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Ausschreibung und Beschaffungsverfahren

Die Verfahren zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen werden hier näher erläutert.

An der Justus-Liebig-Universität werden Beschaffungen von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich dezentral von den mittelbewirtschaftenden Einrichtungen (Instituten, Zentrale Einrichtungen, …) direkt und eigenverantwortlich – unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften – bei Firmen oder sonstigen Lieferanten vorgenommen.

Für Beschaffungen aller Art (außer Bau- und Ingenieurleistungen) hat die Justus-Liebig-Universität Gießen als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts anzuwenden und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Maßgeblich ist vor allem die VOL (Verdingungsordnung für Leistungen).

Die VOL unterscheidet im Wesentlichen zwischen drei Vergabearten:
• Öffentliche Ausschreibung
• Beschränkte Ausschreibung
• Freihändige Vergabe
Die Aufträge werden unabhängig von der Vergabeart grundsätzlich im Wettbewerb an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bieter vergeben.

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben des Präsidenten Nr. 38/2002.

 

 

Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibung

Die Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibung ist in der Regel ab einem Auftragswert von 10.000,- € notwendig.
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Freihändige Vergabe

In den Einführungsbestimmungen zur VOL ist festgehalten, dass Lieferungen und Leistungen unter einem Schwellenwert von 10.000,- € freihändig vergeben werden können.
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Postadresse

Präsident der JLU
Dezernat D
Ludwigstraße 23
35390 Gießen

Redaktion
13.11.2008 13:42
 

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