Verwaltungskostenordnung
Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMWK wurde geändert.
Wichtigste Änderung für 2012 ist, dass künftig für den Ersatz von Chipkarten nicht mehr 65 € (50 € zzgl. 15 € Pfand), sondern nur noch 50 € (35 € zzgl. 15 € Pfand) zu zahlen sind. Die Höhe der übrigen Gebühren für den Bereich der Hochschulen finden Sie unter Ziffer 2 im jeweils gültigen Verwaltungskostenverzeichnis.
Die JLU kann u.a. bei folgenden Amtshandlungen Verwaltungskosten erheben:
- Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
- Ausstellen von Zweitschriften (z.B. des Studienausweises in Form einer Chip-Karte)
- Übersetzung eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde
- Ausstellung einer Leistungsübersicht oder einer detaillierten Studienbescheinigung
(z. B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund) - Bearbeitung aufgrund Säumnis bei verspätet beantragter Immatrikulation oder bei verspäteter Rückmeldung
- Beantragung der Exmatrikulation außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist
- Rücktritt von der Immatrikulation