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KiTa Schlangenzahl am 1. März 2011 gestartet

Insgesamt 15 Plätze in der Kindertagesstätte (KiTa) Schlangenzahl werden an Studierende und Beschäftigte der JLU vergeben.

Um auch seitens der Universität mehr Service für Familien zu bieten und zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen des Gleichstellungskonzepts beteiligt sich die Universität an den Investitionskosten für die KiTa Schlangenzahl in Gießen und erhält für die Dauer von 10 Jahren Belegungsrechte für 15 Plätze für Kinder von Mitgliedern der Universität im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt.

Hortplätze für Grundschulkinder werden in der KiTa Schlangenzahl nicht angeboten.

Der Betrieb der KiTa ist zum 1. März 2011 gestartet.

Von den genannten 15 Plätzen sollen

  • 10 Plätze an Kinder von Beschäftigten und
  • 5 Plätze an Kinder von Studierenden

vergeben werden.

In der Startphase waren kurzfristig Bewerbungen bis zum 18.03.2011 möglich - bereits kurz nach Bekanntmachung dieser Information gingen rd. 60 Bewerbungen ein.

Von den genannten 15 Plätzen konnten

  • 9 Plätze an Kinder ab 3 Jahren und
  • 6 Plätze an Kinder unter 3 Jahren vergeben werden.

Nachfolgend darf ich Ihnen weitere Informationen zur KiTa und zum Verfahren der Vergabe der Plätze geben:

1.) Grundsätzliches:

  • Betreiberin der KiTa (Anschrift: Hornackerring 27 in 35392 Gießen) ist die Evangelische Petrusgemeinde Gießen; ausführliche Informationen, Bilder sowie das Konzept der KiTa finden Sie unter folgendem Link: http://www.petrusgemeinde-giessen.de/aktuellesfz.html. Die Betreuungsverträge werden direkt mit der Petrusgemeinde abgeschlossen und nicht mit der JLU, so dass Sie - neben dem Vertrag - auch alle weiteren Unterlagen, Auskünfte zur Gebührenhöhe etc. von der Petrusgemeinde erhalten.
    Die Bewerbung um einen der 15 JLU-Plätze läuft jedoch über das Dezernat B der JLU; beachten Sie hierzu unbedingt die nachstehenden Informationen inkl. Anmeldeformular (Bewerbung sowie Voranmeldung).
  • Falls Sie konkrete Fragen zur KiTa selbst haben sollten, steht Ihnen hierfür als Ansprechpartnerin die kommissarische Leiterin des Kinder- und Familienzentrums Schlangenzahl, Frau Sonja Lippmann, sowohl telefonisch als auch persönlich gerne zur Verfügung. Sie können Frau Lippmann telefonisch unter den Rufnummern 0641/96619811 (Festnetz) bzw. 0151/43202638 (mobil) oder per E-Mail unter Sonja.Lippmann@petrusgemeinde-giessen.de erreichen.
  • Anzahl der Gruppen: Die KiTa Schlangenzahl bietet 3 Kindergartengruppen sowie 2 Krabbelgruppen an. Insgesamt sind 89 Plätze vorhanden.
  • Die Vergabe der 15 KiTa-Plätze erfolgt an Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt. Die JLU-KiTa-Plätze sollen dabei bevorzugt an Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren vergeben werden unter Berücksichtigung der altersgemischten Zusammensetzung der KiTa-Gruppen.
  • Öffnungszeiten: Die KiTa ist eine Ganztagseinrichtung und von Montag bis Freitag täglich durchgehend von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.
  • Mittagsverpflegung: Die KiTa Schlangenzahl bietet bei Bedarf und gegen eine pauschale Gebühr (gem. Satzung der Stadt Gießen bzw. Änderungssatzung) auch eine Mittagsverpflegung an.
  • Gebühren: Die KiTa Schlangenzahl wendet die Satzung der Stadt Gießen über die Benutzung städtischer Kindertagesstätten an (s. auch die Änderungen ab 1. Januar 2011). Die Gebühren sind -je nach Einkommen- sowohl für den KiTa-Platz als auch für die Mittagsverpflegung gestaffelt. Die JLU übernimmt im Übrigen nicht die KiTa-Gebühren und zahlt auch keine Zuschüsse; die Universität hat lediglich ein Belegungsrecht für 15 KiTa-Plätze. 
  • Höhe der Gebühren für Kinder aus Landkreisen: Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Gießen haben, um einiges höher sein können (ggf. bis zum Höchstsatz). Fragen Sie hinsichtlich der konkreten Gebührenhöhe bitte schon im Vorfeld direkt bei der Petrusgemeinde nach, da - neben dem Wohnort - als weitere Faktoren auch die Art der Betreuung, das Einkommen etc. herangezogen werden und pauschale Auskünfte zur Gebührenhöhe leider nicht möglich sind.
  • Zuschüsse zu den Kita-Gebühren: In einigen Fällen können die Kita-Gebühren vom zuständigen Jugendamt oder z.B. dem Kreisjob-Center bezuschusst oder übernommen werden. Auch hier kann Ihnen die Petrusgemeinde erste Auskünfte erteilen und die in Ihrem Fall richtigen Ansprechpartner nennen.
  • Studierende und Beschäftigte der JLU, die ihren Wohnsitz im Einzugsbereich der KiTa Schlangenzahl haben, müssen sich direkt bei der Evangelischen Petrusgemeinde als Betreiberin der Einrichtung um einen KiTa-Platz bewerben, da dieser Platz auf die Quote der Universität nicht angerechnet wird.
  • Ein Anspruch auf die Zuweisung eines KiTa-Platzes besteht im Übrigen nicht.

2.) Platzvergabe an Beschäftigte:

10 der KiTa-Plätze sollen gemäß der nachstehenden Kriterien an Kinder von Beschäftigten (Beschäftigte der Fachbereiche 01 bis 11 (FB 11: s. auch Ziffer 9) sowie Beschäftigte von Verwaltung, UB, HRZ und sonstigen Zentren) vergeben werden:

  1. Bei der Vergabe von KiTa-Plätzen werden Kinder im Alter von drei Monaten bis zu drei Jahren -unter Berücksichtigung der altersgemischten Zusammensetzung der KiTa-Gruppen- bevorzugt.
  2. Dabei sind Kinder von Alleinerziehenden vorrangig vor Kindern von Beschäftigten, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt haben und deren Elternteile beide voll berufstätig sind, zu berücksichtigen.
  3. Sodann werden Kinder von Beschäftigten berücksichtigt, die ihren Wohnsitz in der Stadt Gießen haben und deren Elternteile beide voll berufstätig sind.
  4. Die Aufnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen, die max. sechs Wochen vor der Geburt erfolgen kann.
  5. Mit dem Ausscheiden der oder des Beschäftigten aus der JLU besteht kein Anspruch mehr auf die Beibehaltung eines bereits zugewiesenen KiTa-Platzes.

3.) Platzvergabe an Studierende:

5 der KiTa-Plätze sollen -in analoger Anwendung von Kriterien des Studentenwerkes Gießen- an Kinder von Studierenden vergeben werden:

  1. Die Vergabe von KiTa-Plätzen erfolgt -unter Berücksichtigung der altersgemischten Zusammensetzung der KiTa-Gruppen- bevorzugt an Kinder im Alter von drei Monaten bis drei Jahren.
  2. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Studierenden der JLU mit Wohnsitz in Gießen und den umliegenden Landkreisen. Bevorzugt werden zunächst Alleinerziehende und Eltern, die beide studieren.
  3. Die Aufnahme richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen, die maximal 6 Wochen vor der Geburt erfolgen kann. Kinder können nur so lange in der KiTa bleiben, solange einer der beiden Elternteile an der JLU eingeschrieben ist. Daher muss in jedem Semester eine gültige Studienbescheinigung vorgelegt werdeen.

Studierende des FB 11 können sich um einen KiTa-Platz in der "Villa Wunderland" im Bereich der Medizin (Gaffkystraße 15 in 35392 Gießen) bewerben, s. auch Ziffer 9.

4.) Startphase: Die Abgabe von Bewerbungen für die Startphase der KiTa war bis zum 18. Januar 2011, Bewerbungen danach sind jederzeit möglich (s. auch die Infos unter Ziffer 7).

In der Startphase erfolgte die Vergabe der Plätze ebenso nach den o.g. Kriterien unter Ziffer 2 (Beschäftigte) und Ziffer 3 (Studierende), wobei dem Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung aber keine Bedeutung zukam, solange diese innerhalb der Frist  bis zum 18. Januar 2011 einging. Die Bewerbungen wurden seitens des Dezernats B unter Beteiligung eines Personalratsmitglieds ausgewertet. Soweit mehr Bewerbungen als Plätze vorlagen, hat unter Zugrundelegung der in Ziffer 2 und 3 genannten Kriterien das Los entschieden. Die Bewerbungen wurden sodann unter Berücksichtigung der altersgemischten Zusammensetzung der KiTa-Gruppen in fachlicher Hinsicht mit der Petrusgemeinde abgeglichen.

Informationen zu Bewerbungen außerhalb der Startphase finden Sie nachstehend unter Ziffer 7, die aktuelle Anzahl der freien KiTa-Plätze unter Ziffer 8.

5.) Ansprechpartner an der JLU:

Die laufende Verwaltung rund um die Vergabe der 15 JLU-KiTa-Plätze (u.a. Entgegennahme der Bewerbungen, Auswertung der Bewerbungen unter Beteiligung eines Personalratsmitgliedes, Vorbereitung der Entscheidungen für die Vergabe der Plätze in fachlicher Abstimmung mit der KiTa-Leitung etc.) erfolgt im Dezernat B - Recht, Zentrale Aufgaben, Sicherheit und Angelegenheiten der Studierenden der JLU Gießen.

Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen im Dezernat B sind

Falls Sie Ihre Bewerbung um einen KiTa-Platz persönlich abgeben möchten, finden Sie Frau Schick und Frau Amling 

  • im Universitätshauptgebäude in der Ludwigstraße 23
  • 3. OG, Raum 327/328.

IdR sind die beiden Büros in der Zeit von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt; rufen Sie ggf. vorher kurz an, wenn Sie vorbeikommen möchten - insbesondere dann, wenn Sie mit Kinderwagen kommen, da Sie mit dem Aufzug zwar in den 3. Stock fahren können, die beiden Büros dann aber wg. einiger Treppenstufen nicht barrierrefrei zu erreichen sind.

6. Rundschreiben : 

Ein Rundschreiben zur Thematik ist im Intranet zu finden (Nr. 1 aus dem Jahr 2011).

7.) Bewerbung außerhalb der Startphase:

Wenn Sie Studierende/Studierender oder Beschäftigte/Beschäftigter an der JLU Gießen sind und die oben genannten Kriterien unter

  • Ziffer 2 (Beschäftigte) bzw. 
  • Ziffer 3 (Studierende)

erfüllen, können Sie sich – auch außerhalb der Startphase – jederzeit schriftlich um einen KiTa-Platz bewerben.

Unter den nachstehenden Links finden Sie die Formulare zur Anmeldung (bitte beide zusammen an die o.a. Anschrift senden):

Die Anzahl der evtl. freien JLU-KiTa-Plätze finden Sie nachstehend unter Ziffer 8.).

8. aktuelle Anzahl der freien JLU-KiTa-Plätze:

Aktuell gibt es keine freien JLU-KiTa-Plätze - sollten Kinder aus der KiTa ausscheiden (z.B. wg. Beendigung des Studiums oder des Beschäftigungsverhältnisses der Eltern an der JLU, Schuleintritt des Kindes etc.) und Plätze frei werden, wird die Info umgehend sowohl an dieser Stelle als auch auf der Startseite der JLU-Homepage veröffentlicht.

9. Fachbereich Medizin (FB 11):

  • Arbeitnehmer des FB 11 ohne Aufgaben in der Krankenversorgung, die vom Personaldezernat der JLU (Dezernat C) administriert werden, können sich um einen Platz in der Kita-Schlangenzahl bewerben, da diese keinen Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte "Villa Wunderland" haben.
  • Arbeitnehmer mit Aufgaben in der Krankenversorgung, die von UKGM administriert werden, haben die Möglichkeit, ihr Kind in der „Villa Wunderland“ im Bereich der Medizin (Gaffkystraße 15 in 35392 Gießen) unterzubringen, die über 100 Plätze verfügt.
  • Studierende des FB 11 haben - ebenso wie Arbeitnehmer mit Aufgaben in der Krankenversorgung - die Möglichkeit, sich um einen Platz für ihr Kind in der „Villa Wunderland“ zu bewerben (derzeit 5 KiTa-Plätze).
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Postadresse

Dezernat B
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Fax: 0641/99-12259

Redaktion
20.09.2011 08:20
 

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