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Unfallmeldung

Meldeverfahren bei Unfällen - Unfallanzeige, Meldepflichten, Durchgangsärzte

Allgemeines

Das Meldeverfahren ist bei Arbeitsunfällen aus versicherungstechnischer Sicht von großer Bedeutung. Damit eine schnelle und ordnungsgemäße „Erste Hilfe“ gewährleistet ist sollte dieses Merkblatt zur Unfallmeldung bei Personenschäden an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden. Dort ist das Verfahren bei Dienstunfällen geregelt.

Unfallmeldung bei Personenschäden  (Merkblatt zum Aushang an geeigneter Stelle)

Jede Verletzung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich in das Verbandbuch einzutragen, das zusammen mit dem Erste-Hilfe-Kasten aufzubewahren ist. Sollte das Verbandbuch in Ihrem Bereich nicht vorhanden sein, bitte ich Sie, dies bei unserer Arbeitssicherheitstechnischen Beratungsstelle unter Telefon 0641/99-19370 bzw. -19371 oder bei der Unfallkasse Hessen anzufordern (Best.-Nr.: GUV-I 511.1).

Eine Liste der externen Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte finden Sie im Bereich Dienstleistungen des Dezernats B  unter dem Begriff  "Arbeitssicherheit".

Bei Arbeitsunfällen, die einen Arztbesuch erfordern, ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur die zugelassenen Krankenhäuser und Durchgangsärzte zur Behandlung aufgesucht werden dürfen. In Ausnahmefällen (z.B. bei Wegeunfall) kann jedoch auch auf andere Ärzte zurückgegriffen werden. Auch diese Liste sollte an geeigneter Stelle dauerhaft ausgehängt werden.

Zugelassen von der Unfallkasse Hessen

Merkblätter für Ärzte und Krankenhäuser:    Gießen  -  Außenstellen  -  Künanz-Haus  -  Augenärzte

 

Arbeitsunfälle von Tarifbeschäftigten und Hilfskräften

Bitte benutzen Sie das folgende Formular zur Meldung von Arbeitsunfällen von Tarifbeschäftigten und Hilfskräften. Schicken Sie die Meldung zeitnah und mit einer exakten Unfallschilderung an

Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident
Personaldezernat C 3
Goethestraße 58 -  35390 Gießen

 

Unfallanzeige für Tarifbeschäftigte und Hilfskräfte

 

Unfallkasse Hessen

Leonardo-da-Vinci-Allee 20 - 60486 Frankfurt - Telefon 069 29972-440 - Fax 069 29972-588
http://www.ukh.de

Es gibt es eine Broschüre der Unfallkasse Hessen, die sich ausführlich mit dem Thema Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen befasst. Insbesondere ist dargestellt, welchen Personenkreis bzw. welche Bedienstetengruppen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst.

 

Weitere Informationen

Rundschreiben 01/2006   und   Rundschreiben 14/2004

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen   Merkblatt der Unfallkasse Hessen

 

Dienstunfälle von Beamten

Bitte benutzen Sie dieses Formular zur Meldung von Dienstunfällen von Beamten. Schicken Sie die Meldung zeitnah und mit einer exakten Unfallschilderung an

Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident
Personaldezernat
Ludwigstraße 23 - 35390 Gießen

 

Unfallmeldung für Dienstunfälle von Beamten

  

Arbeitsunfälle von Bediensteten mit Privatdienstvertrag

Arbeitsunfälle von Bediensteten mit Privatdienstvertrag müssen über den/die Vertragspartner/-in (Professor/-in) der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden.
 

Unfälle von Personen, die als Selbständige für die JLU tätig sind 

Die Unfallkasse Hessen weist auf Grund eines Einzelfalles darauf hin, dass Personen, die als Selbständige für Hochschulen tätig werden, nicht bei der Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei komme es nicht auf die Art des Vertrages (Werk- oder Honorarvertrag o.Ä.) an, sondern auf die persönliche Abhängigkeit und inhaltliche Weisungsgebundenheit. Die Unfallkasse weist auch darauf hin, dass für die Beurteilung des Versicherungsschutzes immer eine Einzelfallprüfung anhand der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich ist. Für selbständig oder unternehmerähnlich Tätige bestehe die Möglichkeit, sich beitragspflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine freiwillige Versicherung bei der Unfallkasse Hessen ist nicht möglich.
 

Berufsgenossenschaften

Ein Übersicht über die gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie unter  http://www.dguv.de

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Postadresse

Präsident der JLU
Dezernat C
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Besucheranschrift
Dezernat C
Erwin-Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Redaktion
05.08.2011 09:24
 

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