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You are here: Home Organisation Beauftragte der JLU Frauenbeauftragte Über uns Die gesetzliche Grundlage und weitere Informationen
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Die gesetzliche Grundlage und weitere Informationen

  • Grundlage für die Arbeit der Frauenbeauftragten in Hessen und auch an der Gießener Universität ist seit Dezember 1993 das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Nach diesem Gesetz haben die Frauenbeauftragten eine Beratungs- und Kontrollfunktion, überwachen die Durchführung des HGlG, unterstützen die Dienststelle bei dessen Umsetzung und sind bei allen personellen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen. Ist die Frauenbeauftragte der Auffassung, dass Maßnahmen oder ihre Unterlassung gegen das HGlG verstoßen, kann sie Widerspruch einlegen.
  • Wichtigste Neuerung, die das Gesetz brachte, war die Verpflichtung der Hochschulen, verbindliche Zielvorgaben für die verstärkte Einstellung von Frauen festzulegen, und zwar für die Bereiche, in denen Frauen beruflich unterrepräsentiert sind. Nach dem Gleichberechtigungsgesetz müssen mindestens die Hälfte aller voraussichtlich freiwerdenden Stellen mit Frauen besetzt werden, sofern es qualifizierte Bewerberinnen gibt. Dies hatte zur Folge, dass der Frauenanteil bei allen besser bezahlten Berufsgruppen stetig anstieg - bei den Professorinnen von fünf auf 15 Prozent (2006), bei den Habilitationsstellen von 15 auf 21 Prozent (2006), bei den Promotionsstellen von 25 auf 52 Prozent (2006).
  • Aktuelle Zahlen werden alle sechs Jahre ermittelt und als Fortschreibung des Frauenförderplans vorgelegt. Das Zahlenwerk des Frauenförderplans erfuhr 1995 insofern eine Ergänzung als ein sogenannter materieller Teil des Frauenförderplans beschlossen wurde. Im materiellen Teil des Frauenförderplans werden das Verfahren und die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten bei Stellenbeschreibungen, Auswahlverfahren und Stellenbesetzungen geregelt. Weitere Aufgabenfelder, die durch den materiellen Teil des Frauenförderplans angesprochen werden, betreffen Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Fort- und Weiterbildung, Frauenforschung, Kinderbetreuung, Sicherheitsvorkehrungen, Schutz vor sexueller Belästigung, sprachliche Gleichbehandlung und paritätische Besetzung der Gremien. Der materielle Frauenförderplan wird zur Zeit überarbeitet, die neue Version wird vermutlich noch in diesem Jahr (2011) vorliegen.

 

 Vereinbarungen und Empfehlungen an der JLU

 

Allgemeine Gesetze und Vereinbarungen

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz des Bundes
  • Hochschulrahmengesetz
  • Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
  • Hessisches Hochschulgesetz
  • Hessenweite Qualitätskriterien zur Gleichstellung in Berufungsverfahren
  • Empfehlungen des Wissenschaftsrats
  • Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz
  • Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG
  •  

     

    Weitere Informationen zum Thema

     


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