Hochschulpakt
Die Rahmenzielvereinbarung zur Sicherung der Leistungskraft der Hochschulen (Hochschulpakt) zwischen der Hessischen Landesregierung und den Hessischen Hochschulen wurde erstmals am 21. Januar 2002 unterzeichnet. Der Hochschulpakt hat zum Ziel, die Hochschulen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Sicherung ihrer Leistungsstärke finanziell abzusichern. Im Gegenzug werden Leistungen und Pflichten von Land und Hochschulen spezifiziert.
Am 27. Juni 2007 wurde eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Programmlinie Lehre des Hochschulpaktes 2020 zwischen dem HMWK und den hessischen Hochschulen geschlossen.
Nach dem Auslaufen der ersten Rahmenzielvereinbarung wurde am 25. August 2005 die Fortschreibung der Rahmenzielvereinbarung von der Hessischen Landeregierung und den Hochschulen für die Jahre 2006 - 2010 unterzeichnet.
Der Präsident hat am 18. Mai 2010 unter Zurückstellung der grundsätzlichen und massiven Kritik an der Kürzung der Grundfinanzierung aller hessischen Hochschulen den Hochschulpakt für die Lehre 2011-2015 unterzeichnet. Beim HMWK wurde daher eine entsprechende Protokollnotiz des Präsidiums der JLU hinterlegt. Eine weitere Protokollnotiz wurde von acht der zwölf hessischen Hochschulen unterzeichnet. Bereits vor Unterzeichnung wurden hierzu einige Resolutionen verabschiedet.