Wahlen der Schwerbehindertenvertretung
Die regelmäßgie Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Rechtsgrundlage für die Wahl ist § 94 SGB IX.
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertrauensfrau/ des Vertrauensmannes sowie für die Wahl der Stellvertretung verwenden Sie bitte die amtlichen Formulare.