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Hilfskräfte

Alle notwendigen Formulare zur Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften

    Inhalt:
    - Informationen für Hilfskräfte von A - Z
    - Erstmalige Einstellung
    - Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung
    - Weitere Hinweise für Hilfskräfte
    - Stundensätze für Hilfskräfte ab 01.10.2010
    - Einstellungsverfahren von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften

     

Informationen für Hilfskräfte von A - Z

Informationen für Ihr Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Justus-Liebig-Universität Gießen von A - Z

Informationsblatt Informationsblatt (190Kb, 05.04.2013)
Informationsblatt für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte (Stand: Januar 2013)
Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, die bei der erstmaligen Einstellung beizufügen sind

Erstmalige Einstellung

Für die erstmalige Einstellung ist der Einstellungsantrag
einfach
einzureichen.

 

    Personalbogen
    Fragebogen für die Einstellung in den Dienst des Landes Hessen
Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren
Gemeinsamer Runderlass des Ministers des Innern, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten, der Fachminister und des Direktors des Landespersonalamtes
Antrag auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Wiedereinstellung oder Statusänderung
Fragebogen zur Sozialversicherung gültig ab 01.01.2013

Ab 1. Januar 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Die Gleitzonenregelungen gelten dann bis zu einem Entgelt von 850 EUR.

Fragebogen zur Sozialversicherung (Druckversion zum handschriftlichen ausfüllen)

Fragebogen zur Gleitzonenregelung

Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung

    Falls sich Ihre persönlichen Daten, wie Bankverbindung, Krankenkasse, Adresse, usw. geändert haben, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit. Des Weiteren benötigen wir eine gültige Lohnsteuerkarte von Ihnen - wenn diese noch nicht vorliegen sollte.

Antrag auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Wiedereinstellung oder Statusänderung
Fragebogen zur Sozialversicherung gültig ab 01.01.2013

Ab 1. Januar 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Die Gleitzonenregelungen gelten dann bis zu einem Entgelt von 850 EUR.

Fragebogen zur Sozialversicherung (Druckversion zum handschriftlichen ausfüllen)

Fragebogen zur Gleitzonenregelung

Weitere Hinweise und Informationen

    Hilfskräften in Bereichen mit Untersuchungspflicht
    Bei jeder Neueinstellung von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften in Bereichen mit Untersuchungspflicht muss künftig eine Erstuntersuchung durchgeführt werden. Informationen zu den Untersuchungspflicht finden Sie hier

Urlaubsanspruch (in Stunden) nach Beschäftigungsdauer von Hilfskräften
Urlaubsberechnung Urlaubsberechnung (21Kb, 29.01.2013)
Tabelle zur Berechnung des Urlaubsanspruchs für Hilfskräfte (xls-Datei).
Arbeitsplan für Hilfskräfte Arbeitsplan für Hilfskräfte (83Kb, 29.01.2013)

Verteilung der arbeitsvertraglich festgelegten monatlichen Arbeitszeit

Arbeitsplan für Hilfskräfte Arbeitsplan für Hilfskräfte (21Kb, 29.01.2013)
Verteilung der arbeitsvertraglich festgelegten monatlichen Arbeitszeit (xls-Datei)
Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von Hilfskräften in § 75 Hessisches Hochschulgesetz.

Stundensätze für Hilfskräfte ab 01.10.2010

  • Studentische Hilfskräfte 8,90 Euro
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte 14,10 Euro

  • Studentische Hilfskräfte mit erstem berufsqualifizierendem
    Abschluss (z.B. Bachelor) 10,50 Euro
    Voraussetzung für eine Beschäftigung dieses Personenkreises ist, dass diese weiterhin als Studierende (z.B. mit dem Studienziel Master/Diplom/Magister/Erstes Staatsexamen) immatrikuliert sind. Der neue Stundensatz findet nicht nur Anwendung für Studentische Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss, sondern wird auch auf vergleichbare Fälle angewandt (z.B. auf FH-Absolventen mit Abschluss, soweit der Abschluss nicht den Zugang zum höheren Dienst eröffnet, auf L1 und L2-Studierende nach Erster Staatsprüfung). Diese Informationen finden Sie auch im Rundschreiben 11/2008.

Zur Kompensation der weggefallenen Jahressonderzahlung wurde vom Präsidium zum 01.10.2010 eine Erhöhung der Stundensätze beschlossen beschlossen. Diese Informationen finden Sie auch im Rundschreiben 28/2010

Einstellungsverfahren von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften

Die Einstellungsanträge bzw. Anträge auf Weiterbeschäftigung werden von den Sekretariaten der Beschäftigungsstellen vorbereitet und an das Personaldezernat weitergeleitet. Dabei ist zu beachten, dass nur die Formulare verwendet werden, die in der aktuellen Version auf der Homepage des Personaldezernats zur Verfügung stehen.

In der Abteilung C 3 Personalmanagement des Personaldezernats werden die Arbeitsverträge vorbereitet. Die Hilfskräfte werden von den Sachbearbeiterinnen des Personaldezernats pers Email informiert, wenn die Arbeitsverträge zur Unterschrift bereitliegen. Da der Schriftverkehr mit den Hilfskräften vorrangig auf elektronischem Wege stattfinden soll, ist es erforderlich, auf dem Einstellungsantrag die aktuelle Email-Adresse der Hilfskraft zu vermerken. Die Hilfskräfte unterschreiben die Verträge im Personaldezernat und nehmen ihre Ausfertigung mit. Die beantragende Stelle erhält eine schriftliche Information, dass der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Das Personaldezernat muss informiert werden, wenn die Hilfskraft ihre Tätigkeit nicht aufnimmt oder sich an der Vertragsdauer oder dem zeitlichen Umfang Veränderungen ergeben.

Ein Rundschreiben zum Verfahren bei der Einstellung von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften finden Sie unter folgenden Link:  Rundschreiben 10/2009

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Postadresse

Präsident der JLU
Dezernat C
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Besucheranschrift
Dezernat C
Erwin-Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Redaktion
14.03.2013 15:26
 

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