Die Rahmen-BA gibt vor, welche Angaben eine Betriebsanweisung im Einzelnen enthalten muss (u.a. Angaben zu Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Art der Maschine/Anlage, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe sowie Instandhaltung).
In der Beispiel-Datei 1 ist anhand der Tätigkeit "Reinigen von Käfigen mit einem Hochdruckreiniger" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen dargestellt.
In der Beispiel-Datei 2 ist anhand der Tätigkeit "Ein- und Auslagern von brennbaren Flüssigkeiten/Sicherheitsschrank" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen dargestellt.
Die Erläuterungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung dienen Ihnen als Hilfestellung für das Ausfüllen des vorgegebenen Formulars (s. die o.a. Word-Dateien unter Ziffer 3).