Ehrungen durch den Senat
Gemäß der Satzung für Ehrungen durch die Justus-Liebig-Universität Gießen vom 16. Januar 2002 sind auf gesamtuniversitärer Ebene zwei Ehrungen vorgesehen, die Persönlichkeiten verliehen werden können, die sich in besonderem bzw. hervorragendem Maße um die Justus-Liebig-Universität verdient gemacht haben. Folgende Auszüge aus der o.g. Satzung sollen die Bedeutung der Ehrungen und die Rahmenbedingungen ihrer Verleihung erläutern:
"Die Aufgaben der Justus-Liebig-Universität Gießen in Forschung, Lehre und Studium werden auf vielfältige Art durch Persönlichkeiten gefördert, die sich in der Regel jenseits einer formellen Mitgliedschaft in hervorragender Weise für die Belange der Universität oder einzelner Fachgebiete eingesetzt und sich dadurch um die Universität in besonderem Maße verdient gemacht haben.
Für besondere Verdienste um die Universität sieht die Justus-Liebig-Universität Gießen folgende Ehrungen durch den Senat vor:
1. Die Würde eines Ehrensenators der Justus-Liebig-Universität Gießen kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Universität in hervorragendem Maße verdient gemacht haben.
2. Die Justus-Liebig-Medaille kann Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Universität in besonderem Maße verdient gemacht haben. Die Justus-Liebig-Medaille kann auch für besondere Verdienste um einzelne Fachgebiete verliehen werden, wenn die Verdienste für die Gesamtuniversität bedeutsam sind. ... "