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Werkverträge

Wer einen Werkvertrag übernimmt, steht zur Justus-Liebig-Universität nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern vereinbart ein "Werk", das heißt man stellt der Universität das Resultat einer Arbeit zur Verfügung.
Werkvertrag [Formular PDF] Werkvertrag [Formular PDF] (100Kb, 05.06.2009)
Zum Abschluss von Werkverträgen an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Zur Berechnung der Vergütung
Zum Verändern eines bestehenden Werkvertrags

Hinweise zum Abschluss eines Werkvertrags

 

Für den Abschluss eines Werkvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:

 

1. Werkvertragformular (3fach)

  • Im Mittelpunkt des Werkvertrages darf nicht die Tätigkeit als solche stehen. Gegenstand eines Vertrages ist die Herbeiführung eines bestimmten Arbeitserfolges bzw. -ergebnisses.
  • Die Vergütung ist grundsätzlich nach Fertigstellung des Werkes fällig. Ratenzahlungen sind bei gleichzeitiger Vereinbarung von Teilleistungen nach dem u. a. Schema möglich (geringfügige Abweichungen zulässig). Einzelne Teilleistungen sind detailiert anzugeben:

 

Laufzeit Zahl der Raten Höhe der Raten
bis 3 Monate einschließlich max. 1 Rate je vollem Monat gleichmäßige Raten (2 x 1/2; 3 x 1/3)
bis 6 Monate einschließlich max. 3 Raten letzte Rate mindestens 30% der Gesamtvergütung
bis 12 Monate einschließlich max. 4 Raten letzte Rate mindestens 20% der Gesamtvergütung
mehr als 12 Monate max. 1 Rate je angebrochenem Quartal letzte Rate mindestens Gesamtvergütung/Zahl der angebrochenen Quartale
  • In § 3 (Vergütung) ist der Bruttobetrag einzusetzen. Im Werkvertrag darf keine ausführliche Berechnung stehen. Hierfür ist die "Anlage zum Werkvertrag" zu verwenden. Der Vergütungsbetrag ist immer gerundet anzugeben, d. h. ohne Centangabe. Bitte Kostenstelle bzw. Auftragsnummer hinzufügen. 
  • Unterschriften: Der Werkvertrag ist vor dem Einreichen vom Auftraggeber unter "Sachlich richtig" sowie vom Vertragnehmer zu unterschreiben. 

 

2. Anlage zum Werkvertrag (1fach)

Grundlage für die Berechnung der Werkverträge sind die Stundensätze für stud. Hilfskräfte mit 8,90 € ; wiss. Hilfskräfte m. A. 14,10 €. Stud. Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß (z. B. Bachelor) 10,50 €. Darüber hinaus sind abweichende Stundensätze in Ausnahmefällen möglich.

 

 

3. Kontrollmitteilung ans Finanzamt (3fach)

Geburtsdatum ggf. Steuernummer angeben.

 

4. Erklärung zu § 57 LHO

Für bereits an der Universität Beschäftigte ist eine formlose Erklärung nach § 57 LHO einzureichen.

Aus der Begründung soll hervorgehen, aus welchen Gründen der Werkvertrag mit einer/einem bereits bei der JLU Beschäftigten abgeschlossen werden soll. Auch darf die zu erbringende Leistung nicht zu den Dienstaufgaben gehören oder nicht als solche übertragen werden können. Ggf. käme die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, bei Teilzeitkräften die vorübergehende Erhöhung der nach dem Arbeitsvertrag zu erbringenden Arbeitszeit in Betracht. Bei studentischen Hilfskräften ist außerdem zu bestätigen, dass durch Abschluss des Werkvertrages der Studienerfolg nicht gefährdet ist bzw. die Studiendauer sich nicht verzögern wird.

Für die Mitarbeiterstelle muss eine Nebentätigkeitsgenehmigung beantragt werden.

 

5. Bitte genaue Institutsanschrift und ggf. Ansprechpartner für Nachfragen angeben

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Postadresse

Präsident der JLU
Dezernat C
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Besucheranschrift
Dezernat C
Erwin-Stein-Gebäude
Goethestraße 58
35390 Gießen

Redaktion
05.06.2009 10:49
 

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