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Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen
16.05.2013
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 16.04.2013 auf neue Tarifregelungen geeinigt. |
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Mehrurlaub 2011 für Tarifbeschäftigte
02.10.2012
Mit Urteil vom 20.03.2012 (Az.: 9 AZR 529/10) hat das Bundesarbeitsgericht die altersbezogene Staffelung der Urlaubsdauer nach § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wegen Verstoßes gegen §§ 1, 3 Abs. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) für unwirksam erklärt. Zwar findet der TVöD nur beim Bund und auf kommunaler Ebene Anwendung, die beklagte Tarifvorschrift entspricht jedoch § 26 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H). |
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Veranstaltungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
24.05.2011
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement im Zusammenhang mit einem Modellprojekt des Landes können zusätzlich Kurse angeboten werden. |
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Neues Programm der Interuniversitären Weiterbildung (IUW)
05.10.2010
Für den Turnus 2010/2011 gibt es ein neues Programm der Interuniversitären Weiterbildung Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland (IUW) . |
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Neues Weiterbildungsprogramm für Beschäftigte im Sommersemester 2013
25.03.2010
Ab sofort gibt es ein neues Weiterbildungsprogramm für Beschäftigte. |
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Neue Antragsformulare
30.10.2009
Hier finden Sie die Anträge und Formulare zur Mitteilung über Dekanatsbeschluss, den Antrag auf Ausschreibung einer Stelle, den Kurzantrag für die Einstellung nach erfolgter Ausschreibung sowie den Antrag auf Weiterbeschäftigung/Aufstockung/Einstellung ohne Ausschreibung. |
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Information über die zukünftige Struktur im Personaldezernat
17.10.2009
In der aktuellen Ausgabe des UNI-Forums konnten Sie entnehmen, dass im Personaldezernat nicht nur der Umzug in die Goethestraße 58, sondern auch der Start in eine neue Organisation vorbereitet wird. |
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Resturlaub bei Beamten länger übertragbar
20.01.2008
Durch eine Änderung der Urlaubsverordnung für die Beamten im Lande Hessen kann der Resturlaub aus dem abgelaufenen Urlaubsjahr nun bis zum 30. September des laufenden Urlaubsjahrs angetreten werden. |