Brandschutz
Zuständig für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie für die Koordination des Behördenselbstschutzes ist der Brandschutzbeauftragte der JLU, Herr Marcus Leopold.
Details zu den o.a. Aufgabenbereichen sind in der nachstehenden "Brandschutzordnung und Anweisung für Notfälle" ersichtlich, die Ihnen in Dateiform zur Verfügung steht (s. hierzu auch das Rundschreiben Nr. 10 aus dem Jahr 2004.).
Brandschutzordnung
Mit Hilfe der Brandschutzordnung (Stand 2004) können Sie sich insbesondere über vorbeugende Maßnahmen informieren und sich auf evtl. Notfälle vorbereiten, da Sie bei Eintritt eines Notfalles idR kurzfristig reagieren müssen.