Gefahrenzulage
Zu den Aufgaben der Geschäftsführung der Sachverständigenkommission gehört die Vorbewertung der Anträge gemäß § 33 Absatz 1c BAT bei Einwirkung durch gefährliche Arbeitsstoffe für das Personaldezernat, die Organisation der Kommissionssitzungen sowie die Protokollführung. Details dazu finden Sie sowohl im Rundschreiben des Präsidenten Nr. 14/1993 sowie im nachstehenden Formular.
Antrag auf Gefahrenzulage
Mit diesem Antrag kann die Gewährung einer Zulage beim Umgang mit Gefahrstoffen beantragt werden, der Antrag ist an das Personaldezernat zu richten.
Informationen für Gefahrenzulageantragsteller bzw. Gefahrenzulageempfänger
Übersicht von krebserzeugenden Stoffen, die beim Menschen Krebs erzeugen (K 1-Stoffe) bzw. die aufgrund von Tierversuchen nennenswert beim Menschen Krebs erzeugen können (K 2-Stoffe).