Rotation im höheren Dienst
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Der Rotation kommt als Instrument der Führungskräfteentwicklung in der Hessischen Landesverwaltung ein hoher Stellenwert zu, da damit die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung eröffnet und auch die Bereitschaft angesprochen wird, Erfahrungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen zu sammeln.
Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung (Mobilitäts-RL)
Mit einer Teilnahme am Landesrotationsverfahren werden neue Erfahrungen vermittelt, die zur Bewältigung ständig wachsender und komplexer werdender Anforderungen an die öffentliche Verwaltung notwendig sind. Andere Aufgabenbereiche und Behörden mit ihren Strukturen und Arbeitsweisen können so kennen gelernt werden. Auch für den Bereich der Personalentwicklung spielen diese Erfahrungen eine wichtige Rolle und sie sind gleichzeitig Voraussetzung für den weiteren beruflichen Aufstieg. Hierzu sind vom Externe Seite Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die folgenden Richtlinien erlassen worden: |
Mobilitätsrichtlinien
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Richtlinien zur Förderung der Rotation der Beschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung in der Fassung vom 1. November 2005
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Die Richtlinien gelten grundsätzlich für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten des höheren Dienstes in der Landesverwaltung einschließlich entsprechend eingestufter Angestellter (Ziffer 3 der Richtlinien). Von Bedeutung ist, dass die Rotation eine grundsätzliche Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg darstellt (Ziffer 4). Beschäftigte können bis zum 15. Februar eines Jahres gegenüber der Dienststelle anzeigen, dass sie im Folgejahr am Landesrotationsverfahren teilnehmen möchten (Ziffer 7.2.2). Beschäftigte der C- und W-Besoldung sowie die Lehrkräfte sind von den Richtlinien ausgenommen. Wenn Sie Interesse an dem Programm haben, könnene Sie gerne die zuständigen Sachbearbeiter im Personaldezernat, Abteilung C 2, Verbindung aufnehmen oder das entsprechende Formular verwenden: |
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Für Rotationsstellen im höheren Dienst außerhalb des eigenen Ressorts.
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Um eine Planstelle des höheren Diensts im Rotationsverfahren zu besetzen.
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Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an folgende Adresse
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Weitere Informationen
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Anschreiben der JLU an die Beamten des höheren Diensts vom 4. Januar 2006.
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Weitere Informationen
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Anschreiben der JLU an die Beamten des höheren Diensts vom 5. April 2004.
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Weitere Informationen
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Erlass des HMWK vom 3. März 2004
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Weitere Informationen
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Erlass des HMWK vom 9. Februar 2004
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Weitere Informationen
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Erlass des HMWK vom vom 13. November 2003 (im Staatsanzeiger).
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