Schadensfälle
Zu den Schadensersatzangelegenheiten zählen die Bearbeitung von Haftpflichtschäden, Eigenschäden sowie Sachschadensersatzanträge von Bediensteten. Weiterhin werden Eigentumsherausgabeansprüche geprüft und Strafanzeigen gestellt. Ebenso gehört das Mahnwesen, insbesondere das der Universitätsbibliothek sowie das daran anknüpfende Vollstreckungsverfahren zu diesem Aufgabengebiet.
Erstattung von Sachschäden auf Grundlage der Sachschadensersatz-Richtlinien
Als Rechtsgrundlage für die Erstattung von Sachschäden werden die Sachschadensersatz-Richtlinien (SErs-RL) herangezogen. Danach soll Sachschadensersatz dann in angemessenem Umfang geleistet werden, wenn
- bei einem auf äußere Einwirkung beruhenden plötzlichen, örtlichen und zeitlich bestimmbaren Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist, Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen sind,
- durch die erste Hilfeleistung nach dem Unfall besondere Kosten entstanden sind,
- anlässlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach dem Personalvertretungsrecht ein Sachschaden entstanden ist.
Unfälle, aus denen Sachschadensersatzansprüche entstehen können, sind dem Dienstvorgesetzten unverzüglich zu melden. Die Meldefrist entsteht in dem Zeitpunkt, in dem ein Sachschaden erkennbar geworden ist.
Innerhalb eine Ausschlussfirst von sechs Monaten nach Eintritt des Schadensereignisses sind die Schäden dann schriftlich geltend zu machen, d. h. zu beziffern.
Für die Geltendmachung von Sachschadenersatzansprüchen verwenden Sie bitte den Antrag auf Sachschadenersatz und füllen diesen vollständig aus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Katrin.Amling@admin.uni-giessen.de.
Unfallmeldung nach den Kfz-Unfallrichtlinien
Die Unfallmeldung nach den Kfz-Unfallrichtlinien ist bei Unfällen mit einem Dienstfahrzeug unverzüglich auszufüllen. Dabei sind die Kfz-Unfallrichtlinien zu beachten.