W-Besoldung
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Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz von 2002 ist ein neues Besoldungssystem eingeführt worden, das spätestens zum Jahresende 2004 in allen Ländern und staatlichen Hochschulen umzusetzen war. Kernstück dieser Reform ist die sogenannte W-Besoldung, die leistungsorientierte Kriterien zur Grundlage hat.
Die Besoldungsordnung W gilt seit dem 01.01.2005 für alle neu berufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren). Die Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnung C sind in ihren Ämtern verblieben. Ein Übergang in die Besoldungsordnung W ist in folgenden Fällen vorgesehen:
Das Präsidium der Justus-Liebig-Universität Gießen hat zur Umsetzung der W-Besoldung in zwei Lesungen (abschließend am 01.11.2005) Richtlinien beschlossen, die die Grundsätze des Verfahrens und der Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen nach der Hessischen Hochschul-Leistungsbezügeverordnung regeln. Zuvor hatte der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen in seiner Sitzung am 13.07.2005 zu den "Leistungsbezügen für besondere Leistungen" Grundsätze beschlossen, die durch eine hierfür eingesetzte Kommission dieses Gremiums erarbeitet worden waren. Das Erweiterte Präsidium ist in der Sitzung am 16.11.2005 von den Richtlinien des Präsidiums in Kenntnis gesetzt worden. |
Richtlinien des Präsidiums zur W-Besoldung
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Richtlinien des Präsidiums zur Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen
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Grundsätze des Senats zur W-Besoldung
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Grundsätze des Senats für die Kriterien der Gewährung von Leistungsbezügen für besondere Leistungen sowie für die Ermittlung dieser Leistungen
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien des Präsidiums soweit wie möglich Freiräume für Entscheidungen lassen und somit Möglichkeiten zur Entwicklung bieten. Festlegungen, z.B. in Form von Kriterienkatalogen, sind grundsätzlich nur dort vorgesehen worden, wo dies im Interesse der Schaffung von Rechts- und Verfahrenssicherheit als notwendig angesehen wurde. Die Richtlinien sind befristet beschlossen und werden zur gegebenen Zeit evaluiert. Für Fragen im Zusammenhang mit der W-Besoldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung C 2 - Beamte und Querschnittsaufgaben im Personaldezernat gerne zur Verfügung. |
Weitere Informationen
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Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des Präsidenten 35/2005 (PDF-Datei).
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Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen im Hochschulbereich
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Auf den Seiten der Hessischen Staatskanzlei finden Sie den Gesetzestext der (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung – HLeistBVO).
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