Beihilfe
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Im Rahmen des Programms "Sichere Zukunft durch Standortstrukturreform" hat die Hessische Landesregierung beschlossen, die Beihilfeverwaltung im Regierungsbezirk Kassel an den Standorten Kassel und Hünfeld zu konzentrieren.
Für die Beihilfeverwaltung der Universitäten ist die Aufgabenverlagerung zum 1. Januar 2005 erfolgt. Das bedeutet, dass die Bediensteten der Justus-Liebig-Universität Gießen ab diesem Zeitpunkt die Beihilfeanträge zur Bearbeitung, Festsetzung und Auszahlung auf eigene Kosten an folgende Adresse übersenden müssen: Regierungspräsidium Kassel Telefon 0561/106-15 50 |
Beihilfeanträge
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Auf der Seite des Regierungspräsidiums Kassel können Sie die aktuellen Versionen der Beihilfeanträge herunterladen.
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Hessische Beihilfeverordnung
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Auf den Seiten der Hessischen Staatskanzlei finden Sie den Gesetzestext der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO).
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des Präsidenten 29/2004 (PDF-Datei).
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