Mitarbeiterausweise für Schrankenanlagen Schubertstraße/Aulweg + Schließfunktion BFS
In diesem Zusammenhang werden - je nach Status der betr. Person - entweder Mitarbeiterausweise (immer mit Foto) oder sogenannte Gastkarten (nur teilweise Lichtbild erforderlich) im BFS (Biomedizinisches Forschungszentrum Seltersberg in der Schubertstraße 81, s. Foto) ausgegeben.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Die Kartenabholung ist an der Pforte im BFS - grundsätzlich von Mo bis Do in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr - möglich.
Außerhalb der o.a. Zeiten ist eine Kartenabholung nur nach Absprache mit Pförtner bzw. Hausmeister möglich: Sie erreichen diese entweder unter dem
Festnetzanschluss 0641/99-39854 sowie unter den Handynummern
0151/42252163 (Herr Kerzmann) bzw.
0151/11337923 (Herr Bramer) oder
per E-Mail unter hausmeister-bfs@admin.uni-giessen.de.
Mitzubringen sind Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass, es ist keine Abholung in Vertretung möglich. Bitte kommen Sie nur dann zur Abholung, wenn Sie eine konkrete Aufforderung seitens Dezernat B per E-Mail erhalten haben, da nur in diesen Fällen die Karten zur Ausgabe bereit liegen!!
Digitales Foto: Zur Herstellung personalisierter Mitarbeiterkarten ist ein digitales Foto von Ihnen notwendig (Aufnahme mit einfacher Digitalkamera oder Handy ist voll ausreichend!), bitte mailen Sie dieses an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.
Wöchentliche feste Fototermine im HRZ gibt es seit 01.04.2013 - wg. der geringen Nachfrage - nicht mehr. Sollte es Ihnen absolut nicht möglich sein, ein digitales Foto aufzunehmen und zu mailen, können Sie ausnahmsweise ein Foto im HRZ machen lassen, allerdings nur nach vorheriger Absprache mit Herrn Hans-Peter.Loew@hrz.uni-giessen.de
(Telefon: 0641/99-13053).
Für Externe wie z.B. Lehrbeauftragte, Emeriti mit Dienstzimmer im BFS etc. können keine personalisierten Karten, sondern nur Gastkarten ohne Lichtbild ausgestellt werden.
Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung, ob Sie überhaupt antragsberechtigt sind für einen Mitarbeiterausweis bzw. eine Gastkarte der JLU oder ob UKGM für Sie zuständig ist (UKGM/Ressort III - Hotline: 40123).
Hinweise:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aushändigung eines Mitarbeiterausweises bzw. einer Gastkarte und die damit verbundene Parkberechtigung (zzgl. evtl. Schließberechtigung im BFS); ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz. Die einzelnen Stellplätze sind weder nummeriert noch reserviert.
- Oftmals bestehen gerade bei Beschäftigten, die seitens UKGM administriert werden (Auszahlung der Vergütung über UKGM) Unsicherheiten, ob ein Landesvertrag besteht oder ein UKGM-Vertrag: Sie können dies anhand Ihrer UKGM-Abrechnung feststellen - im oberen Drittel/rechter Block finden Sie oberhalb des für Sie zuständigen Ansprechpartners die jeweilige Tarifgruppe: Hat jemand einen Landesvertrag, erkennen Sie dies an dem Zusatz "Ä" für TV-Ärzte bzw. "E" für TV-Hessen. Steht bei der Tarifgruppe hingegen nur eine Zahl wie z.B. "07", besteht ein UKGM-Vertrag.
Grds. kann nachstehender Personenkreis "rund um das BFS" einen Mitarbeiterausweises oder eine Gastkarte erhalten:
- Sie sind Beschäftigte/r der JLU mit Landesvertrag (Personenkreis rund um das BFS= prioritär Beschäftigte des FB 11; daneben Beschäftigte der FBe 08, 09 und 10 mit Dienstort im BFS oder z.B. Beschäftigte mit Dienstort ECCPS) und werden vom Personaldezernat der JLU in der Goethestraße 58 administriert.
- Sie sind Beschäftigte/r mit Landesvertrag im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und werden seitens der UKGM GmbH administriert (Ausnahmeregelung nur für diesen konkreten Personenkreis!).
- Sie sind Beschäftigte/r mit Landesvertrag oder UKGM-Vertrag, werden seitens der UKGM GmbH administriert und haben Ihren Dienstort im BFS (Ausnahmeregelung, da die Karte bei diesem Personenkreis - mit Aufgaben in der Krankenversorgung - gleichzeitig für das Schließsystem im BFS benötigt wird!).
Alle weiteren, von UKGM administrierten Beschäftigten (= Beschäftigte mit Aufgaben in der Krankenversorgung), die nicht unter die o.a. Ziffern 2 oder 3 fallen (egal, ob Landesvertrag oder UKGM-Vertrag!), können keinen Mitarbeiterausweis bzw. keine Gastkarte der JLU erhalten. Die o.g. Personen haben als Beschäftigte der UKGM GmbH grds. die Möglichkeit, die Parkplätze der UKGM GmbH zu nutzen und eine entsprechende Parkberechtigung bei UKGM/Ressort III (Hotline: 40123) zu beantragen.
- Nicht antragsberechtigt sind alle Beschäftigten mit Landesvertrag, die wg. ihrer Krankenversorgungsaufgaben seitens UKGM (Ressorts II/Personal) administriert werden und weder im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde tätig sind noch ihren Arbeitsplatz im BFS haben und somit nicht unter die zuvor genannten Ausnahmeregelungen fallen.
- Nicht antragsberechtigt sind Beschäftigte mit Krankenversorgungsaufgaben, die einen Vertrag mit UKGM haben, seitens des Ressorts II/Personal der UKGM GmbH administriert werden und ihren Arbeitsplatz nicht im BFS haben - hierzu gehören beispielsweise die Beschäftigten des Zentrums für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit UKGM-Vertrag oder die Beschäftigten der Humangenetik mit UKGM-Vertrag (auch bei Dienstort "Gebäude Zahnklinik"!).
Antragsformulare:
- Link zum Formular Mitarbeiterkarte BFS (bei längerer bzw. unbefristeter Gültigkeit von Karten)
- Link zum Formular Gastkarte BFS befristet (für nur kurzzeitige Freischaltung oder auch zur "Überbrückung" bis zur Fertigstellung Ihrer Mitarbeiterkarte, s. auch die nachstehenden Ausführungen unter den Buchstaben B und G.).
- nur bei Bedarf beizufügen: Anlage zum Formular Gastkarte BFS befristet ("Sammelantrag" für kurzzeitig befristete Gastkarten, s. auch die Ausführungen unter Buchstabe G).
- Hinweis zur Nutzung von Gastkarten spät abends oder am Wochenende: Die Pforte des BFS ist nur von Mo-Fr tagsüber besetzt. Bitte bedenken Sie daher - gerade bei kurzzeitig befristeten Gastkarten, die Sie für eine Veranstaltung außerhalb der üblichen Dienstzeiten z.B. spät abends oder am Samstag benötigen - dass Sie die Gastkarte(n) rechtzeitig vorher und unter Vorlage des unterzeichneten Antrags an der Pforte des BFS abholen! Alles weitere rund um die Veranstaltung (Öffnen der Türen für Gäste von Veranstaltungen) ist seitens der Nutzer zu organisieren.
A) Information zum Termin der Inbetriebnahme 1. Februar 2012:
Seit dem 1. Februar 2012 sind die betr. Schrankenanlagen (s. nachstshende Ziffer 4) auf dem Gelände der JLU nur noch mit JLU – Karten zu öffnen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von dem Personaldezernat der JLU administriert werden und im Bereich der UKGM GmbH bisher mit der M-Card geparkt haben, blieben alle bereits vorhandenen M-Card-Berechtigungen von Beschäftigten nur noch bis bis zum 31. Januar 2012 im gleichen Umfang und mit den gleichen Rechten erhalten, d.h. auch die M-Card-Funktion „Parken“ war gültig bis zum 31. Januar 2012.
Mail-Adresse für Rückfragen: Für evtl. Rückfragen – die nicht anhand dieser Informationen auf der Homepage geklärt werden können - wenden Sie sich bitte an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.
Telefon: Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Katrin Amling (0641/99-12280) oder Frau Claudia Schick (0641/99-12205).
B) Abholung von Karten:
- Die Abholung von Mitarbeiterausweisen mit Foto ist erst dann möglich, wenn Sie hierzu per E-Mail seitens Dezernat B der JLU aufgefordert wurden, da die Karten nur in diesem Fall zur Abholung bereit liegen. Alle weiteren Informationen finden Sie zu Beginn dieser Homepage (s. die orange hinterlegten Hinweise).
- Die Abholung befristeter Gastkarten ist gegen Vorlage des betr. Antrags direkt an der BFS-Pforte möglich - bitte stimmen Sie Weiteres direkt mit den Mitarbeitern ander Pforte ab.
- Nur persönliche Abholung möglich: Der Mitarbeiterausweis bzw. die Gastkarte ist persönlich und unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Eine Abholung in Vertretung ist allenfalls in absoluten Ausnahmefällen und auch nur bei Gastkarten möglich.
- Bereits vorhandener Mitarbeiterausweis/Chipkarte: Beschäftigte, die bereits einen personalisierten Mitarbeiterausweis oder eine Studierendenchipkarte haben (z.B. studentische Hilfskräfte des FB 11), bekommen grds. keine neue Karte, hier wird lediglich die Funktion "Parken" im System "Intrakey" freigeschaltet, sofern die betr. Personen ihren Dienstort im Bereich "rund um Schubertstraße/ Aulweg" haben.
- Übergangsweise Ausstellung von Gastkarten: Sollte sich die Produktion Ihrer Mitarbeiterkarte evtl. verzögern (z.B. wg. noch fehlendem Foto), Sie aber eine Karte - insbesondere wg. der Funktion "Schließen/BFS" - dringend benötigen, können Sie sich eine Gastkarte an der Pforte des BFS abholen.
Die Gültigkeit von Gastkarten, die bei der Abholung von Mitarbeiterkarten an der Pforte des BFS zurückzugeben sind, ist grundsätzlich auf max. 4 Wochen beschränkt.
C) Vorgehen beim Verlust von Karten:
- Beim Verlust von Karten ist umgehend der Pförtner oder Hausmeister im BFS - soweit möglich persönlich (Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr an der Pforte des BFS) und unter Angabe der Kartennummer - zu informieren, damit Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarten sofort gesperrt und nicht von Dritten missbräuchlich genutzt werden können. Sie erreichen Pförtner und Hausmeister außerhalb der zuvor genannten Zeiten unter den Handynummern
0151/42252163 (Herr Kerzmann) bzw.
0151/11337923 (Herr Bramer) oder
per E-Mail unter hausmeister-bfs@admin.uni-giessen.de. - Darüber hinaus ist der Verlust der Karte ebenso umgehend auch per E-Mail anzuzeigen an die Mail-Adresse mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.
- Ersatz: Damit verlorene oder defekte Karten ersetzt werden können, ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich, in dem die jeweiligen Umstände geschildert werden, die zum Verlust bzw. Defekt geführt haben.
- Nur Personen mit Studierenden-Chipkarte haben wie bisher die Möglichkeit, ihre Karte (mit dem Sperrcode, der seinerzeit zusammen mit der Chipkarte ausgehändigt wurde) unter dem Link www.uni-giessen.de/chipkarte online zu sperren. Auch in diesen Fällen ist umgehend der Pförtner im BFS zu informieren, damit die Karte auch im System "Intrakey" (Funktionen Parken bzw. Schließen (ab Bezug des BFS)) gesperrt werden kann!
Die Möglichkeit der Online-Sperrung soll künftig für alle Chipkarten - und somit auch für Mitarbeiterausweise und Gastkarten - verfügbar sein. Sobald dies technisch realisiert ist, wird eine entsprechende Information auf dieser Seite veröffentlicht.
D) Parkberechtigung, evtl. Befristung
Die Parkberechtigung gilt für alle nachstehenden Parkräume, ein Lageplan wird demnächst auf diesen Seiten eingestellt:
- "großer Parkplatz" zwischen Zahnklinik und Anatomie (Zufahrt über Schubertstraße)
- kleiner Parkplatz direkt am BFS (Zufahrt über Schubertstraße)
- Parkplatz Anatomie (Zufahrt über Aulweg)
- Parkplatz MZI (Zufahrt über Schubertstraße)
- [Parkplatz Physiologie (Zufahrt aktuell über Aulweg): Die Beschrankung erfolgt hier noch nicht zum Februar 2012, sondern erst nach Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes!]
Bitte beachten Sie: Der Parkplatz direkt an der Zahnklinik (Zufahrt Schlangenzahl) wird seitens UKGM bewirtschaftet, die Schranke hat folglich einen M-Card-Leser und öffnet sich daher nicht mit Karten der JLU!
Sofern Sie befristet tätig sind (z.B. als wiss. Mitarbeiter oder wiss. Hilfskraft), wird die Funktion "Parken" nur befristet freigeschaltet bis zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Bei einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses und gewünschter Verlängerung der Funktion "Parken" ist ein entsprechender Antrag an Dezernat E 3 zu stellen.
E) Funktion "Schließen" nur für BFS
Die Funktion „Schließen“ wird bei den ausgegebenen Karten erst mit dem Bezug des BFS und nur bei denjenigen Personen freigeschaltet werden, die ihren Arbeitsplatz im BFS haben und die gem. Schließplan und Bestätigung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten eine entsprechende Berechtigung erhalten sollen. Auch hier gilt, dass die betr. Funktion bei befristet Beschäftigten auch nur befristet freigeschaltet wird.
F) Antrag auf erstmalige Ausstellung von Mitarbeiterausweis/ Gastkarte, Antrag auf Verlängerung von Berechtigungen sowie Antrag auf Ersatz bei Verlust oder Defekt der Karte
Die erstmalige Ausstellung von Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarte erfolgte aus zeitlichen und pragmatischen Gründen wg. der ursprünglich geplanten Inbetriebnahme von BFS und Schranken im Sommer 2011 zunächst in vielen Fällen nur auf Basis Ihres Beschäftigtenstatus ausnahmsweise ohne Antragsverfahren, damit die rechtzeitige Inbetriebnahme der Schranken gewährleistet sein konnte.
Im Übrigen ist immer ein schriftlicher Antrag zu stellen: Dieser ist in jedem Fall – bei Neuanträgen, Verlängerungen von Berechtigungen z.B. wg. Vertragsverlängerung und auch bei Anträgen auf Ersatzkarten – von Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten an den vorgesehenen Stellen zu ergänzen und von Antragstellern und Vorgesetzten auf der letzten Seite zu unterzeichnen.
Der Antrag ist als ausgedruckte und unterzeichnete Papierversion an die im Antrag angegebene Dienstadresse von Dezernat E 3 zu senden.
Der Mitarbeiterausweis bzw. die Gastkarte ist dann persönlich und unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Details zu den Ansprechpartnern und mögliche Abholzeiten erhalten Sie per E-Mail.
G) Gastkarten/kurzzeitig befristet
In einigen Fällen wird nur eine kurzzeitig befristete Gastkarte benötigt (z.B. von Lehrbeauftragten an einzelnen Tagen die Berechtigung "Parken" + "Schließen" für konkrete Lehrräume im BFS).
Der Antrag hierfür ist sowohl von den jeweiligen Antragstellern bzw. Vorgesetzten zu unterzeichnen. Die Gastkarten werden dann gegen Vorlage dieses unterzeichneten Antrags und gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass an der Pforte im BFS (Schubertstraße 81) ausgehändigt.
Nur bei Bedarf ist auch die Anlage "Sammelantrag" für kurzzeitig befristete Gastkarte beizufügen (z.B. wenn mehrere Lehrende ein Seminar abhalten), wenn dies pragmatischer sein sollte.
Die Gastkarten werden übrigens für alle o.a. Parkplätze unter Buchstabe D) freigeschaltet, die Funktion "Schließen" je nach Antrag.
H) Hinweise:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aushändigung eines Mitarbeiterausweises bzw. einer Gastkarte und die damit verbundene Parkberechtigung (zzgl. evtl. Schließberechtigung im BFS); ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz. Die einzelnen Stellplätze sind weder nummeriert noch reserviert.
- Der Mitarbeiterausweis (bzw. die Gastkarte) ist ausschließlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und seitens Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückgefordert.
- Nach Erlöschen der Berechtigung (z.B. wg. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nach Ablauf der Befristung von Gastkarten oder aus anderen Gründen) ist die Karte umgehend an der Pforte des BFS oder an Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückzugeben.
- Bei Verlust oder Defekt von Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarte sind unter Ziffer 2 des Antrags die Umstände darzulegen, die dazu geführt haben. Die Rechtsabteilung der JLU (Dezernat B 2, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen) wird prüfen, ob der Verlust oder Defekt von der Inhaberin/dem Inhaber grob fahrlässig verursacht wurde: Sollte dies der Fall sein, werden ihr/ihm die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.
- Evtl. – auch kurzfristig notwendige - (Teil)Sperrungen von Parkplätzen (z. B. aufgrund von Baumaßnahmen, Entsorgung gefährlicher Güter, Schneeräumung, Baumpflegearbeiten etc.) sind zu beachten und erfordern möglicherweise die Benutzung von anderen Parkplätzen.
I) "Bezahlfunktion" der Chipkarten in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Gießen
Das Studentenwerk hat das Kassensystem zwischenzeitlich umgestellt, so dass sowohl neue Karten (DESFire-Chip) als auch alte (Mifare Classic-Chip) unterstützt und folglich alle an der JLU ausgegebenen Chipkarten zum bargeldlosen Bezahlen verwendet werden können (Cafeteria BFS, Cafeteria Phil1, cUBar, CaRe, IFZ, OEH).