eingeschrieben sind, können wählen, ob sie das Studium nach den bisherigen Bestimmungen oder nach den Regelungen des 4. Änderungsbeschlusses abschließen wollen. Die Wahl muss bis zum 31.12.2010 dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mitgeteilt werden. |
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Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung) Gültigkeit |
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Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 2. Änderungsfassung trat zum SoSe 2009 in Kraft. |
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Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung) Gültigkeit Die 1. Änderungsfassung trat zum WS 2007/2008 in Kraft. |
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Spezielle Ordnung Gültigkeit |
letzte Überarbeitung: 27.02.2012, Antonia Arnhardt