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Lebensarbeitszeitkonto für Beamtinnen und Beamte

Für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen ist die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos geschaffen worden

Lebensarbeitszeitkonto für Beamtinnen und Beamte

Für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen ist die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos geschaffen worden. Auf diese Weise wird der Unterschied zwischen der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten und der niedrigeren Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Landesdienst verringert. Die Inanspruchnahme des Zeitguthabens erfolgt in der Regel durch Freistellung unmittelbar vor Beginn des Ruhestands. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ‑ soweit keine dienstlichen Belange entgegenstehen ‑ auf Antrag in Ausnahmefällen auch früher auf das Zeitguthaben zugegriffen werden.

Einen ersten Überblick zu wichtigen Regelungen des LAK bietet Ihnen das Informationsblatt (sowie die darin genannten weiterführenden Informationsquellen).

Informationen zum Lebensarbeitszeitkonto (LAK) für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen (pdf)

 

Weitere Hinweise finden Sie auch unter folgenden Links

§ 1a Hessische Arbeitszeitverordnung (pdf)

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (pdf)

Fragen zum Lebensarbeitszeitkonto (pdf)

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Redaktion
09.02.2012 11:11
 

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