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Zum Abschluss von Werkverträgen an der Justus-Liebig-Universität Gießen
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Zur Berechnung der Vergütung
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Zum Verändern eines bestehenden Werkvertrags
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Hinweise zum Abschluss eines Werkvertrags
Für den Abschluss eines Werkvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Werkvertragformular (3fach)
2. Anlage zum Werkvertrag (1fach)Grundlage für die Berechnung der Werkverträge sind die Stundensätze für stud. Hilfskräfte mit 8,90 € ; wiss. Hilfskräfte m. A. 14,10 €. Stud. Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß (z. B. Bachelor) 10,50 €. Darüber hinaus sind abweichende Stundensätze in Ausnahmefällen möglich.
3. Kontrollmitteilung ans Finanzamt (3fach)Geburtsdatum ggf. Steuernummer angeben.
4. Erklärung zu § 57 LHOFür bereits an der Universität Beschäftigte ist eine formlose Erklärung nach § 57 LHO einzureichen. Aus der Begründung soll hervorgehen, aus welchen Gründen der Werkvertrag mit einer/einem bereits bei der JLU Beschäftigten abgeschlossen werden soll. Auch darf die zu erbringende Leistung nicht zu den Dienstaufgaben gehören oder nicht als solche übertragen werden können. Ggf. käme die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, bei Teilzeitkräften die vorübergehende Erhöhung der nach dem Arbeitsvertrag zu erbringenden Arbeitszeit in Betracht. Bei studentischen Hilfskräften ist außerdem zu bestätigen, dass durch Abschluss des Werkvertrages der Studienerfolg nicht gefährdet ist bzw. die Studiendauer sich nicht verzögern wird. Für die Mitarbeiterstelle muss eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt werden.
5. Bitte genaue Institutsanschrift und ggf. Ansprechpartner für Nachfragen angeben |