Gasthörerstudium
Die JLU hat mit ihrem einmaligen Fächerspektrum viele interessante Veranstaltungen für eine breite Öffentlichkeit zu bieten. Ein Gasthörerstudium eröffnet Ihnen die Möglichkeit ausgewählte Lehrveranstaltungen an der JLU zu besuchen. Das Angebot des Gasthörerverzeichnisses orientiert sich vor allem an Kursen einführender Art, die nur geringes fachliches Vorverständnis erfordern. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass auch Veranstaltungen für Fortgeschrittene, welche nicht im Gasthörerprogramm augeführt sind, Gasthörerinnen und Gasthörern im Prinzip offen stehen, wenn die Hochschullehrerin oder der Hochschullehrer die Zustimmung erteilt. Über das gesamte Lehrangebot der Universität informiert vor jedem Semesterbeginn ausführlich das offizielle Online-Vorlesungsverzeichnis unter: http://vv.uni-giessen.de.
Aktuelles Gasthörerverzeichnis Sommersemester 2012
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Anmeldung als Gasthörerin oder Gasthörer
Am weiterbildenden Studienangebot der Justus-Liebig-Universität können Sie als Gasthörerin und Gasthörer unabhängig von Ihrer Vorbildung teilnehmen. Um als Gasthörerin oder Gasthörer zugelassen zu werden, müssen Sie einen Aufnahmeantrag gestellt und die Zulassungsgebühr bezahlt haben.
Bewerbungstermin
Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester ist jeweils der 1. Oktober, für ein Sommersemester jeweils der 1. April.
Vorlesungsbeginn für das Sommersemester 2012 ist am 10.04.2012.
Aufnahmeantrag
Hier finden Sie einen Aufnahmeantrag in pdf-Formular:
Alternativ können Sie den Antrag direkt im Studierendensekretariat, Goethestr. 58, erhalten
- Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag:
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
oder auf Anforderung unter der Telefonnummer 0641/99-16400.
Kosten
Die Gasthörergebühr für die erste belegte Lehrveranstaltung im Semester beträgt nach § 5 Abs. 1 der „Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen für Gasthörerinnen und Gasthörer“ vom 16. Juni 2004 100 €, für jede weitere Lehrveranstaltung 50 €, höchstens jedoch 500 € im Semester.
Die Gasthörergebühr ist bei der Antragstellung unter Angabe des Verwendungszwecks („Gasthörergebühr“) auf das Konto der Justus-Liebig-Universität Gießen bei der
- Hessischen Landesbank,
BLZ 500 500 00,
Konto Nr. 1006428,
zu überweisen.
Zulassung
Nach Eingang des Aufnahmeantrages und des Einzahlungsbeleges beim Studierendensekretariat erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer.
Information und Beratung
Sollten Sie weitere Informationen zum Gasthörer-Studium wünschen, wenden Sie sich an
Stabsabteilung A 2,
Referat A2.2 - Lehre, Studium, Weiterbildung, Qualitätssicherung,
Ludwigstraße 23,
Tel. 0641 99-12120 (Herr Patrik Mähling) / 99-12121 (Sekretariat)