AllgemeinesDas Meldeverfahren ist bei Arbeitsunfällen aus versicherungstechnischer Sicht von großer Bedeutung. Damit eine schnelle und ordnungsgemäße „Erste Hilfe“ gewährleistet ist sollte dieses Merkblatt zur Unfallmeldung bei Personenschäden an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden. Dort ist das Verfahren bei Dienstunfällen geregelt. Unfallmeldung bei Personenschäden (Merkblatt zum Aushang an geeigneter Stelle) Jede Verletzung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich in das Verbandbuch einzutragen, das zusammen mit dem Erste-Hilfe-Kasten aufzubewahren ist. Sollte das Verbandbuch in Ihrem Bereich nicht vorhanden sein, bitte ich Sie, dies bei unserer Arbeitssicherheitstechnischen Beratungsstelle unter Telefon 0641/99-19370 bzw. -19371 oder bei der Unfallkasse Hessen anzufordern (Best.-Nr.: GUV-I 511.1). Eine Liste der externen Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte finden Sie im Bereich Dienstleistungen des Dezernats B unter dem Begriff "Arbeitssicherheit". Bei Arbeitsunfällen, die einen Arztbesuch erfordern, ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die zugelassenen Krankenhäuser und Durchgangsärzte zur Behandlung aufgesucht werden dürfen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Wegeunfall) kann jedoch auch auf andere Ärzte zurückgegriffen werden. Auch diese Liste sollte an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden. Zugelassen von der Unfallkasse HessenMerkblätter für Ärzte und Krankenhäuser: Gießen - Außenstellen - Künanz-Haus - Augenärzte
Arbeitsunfälle von Tarifbeschäftigten und HilfskräftenBitte benutzen Sie das folgende Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen von Tarifbeschäftigten und Hilfskräften. Schicken Sie die Meldung zeitnah und mit einer exakten Unfallschilderung an Justus-Liebig-Universität Gießen
Unfallanzeige für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte
Unfallkasse HessenLeonardo-da-Vinci-Allee 20 - 60486 Frankfurt - Telefon 069 29972-440 - Fax 069 29972-588 Es gibt es eine Broschüre der Unfallkasse Hessen, die sich ausführlich mit dem Thema Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen befasst. Insbesondere ist dargestellt, welchen Personenkreis bzw. welche Bedienstetengruppen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst.
Weitere InformationenRundschreiben 01/2006 und Rundschreiben 14/2004 Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen Merkblatt der Unfallkasse Hessen
Dienstunfälle von BeamtenBitte benutzen Sie dieses Formular zur Meldung von Dienstunfällen von Beamten. Schicken Sie die Meldung zeitnah und mit einer exakten Unfallschilderung an Justus-Liebig-Universität Gießen
Unfallmeldung für Dienstunfälle von Beamten
Arbeitsunfälle von Bediensteten mit PrivatdienstvertragArbeitsunfälle von Bediensteten mit Privatdienstvertrag müssen über den/die Vertragspartner/-in (Professor/-in) der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Unfälle von Personen, die als Selbständige für die JLU tätig sindDie Unfallkasse Hessen weist auf Grund eines Einzelfalles darauf hin, dass Personen, die als Selbständige für Hochschulen tätig werden, nicht bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei komme es nicht auf die Art des Vertrages (Werk- oder Honorarvertrag o.Ä.) an, sondern auf die persönliche Abhängigkeit und inhaltliche Weisungsgebundenheit. Die Unfallkasse weist auch darauf hin, dass für die Beurteilung des Versicherungsschutzes immer eine Einzelfallprüfung anhand der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist. Für selbständig oder unternehmerähnlich Tätige bestehe die Möglichkeit, sich beitragspflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine freiwillige Versicherung bei der Unfallkasse Hessen ist nicht möglich. BerufsgenossenschaftenEin Übersicht über die gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie unter http://www.dguv.de |
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