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Verwaltungskostenordnung

Die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des HMWK wurde geändert.

Wichtigste Änderung für 2012 ist, dass künftig für den Ersatz von Chipkarten nicht mehr 65 € (50 € zzgl. 15 € Pfand), sondern nur noch 50 € (35 € zzgl. 15 € Pfand) zu zahlen sind. Die Höhe der übrigen Gebühren für den Bereich der Hochschulen finden Sie unter Ziffer 2 im jeweils gültigen Verwaltungskostenverzeichnis.

Die JLU kann u.a. bei folgenden Amtshandlungen Verwaltungskosten erheben:

  • Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte
  • Ausstellen von Zweitschriften (z.B. des Studienausweises in Form einer Chip-Karte)
  • Übersetzung eines Hochschulabschlusszeugnisses oder einer Diplom- oder Graduierungsurkunde
  • Ausstellung einer Leistungsübersicht oder einer detaillierten Studienbescheinigung
    (z. B. zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund)
  • Bearbeitung aufgrund Säumnis bei verspätet beantragter Immatrikulation oder bei verspäteter Rückmeldung
  • Beantragung der Exmatrikulation außerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist
  • Rücktritt von der Immatrikulation
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Postadresse

Dezernat B
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Fax: 0641/99-12259

Redaktion
02.01.2012 17:51
 

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