Mitarbeiterausweise für Schrankenanlagen Schubertstraße/Aulweg + Schließfunktion BFS
In diesem Zusammenhang werden - je nach Status der betr. Person - entweder Mitarbeiterausweise (immer mit Foto) oder sogenannte Gastkarten (nur teilweise Lichtbild erforderlich) im BFS (Biomedizinisches Forschungszentrum Seltersberg in der Schubertstraße 81, s. Foto) ausgegeben.
Antragsformulare:
- Link zum Formular Mitarbeiterkarte BFS (bei längerer bzw. unbefristeter Gültigkeit von Karten)
- Link zum Formular Gastkarte BFS befristet (für nur kurzzeitige Freischaltung oder auch zur "Überbrückung" bis zur Fertigstellung Ihrer Mitarbeiterkarte, s. auch die nachstehenden Ausführungen unter den Buchstaben B (4+5) und Buchstabe G.).
- nur bei Bedarf beizufügen: Anlage zum Formular Gastkarte BFS befristet ("Sammelantrag" für kurzzeitig befristete Gastkarten, s. auch die Ausführungen unter Buchstabe G).
- Hinweis zur Nutzung von Gastkarten spät abends oder am Wochenende: Die Pforte des BFS ist nur von Mo-Fr tagsüber besetzt. Bitte bedenken Sie daher - gerade bei kurzzeitig befristeten Gastkarten, die Sie für eine Veranstaltung außerhalb der üblichen Dienstzeiten z.B. spät abends oder am Samstag benötigen - dass Sie die Gastkarte(n) rechtzeitig vorher und unter Vorlage des unterzeichneten Antrags an der Pforte des BFS abholen! Alles weitere rund um die Veranstaltung (Öffnen der Türen für Gäste von Veranstaltungen) ist seitens der Nutzer zu organisieren.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Die Kartenabholung ist an der Pforte im BFS - grundsätzlich von Mo bis Do in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr - möglich.
Außerhalb der o.a. Zeiten ist eine Kartenabholung nur nach Absprache mit Pförtner bzw. Hausmeister möglich: Sie erreichen diese entweder unter dem
Festnetzanschluss 0641/99-39854 sowie unter den Handynummern
0151/42252163 (Herr Kerzmann) bzw.
0151/11337923 (Herr Bramer) oder
per E-Mail unter hausmeister-bfs@admin.uni-giessen.de.
Mitzubringen sind Ihr gültiger Personalausweis oder Reisepass, es ist keine Abholung in Vertretung möglich.
Bitte kommen Sie nur dann zur Abholung, wenn Sie eine konkrete Aufforderung seitens Dezernat B per E-Mail erhalten haben, da nur in diesen Fällen die Karten zur Ausgabe bereit liegen!!
Fototermine:
Bis auf Weiteres jeden Mittwoch von 9-10.00 Uhr im Hochschulrechenzentrum (HRZ) der JLU im Heinrich-Buff-Ring 44, Raum 13 im EG (bitte Personalnummer angeben!).
Zur Erstellung eines Mitarbeiterausweises oder einer Gastkarte mit Bild ist nur in folgenden Fällen das Fotografieren im HRZ erforderlich:
1. Sie sind Beschäftigte/r der JLU und werden vom Personaldezernat der JLU administriert.
2. Sie sind Beschäftigte/r im Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
3. Sie werden als Beschäftigte/r von der Personalabteilung der UKGM GmbH administriert und haben Ihren Dienstort im BFS.
Alternativ dazu können Sie auch ein digitales Foto von Ihnen mailen an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.
In allen anderen Fällen (Externe wie z.B. Lehrbeauftragte, Emeriti mit Dienstzimmer im BFS etc.) können keine personalisierten Karten, sondern nur Gastkarten ohne Lichtbild ausgestellt werden).
A) Information zum Termin der Inbetriebnahme 1. Februar 2012:
Seit dem 1. Februar 2012 sind die betr. Schrankenanlagen (s. nachstshende Ziffer 4) auf dem Gelände der JLU nur noch mit JLU – Karten zu öffnen.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von dem Personaldezernat der JLU administriert werden und im Bereich der UKGM GmbH bisher mit der M-Card geparkt haben, gilt daher Folgendes: Gemäß Zusage der UKGM GmbH gegenüber der JLU blieben alle bereits vorhandenen M-Card-Berechtigungen von Beschäftigten bis zum 31. Januar 2012 im gleichen Umfang und mit den gleichen Rechten erhalten, d.h. auch die M-Card-Funktion „Parken“ war gültig bis zum 31. Januar 2012.
Mail-Adresse für Rückfragen: Für evtl. Rückfragen – die nicht anhand dieser Informationen auf der Homepage geklärt werden können - wenden Sie sich bitte an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de.
Telefon: Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Elisabeth May (0641/99-12280) oder Frau Claudia Schick (0641/99-12205).
B) Abholung von Karten:
- Die Abholung von Karten ist erst dann möglich, wenn Sie hierzu per E-Mail seitens Dezernat B der JLU aufgefordert wurden, da die Karten nur in diesem Fall zur Abholung bereit liegen. Alle weiteren Informationen finden Sie zu Beginn dieser Homepage (s. die orange hinterlegten Hinweise).
- Nur persönliche Abholung möglich: Der Mitarbeiterausweis bzw. die Gastkarte ist persönlich und unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Eine Abholung in Vertretung ist nicht möglich, auch nicht bei Vorlage einer Vollmacht.
- Bereits vorhandener Mitarbeiterausweis/Chipkarte: Beschäftigte, die bereits einen personalisierten Mitarbeiterausweis oder eine Studierendenchipkarte haben (z.B. studentische Hilfskräfte des FB 11), bekommen keine neue Karte, hier wird lediglich die Funktion "Parken" im System "Intrakey" freigeschaltet, sofern die betr. Personen ihren Dienstort im Bereich "rund um Schubertstraße/ Aulweg" haben. Dieser Personenkreis wird seitens Dezernat B in einer gesonderten Rundmail informiert.
- Übergangsweise Ausstellung von Gastkarten: Sollte sich die Produktion Ihrer Mitarbeiterkarte evtl. verzögern (z.B. wg. noch fehlendem Foto), Sie aber eine Karte - insbesondere wg. der Funktion "Schließen/BFS" - dringend benötigen, können Sie sich eine Gastkarte an der Pforte des BFS abholen.
Die Gültigkeit von Gastkarten, die bei der Abholung von Mitarbeiterkarten an der Pforte des BFS zurückzugeben sind, ist grundsätzlich auf max. 4 Wochen beschränkt. - Antragsverfahren bei befristeten Gastkarten nach o.a. Ziffer 4: Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz im BFS haben und bereits in einem der Schließpläne der einzelnen Institute, AGs etc. aufgeführt sind, benötigen Sie keinen Antrag auf Ausstellung einer "übergangsweisen" Gastkarte.
Falls Sie (z.B. als neu eingestellte/r Mitarbeiter/in) jedoch noch in keinem Schließplan stehen oder die Karte übergangsweise nur zum Parken benötigen, verwenden Sie bitte das Formular für kurzzeitig befristete Gastkarten. Reichen Sie daneben
C) Vorgehen beim Verlust von Karten:
- Beim Verlust von Karten ist umgehend der Pförtner oder Hausmeister im BFS - soweit möglich persönlich (Mo - Fr von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr an der Pforte des BFS) und unter Angabe der Kartennummer - zu informieren, damit Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarten sofort gesperrt und nicht von Dritten missbräuchlich genutzt werden können. Sie erreichen Pförtner und Hausmeister außerhalb der zuvor genannten Zeiten unter den Handynummern
0151/42252163 (Herr Kerzmann) bzw.
0151/11337923 (Herr Bramer) oder
per E-Mail unter hausmeister-bfs@admin.uni-giessen.de. - Darüber hinaus ist der Verlust der Karte ebenso umgehend auch per E-Mail anzuzeigen an die Mail-Adresse mitarbeiterkarte@admin.giessen.de.
- Ersatz: Damit verlorene oder defekte Karten ersetzt werden können, ist in jedem Fall ein Antrag erforderlich, in dem die jeweiligen Umstände geschildert werden, die zum Verlust bzw. Defekt geführt haben.
- Nur Personen mit Studierenden-Chipkarte haben wie bisher die Möglichkeit, ihre Karte (mit dem Sperrcode, der seinerzeit zusammen mit der Chipkarte ausgehändigt wurde) unter dem Link www.uni-giessen.de/chipkarte online zu sperren. Auch in diesen Fällen ist umgehend der Pförtner im BFS zu informieren, damit die Karte auch im System "Intrakey" (Funktionen Parken bzw. Schließen (ab Bezug des BFS)) gesperrt werden kann!
Die Möglichkeit der Online-Sperrung soll künftig für alle Chipkarten - und somit auch für Mitarbeiterausweise und Gastkarten - verfügbar sein. Sobald dies technisch realisiert ist, wird eine entsprechende Information auf dieser Seite veröffentlicht.
D) Parkberechtigung, evtl. Befristung
Die Parkberechtigung gilt für alle nachstehenden Parkräume, ein Lageplan wird demnächst auf diesen Seiten eingestellt:
- "großer Parkplatz" zwischen Zahnklinik und Anatomie (Zufahrt über Schubertstraße)
- kleiner Parkplatz direkt am BFS (Zufahrt über Schubertstraße)
- Parkplatz Anatomie (Zufahrt über Aulweg)
- Parkplatz MZI (Zufahrt über Schubertstraße)
- [Parkplatz Physiologie (Zufahrt aktuell über Aulweg): Die Beschrankung erfolgt hier noch nicht zum Februar 2012, sondern erst nach Verlegung des Hubschrauberlandeplatzes!]
Bitte beachten Sie: Der Parkplatz direkt an der Zahnklinik (Zufahrt Schlangenzahl) wird seitens UKGM bewirtschaftet, die Schranke hat folglich einen M-Card-Leser und öffnet sich daher nicht mit Karten der JLU!
Sofern Sie befristet tätig sind (z.B. als wiss. Mitarbeiter oder wiss. Hilfskraft), wird die Funktion "Parken" nur befristet freigeschaltet bis zum Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Bei einer Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses und gewünschter Verlängerung der Funktion "Parken" ist ein entsprechender Antrag an Dezernat E 3 zu stellen.
E) Funktion "Schließen" nur für BFS
Die Funktion „Schließen“ wird bei den ausgegebenen Karten erst mit dem Bezug des BFS und nur bei denjenigen Personen freigeschaltet werden, die ihren Arbeitsplatz im BFS haben und die gem. Schließplan und Bestätigung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten eine entsprechende Berechtigung erhalten sollen. Auch hier gilt, dass die betr. Funktion bei befristet Beschäftigten auch nur befristet freigeschaltet wird.
F) Antrag auf erstmalige Ausstellung von Mitarbeiterausweis/ Gastkarte, Antrag auf Verlängerung von Berechtigungen sowie Antrag auf Ersatz bei Verlust oder Defekt der Karte
Die erstmalige Ausstellung von Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarte erfolgte bislang - aus zeitlichen und pragmatischen Gründen wg. der ursprünglich geplanten Inbetriebnahme von BFS und Schranken zum 1. August 2011 - zunächst in vielen Fällen nur auf Basis Ihres Beschäftigtenstatus ausnahmsweise ohne Antragsverfahren, damit die rechtzeitige Inbetriebnahme der Schranken gewährleistet sein konnte.
Im Übrigen ist immer ein schriftlicher Antrag zu stellen: Dieser ist in jedem Fall – bei Neuanträgen, Verlängerungen von Berechtigungen z.B. wg. Vertragsverlängerung und auch bei Anträgen auf Ersatzkarten – von Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten an den vorgesehenen Stellen zu ergänzen und von Antragstellern und Vorgesetzten auf der letzten Seite zu unterzeichnen.
Der Antrag ist als ausgedruckte und unterzeichnete Papierversion an die im Antrag angegebene Dienstadresse von Dezernat E 3 zu senden.
Der Mitarbeiterausweis bzw. die Gastkarte ist dann persönlich und unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Details zu den Ansprechpartnern und mögliche Abholzeiten erhalten Sie per E-Mail.
G) Gastkarten/kurzzeitig befristet
In einigen Fällen wird nur eine kurzzeitig befristete Gastkarte benötigt (z.B. von Lehrbeauftragten an einzelnen Tagen die Berechtigung "Parken" + "Schließen" für konkrete Lehrräume im BFS).
Der Antrag hierfür ist sowohl von den jeweiligen Antragstellern bzw. Vorgesetzten zu unterzeichnen. Die Gastkarten werden dann gegen Vorlage dieses unterzeichneten Antrags und gegen Vorlage von Personalausweis oder Reisepass an der Pforte im BFS (Schubertstraße 81) ausgehändigt.
Nur bei Bedarf ist auch die Anlage "Sammelantrag" für kurzzeitig befristete Gastkarte beizufügen (z.B. wenn mehrere Lehrende ein Seminar abhalten), wenn dies pragmatischer sein sollte.
Die Gastkarten werden übrigens für alle o.a. Parkplätze unter Buchstabe D) freigeschaltet, die Funktion "Schließen" je nach Antrag.
H) Hinweise:
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Aushändigung eines Mitarbeiterausweises bzw. einer Gastkarte und die damit verbundene Parkberechtigung (zzgl. evtl. Schließberechtigung im BFS); ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz. Die einzelnen Stellplätze sind weder nummeriert noch reserviert.
- Der Mitarbeiterausweis (bzw. die Gastkarte) ist ausschließlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu nutzen und ist nicht übertragbar auf Dritte; bei missbräuchlicher Nutzung wird die Karte umgehend gesperrt und seitens Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückgefordert.
- Nach Erlöschen der Berechtigung (z.B. wg. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, nach Ablauf der Befristung von Gastkarten oder aus anderen Gründen) ist die Karte umgehend an Dezernat E 3 (Bismarckstraße 20, 35390 Gießen) zurückzugeben.
- Bei Verlust oder Defekt von Mitarbeiterausweis bzw. Gastkarte sind unter Ziffer 2 des Antrags die Umstände darzulegen, die dazu geführt haben. Die Rechtsabteilung der JLU (Dezernat B 2, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen) wird prüfen, ob der Verlust oder Defekt von der Inhaberin/dem Inhaber grob fahrlässig verursacht wurde: Sollte dies der Fall sein, werden ihr/ihm die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.
- Evtl. – auch kurzfristig notwendige - (Teil)Sperrungen von Parkplätzen (z. B. aufgrund von Baumaßnahmen, Entsorgung gefährlicher Güter, Schneeräumung, Baumpflegearbeiten etc.) sind zu beachten und erfordern möglicherweise die Benutzung von anderen Parkplätzen.
I) "Bezahlfunktion" der Chipkarten in Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Gießen
Das Studentenwerk ist derzeit noch in der Umstellungsphase des Kassensystems. Nach der Umstellung auf das neue Equipment werden sowohl neue Karten (DESFire-Chip) als auch alte (Mifare Classic-Chip) unterstützt, so dass künftig alle an der JLU ausgegebenen Chipkarten zum bargeldlosen Bezahlen verwendet werden können.
In der Cafeteria des BFS wird dies schon ab der Inbetriebnahme zum 05.03.2012 der Fall sein.
Alle anderen Umstellungen des Kassensystems sollen bis zum Beginn des SoSe 2012 abgeschlossen sein (betrifft Cafeteria Phil1, cUBar, CaRe, IFZ, OEH).