Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten
Die Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten finden für die Gruppe der Studierenden in jedem Wintersemester, für die anderen Gruppen alle zwei Jahre im Wintersemester statt.
Für die Durchführung der Wahlen findet die Wahlordnung der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 07. November 2008, in der Fassung des 1. Änderungsbeschlusses vom 11. Februar 2009 auf Grundlage des Hessischen Hochschulgesetztes vom 14. Dezember 2009 Anwendung.