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Ideenwettbewerb zur Frauenförderung an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Einmal pro Jahr schreibt die Justus-Liebig-Universität unter Federführung der Frauenbeauftragten einen universitätsinternen Ideenwettbewerb aus. Der Wettberwerb ist eine der zahlreichen Maßnahmen zur Herstellung von mehr Chancengleichheit an der JLU, die im Gleichstellungskonzept festgelegt wurden.

Für die Dauer von fünf Jahren wird ein zentraler Förderfonds zur Unterstützung von Pilotprojekten eingerichtet, deren Inhalte und Organisationsformen dazu beitragen, Gleichstellung und Frauenförderung sowie Themen der Frauen- und Geschlechterforschung in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen der Justus-Liebig-Universität zu verankern.

 

Förderkriterien

Gefördert wird die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen, die dem Abbau von strukturellen Barrieren für Frauen im Qualifikationsverlauf, von bestehenden Unterrepräsentanzen von Wissenschaftlerinnen auf allen Qualifikationsstufen sowie der Integration der Frauen- und Geschlechterforschung in Forschung und Lehre dienen.

Umfang und Dauer der Förderung

Im Rahmen des Ideenwettbewerbs werden jährlich Mittel in Höhe von 75.000 Euro bereitgestellt, um konkrete Gleichstellungsprojekte in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen der Justus-Liebig-Universität zu unterstützen. Beantragt werden können Personal- und Sachmittel. Die Förderhöchstsumme für ein Projekt beträgt 15.000 Euro pro Jahr, die Förderhöchstdauer zwei Jahre.

Voraussetzung für die Antragstellung

Anträge können nur von Beschäftigten der Fachbereiche und zentralen Einrichtungen der Justus-Liebig-Universität gestellt werden. Eine Förderung von Forschungsprojekten für Einzelpersonen ist nicht möglich.

Vergabeverfahren

Die Ausschreibung des Ideenwettbewerbs erfolgt einmal im Jahr. Anträge sind beim Präsidenten der Justus-Liebig-Universität, Ludwigstr. 23, 35390 Gießen, auf dem Dienstweg über die Institute und Dekanate der jeweiligen Fachbereiche bzw. die Leitungen der jeweiligen zentralen Einrichtungen mit Anlagen in doppelter Ausfertigung in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist eine elektronische Version der Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an Frauenbeauftragte@admin.uni-giessen.de zu versenden.

Die formlosen Anträge müssen enthalten:

• die Namen der Projektleitung und der Durchführenden;
• eine inhaltliche Skizze des Projektes mit Zielsetzung, Beschreibung der geplanten Durchführungsschritte und Zeitplanung (mind. 3 Seiten);
• Erläuterungen zur Übertragbarkeit des Pilotprojekts auf andere Fächer und Zielgruppen;
• eine Aufstellung der beantragten Mittel und ihrer Verwendungszwecke.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Präsidium der Justus-Liebig-Universität auf Vorschlag der Gleichstellungskommission.


Ansprechpartnerin

Marion Oberschelp, Frauenbeauftragte der JLU
Tel.: 0641-99-12050
E-Mail: Marion.Oberschelp@admin.uni-giessen.de

Rückfragen zur Antragstellung

Büro der Frauenbeauftragten
Programmkoordination/Gleichstellungskonzept
Julia Mohr
Tel.: 0641-99-12056
E-Mail: Frauenbeauftragte@admin.uni-giessen.de

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