Solifond – Verein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V.
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Abkürzung |
Solifond |
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Titel |
Solifond – Verein für unschuldig in Not geratene Studierende e.V. |
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Kategorie |
Verein, Soziales |
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Entstehung |
„Viele Studierende kennen Phasen, in denen das Geld knapp wird. Kommt dann noch eine unerwartete Ausgabe, Krankheit oder ein Kind dazu, stehen manche plötzlich unverschuldet vor dem finanziellen Ruin. Da viele arbeitende Studierende noch dazu im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten würden, kann im Falle nicht fristgemäßer Zahlung von Studienbeiträgen sogar die Exmatrikulation drohen. In der Regel sind die Studierenden dann auf sich alleine gestellt, da sie in solchen Situationen kaum Hilfe bei anderen öffentlichen Eichrichtungen bekommen können. Dies war in den vergangenen Jahren eine unerträgliche Situation. Durch die Einführung des Solifonds für finanzielle Not- und Härtefälle innerhalb der Studierendenschaft wird endlich eine direkte Hilfsmöglichkeit geschaffen um auf schnellem und unbürokratischem Wege Studierenden unter die Arme zu greifen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Der Solifond, welcher aus den Geldern der verfassten Studierendenschaft und den Beiträgen der Vereinsmitglieder finanziert wird, verfügt über ein Basiskapital von 15.000 €, welches vom AStA zur Verfügung gestellt wird. Der Fond ist dahingehend solidarisch gestaltet, als dass auf jeden Studierenden ca. 50 Cent pro Semester fallen, die anschließend solidarisch auf die Bedürftigen umverteilt wird. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Studierende zahlen einen symbolischen Mitgliedsbeitrag von 1 € pro Jahr. Um einem Studenten aus einer finanziellen Notlage herauszuhelfen, muss er einen schriftlichen Antrag an den Verein stellen. Nach Vorlage von Rechnungen und aktuellen Kontoauszügen entscheidet der Vorstand in jedem Fall einzeln über die Förderung ? maximal in Höhe des Bafög-Höchstsatzes. Betroffene Studierende können den erhaltenen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt (auf freiwilliger Basis) zurückzahlen, wenn sie wieder finanziell handlungsfähig sind.“ (Quelle: Homepage) |
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Hintergrund/Ziele |
Solidarität unter Studierenden, besonders bei Notlagen einzelner |
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Aktionen |
Vergabe von finanziellen Mitteln an bedürftige Studierende |
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Sonstiges |
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AnsprechpartnerIn |