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3. BA für Maschinen und Anlagen

Rahmen-Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen

Die Rahmen-BA gibt vor, welche Angaben eine Betriebsanweisung im Einzelnen enthalten muss (u.a. Angaben zu Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Art der Maschine/Anlage, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe sowie Instandhaltung).

Beispiel 1 (Hochdruckreiniger) als Vorlage zum Erstellen einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen

In der Beispiel-Datei 1 ist anhand der Tätigkeit "Reinigen von Käfigen mit einem Hochdruckreiniger" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen dargestellt.

Beispiel 2 (Sicherheitsschrank) als Vorlage zum Erstellen einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen

In der Beispiel-Datei  2 ist anhand der Tätigkeit "Ein- und Auslagern von brennbaren Flüssigkeiten/Sicherheitsschrank" der mögliche Inhalt einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen dargestellt.

Erläuterungen zum Erstellen einer Betriebsanweisung für Maschinen und Anlagen

Die Erläuterungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung dienen Ihnen als Hilfestellung für das Ausfüllen des vorgegebenen Formulars (s. die o.a. Word-Dateien unter Ziffer 3).

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Postadresse

Dezernat B
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Fax: 0641/99-12259

Redaktion
25.03.2009 12:02
 

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