Vertrag, Konditionen, Abrechnung
Zusätzliche Ausstattungswünsche, bei denen es sich nicht um Sonderwünsche einzelner Bereiche handelt, werden nur über die Beschaffungsabteilung bestellt. Diese werden dann über eine zentrale monatliche Mietkostenpauschale abgedeckt, die sich jedoch nicht auf den einzelnen Kopienpreis auswirkt.
Die Abrechnung erfolgt zentral. D.h. die Rechnungen gehen bei der Beschaffungsabteilung ein und werden dort anhand der kopierten Volumen auf die entsprechenden Kopiercodes/ Kostenstellen verbucht. Bitte beachten Sie hierbei, dass keine zusätzlichen Kopiercodes oder Zusatzausstattungen herausgegeben werden können, ohne die Angabe einer entsprechenden Kostenstelle/Projektnummer.
Um die Abrechnung sachgerecht vornehmen zu können, war es in der Vergangenheit notwendig, aus bestimmten Bereichen fristgerecht die Zählerstandsmeldungen der Kopiergeräte übermittelt zu bekommen. Diese Vorgehensweise kann durch den Anbieterwechsel an den meisten Standorten entfallen. Da die meisten Geräte vernetzt sind, werden die Zählerstände automatisch vom Anbieter Fa. Sharp bzw. dem Servicepartner Fa. Hees ausgelesen. Lediglich an den Standorten, an denen eine Vernetzung aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, muss eine „händische“ Zählerstandmeldung erfolgen. Die betroffenen Bereiche werden von der Beschaffungsabteilung entsprechend informiert.