Wahlen
Folgende Wahlen werden an der Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt:
- Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten
- Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten
- Fachbereichsratswahlen
- Senatswahlen
- Personalratswahlen
- Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wahlen der Schwerbehindertenvertretung
- DFG-Fachgutachterwahlen
- Wahl des Vorstandes des Studentenwerks
Rechtsgrundlagen für die Durchführung der oben genannten Universitätswahlen sind das Hessische Hochschulgesetz, die Wahlordnung der JLU, die entsprechenden Paragraphen des Hessische Personalvertretungsgesetzes sowie des SGB IX.