W-Besoldung
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Mit dem Professorenbesoldungsreformgesetz von 2002 ist ein neues Besoldungssystem eingeführt worden, das spätestens zum Jahresende 2004 in allen Ländern und staatlichen Hochschulen umzusetzen war. Kernstück dieser Reform ist die sogenannte W-Besoldung, die leistungsorientierte Kriterien zur Grundlage hat.
Die Besoldungsordnung W gilt seit dem 01.01.2005 für alle neu berufenen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren). Die Professorinnen und Professoren der Besoldungsordnung C sind in ihren Ämtern verblieben. Ein Übergang in die Besoldungsordnung W ist in folgenden Fällen vorgesehen:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 festgestellt, dass die Besoldung der Professoren in Hessen aus der Besoldungsgruppe W2 gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt und daher verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat nach diesem Urteil verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2013 zu treffen. Diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hat der hessische Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Besoldung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Hessisches Professorenbesoldungsgesetz (HPBesG) umgesetzt. Informationen zum o.g. Gesetz und zur Überleitung in das neue Recht mit Wirkung vom 1. Januar 2013 sind in folgendem Dokument enthalten. Anschreiben Überleitung W-Besoldung
Für Fragen im Zusammenhang mit der W-Besoldung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abteilung C 2 - Stellenmanagement, Professorinnen und Professoren, Personalcontrolling im Personaldezernat gerne zur Verfügung.
Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen im HochschulbereichAuf den Seiten von „Hessenrecht“ finden Sie den Text der Hochschul-Leistungsbezügeverordnung |