Hilfskräfte
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Alle notwendigen Formulare zur Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
Inhalt:
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Informationen für Hilfskräfte von A - Z
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Informationen für Ihr Arbeitsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Justus-Liebig-Universität Gießen von A - Z |
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Informationsblatt für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte
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Übersicht über alle notwendigen Unterlagen, die bei der erstmaligen Einstellung beizufügen sind
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Erstmalige Einstellung
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Für die erstmalige Einstellung ist der Einstellungsantrag
Fragebogen für die Einstellung in den Dienst des Landes Hessen |
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Erklärung zu Strafen und Disziplinarmaßnahmen sowie zu laufenden Verfahren
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Gemeinsamer Runderlass des Ministers des Innern, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten, der Fachminister und des Direktors des Landespersonalamtes
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Antrag auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Wiedereinstellung oder Statusänderung
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Fragebogen zur Sozialversicherung
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Fragebogen zur Gleitzonenregelung
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Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung
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Falls sich Ihre persönlichen Daten, wie Bankverbindung, Krankenkasse, Adresse, usw. geändert haben, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit. Des Weiteren benötigen wir eine gültige Lohnsteuerkarte von Ihnen - wenn diese noch nicht vorliegen sollte. |
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Antrag auf Einstellung, Weiterbeschäftigung, Aufstockung, Wiedereinstellung oder Statusänderung
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Fragebogen zur Sozialversicherung
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Fragebogen zur Gleitzonenregelung
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Weitere Hinweise und Informationen
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Hilfskräften in Bereichen mit Untersuchungspflicht |
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Urlaubsanspruch (in Stunden) nach Beschäftigungsdauer von Hilfskräften
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Tabelle zur Berechnung des Urlaubsanspruchs für Hilfskräfte (xls-Datei).
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Verteilung der arbeitsvertraglich festgelegten monatlichen Arbeitszeit |
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Verteilung der arbeitsvertraglich festgelegten monatlichen Arbeitszeit (xls-Datei)
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Rechtsgrundlagen zur Beschäftigung von Hilfskräften in § 75 Hessisches Hochschulgesetz.
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Stundensätze für Hilfskräfte ab 01.10.2010
Zur Kompensation der weggefallenen Jahressonderzahlung wurde vom Präsidium zum 01.10.2010 eine Erhöhung der Stundensätze beschlossen beschlossen. Diese Informationen finden Sie auch im Rundschreiben 28/2010 |
Einstellungsverfahren von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften
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Die Einstellungsanträge bzw. Anträge auf Weiterbeschäftigung werden von den Sekretariaten der Beschäftigungsstellen vorbereitet und an das Personaldezernat weitergeleitet. Dabei ist zu beachten, dass nur die Formulare verwendet werden, die in der aktuellen Version auf der Homepage des Personaldezernats zur Verfügung stehen. In der Abteilung C 3 Personalmanagement des Personaldezernats werden die Arbeitsverträge vorbereitet. Die Hilfskräfte werden von den Sachbearbeiterinnen des Personaldezernats pers Email informiert, wenn die Arbeitsverträge zur Unterschrift bereitliegen. Da der Schriftverkehr mit den Hilfskräften vorrangig auf elektronischem Wege stattfinden soll, ist es erforderlich, auf dem Einstellungsantrag die aktuelle Email-Adresse der Hilfskraft zu vermerken. Die Hilfskräfte unterschreiben die Verträge im Personaldezernat und nehmen ihre Ausfertigung mit. Die beantragende Stelle erhält eine schriftliche Information, dass der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Das Personaldezernat muss informiert werden, wenn die Hilfskraft ihre Tätigkeit nicht aufnimmt oder sich an der Vertragsdauer oder dem zeitlichen Umfang Veränderungen ergeben. Ein Rundschreiben zum Verfahren bei der Einstellung von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften finden Sie unter folgenden Link: Rundschreiben 10/2009 |