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Kanzler

Dr. Breitbach
Kanzler der Justus-Liebig-Universität Gießen: Dr. Breitbach
Kanzler Dr. Michael Breitbach komplettiert das Präsidium. Der Jurist hat dieses Amt seit 1995 inne. Er leitet zudem den Kanzler-Arbeitskreis "Leistungsorientierte Mittelverteilung und Zielvereinbarungen".

Dr. Michael Breitbach (Jahrgang 1947), geboren in Frankfurt/Main, ist Absolvent des Lessing-Gymnasiums in Frankfurt. Er studierte von 1966 bis 1971 an den Universitäten Frankfurt und Heidelberg Rechtswissenschaft. Die Erste Juristische Staatsprüfung legte er 1971 in Frankfurt ab.

Nach seinem Wechsel nach Gießen war er zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft an der Professur für Öffentliches Recht II am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität (JLU) tätig. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 1975 war Breitbach Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der JLU und übernahm Lehraufträge am Verwaltungsseminar Wiesbaden/Abteilung Gießen. Es folgte 1981/1982 die Tätigkeit als Rechtsanwalt.

Von 1982 bis 1989 unterrichtete Dr. Breitbach als Fachhochschullehrer an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden die Fächer "Staat und Verfassung" sowie "Politikwissenschaften".

Im August 1989 übernahm er die Stelle des Referenten für Hochschulrecht und des Datenschutzbeauftragten der JLU. 1992 wurde er hier zum Leiter der Zentral- und Rechtsabteilung bestellt und übernahm im Dezember 1992 einen Teil der Aufgaben des Kanzlers in kommissarischer Vertretung. Seit Januar 1995 ist Dr. Breitbach Kanzler der Universität Gießen.

Im Januar 2004 übernahm er die Leitung des Arbeitskreises "Leistungsorientierte Mittelverteilung und Zielvereinbarungen" der deutschen Universitätskanzlerinnen und -kanzler.

Kulturell interessierten Gießenern ist Dr. Breitbach bekannt als jahreslanges Mitglied des Oberhessischen Geschichtsvereins, dessen Vorsitz er seit 1991 inne hat.

Publikationsliste

Dr. Breitbach verfasste Publikationen zu Themen des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts sowie zur Rechtsgeschichte; ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei im Versammlungsrecht. Zuletzt erschienen unter anderem Beiträge zur gegenwärtigen Finanzierungslage deutscher Hochschulen.
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Redaktion
30.03.2012 11:11
 

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