Information zum Seitenaufbau und Sprungmarken fuer Screenreader-Benutzer: Ganz oben links auf jeder Seite befindet sich das Logo der JLU, verlinkt mit der Startseite. Neben dem Logo schliesst sich die Hauptnavigation in Form der Reiternavigation an. Es folgt die Grobnavigation links unterhalb des Logos. Die Feinnavigation findet sich in der linken Spalte. Unterhalb der Reiternavigation ist die Brotkrumen-Navigation. In der Mitte der Seite befindet sich der Inhaltsbereich. In der rechten Spalte finden Sie die Suche und ueblicherweise Kontaktdaten und direkte Links. Als Abschluss der Seite sind im Fussbereich Links zu Barrierefreiheit, Kontakt Web-Master, Impressum, Plone-Kurse, Hilfe, Login fuer Redakteure aufgelistet.

vor "Barrierefreiheit" im Seitenfuss vor Reiternavigation vor Grobnavigation in linker Kolumne vor Feinnavigation in linker Kolumne vor Sie sind hier vor Inhalt vor rechter Kolumne mit zusaetzlichen Informationen im Suchfeld Suche nach vor Redaktion vor Kontakt Web-Master im Seitenfuss vor Impressum im Seitenfuss

Reiternavigation
You are here: Home Dezernat C Aktuelles Zusatzurlaub für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 25 und höchstens 49
Document Actions
 

Zusatzurlaub für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 25 und höchstens 49

02.02.2012
Zusatzurlaub für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 25 und höchstens 49 nach § 13 Hessische Urlaubsverordnung bzw. § 27 Abs. 1 TV-Hessen

Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten kann  bei einem nicht nur vorübergehenden Grad der Behinderung von wenigstens 25 und höchstens 49 wegen einer durch die Behinderung bedingten Erholungsbedürftigkeit Zusatzurlaub von bis zu drei Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt werden. Der Grad der Behinderung ist durch den Bescheid des Versorgungsamtes oder durch ein amts-  oder vertrauensärztliches Zeugnis nachzuweisen.

Die Dienststelle hat im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl über die Dauer des Zusatzurlaubes als auch über die Frage, ob die Behinderung eine Erholungsbedürftigkeit bedingt, zu entscheiden.

Aufgrund einer Empfehlung des Hessischen Innenministeriums wird ab dem Urlaubsjahr 2012 Zusatzurlaub - sofern im Einzelfall keine Besonderheiten bekannt sind - wie folgt bewilligt:

  • Bei einem Grad der Behinderung von 25 bis 29  ->  1 Tag
  • Bei einem Grad der Behinderung von 30 bis 39  ->  2 Tage
  • Bei einem Grad der Behinderung von 40 bis 49  ->  3 Tage

Soweit die Behinderung im Einzelfall ein höheres oder niedrigeres Erholungsbedürfnis bedingt, ist dies durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu belegen.

Font size: large | standard | small
Postadresse

Präsident der JLU
Dezernat C
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Besucheranschrift
Dezernat C
Erwin-Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Redaktion
02.02.2012 13:38
 

| Barrierefreiheit | Kontakt Web-Master | Impressum | Plone-Kurse | Hilfe | Login für Redakteure
Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: