Information zum Seitenaufbau und Sprungmarken fuer Screenreader-Benutzer: Ganz oben links auf jeder Seite befindet sich das Logo der JLU, verlinkt mit der Startseite. Neben dem Logo schliesst sich die Hauptnavigation in Form der Reiternavigation an. Es folgt die Grobnavigation links unterhalb des Logos. Die Feinnavigation findet sich in der linken Spalte. Unterhalb der Reiternavigation ist die Brotkrumen-Navigation. In der Mitte der Seite befindet sich der Inhaltsbereich. In der rechten Spalte finden Sie die Suche und ueblicherweise Kontaktdaten und direkte Links. Als Abschluss der Seite sind im Fussbereich Links zu Barrierefreiheit, Kontakt Web-Master, Impressum, Plone-Kurse, Hilfe, Login fuer Redakteure aufgelistet. Bei Problemen bezueglich der Barrierefreiheit wenden Sie sich bitte direkt an Webmaster CMS unter den Telefonnummern 0641-99-13046 oder -47.

vor "Barrierefreiheit" im Seitenfuss vor Reiternavigation vor Grobnavigation in linker Kolumne vor Feinnavigation in linker Kolumne vor Sie sind hier vor Inhalt vor rechter Kolumne mit zusaetzlichen Informationen im Suchfeld Suche nach vor Redaktion vor Kontakt Web-Master im Seitenfuss vor Impressum im Seitenfuss

Reiternavigation
Sie sind hier: Startseite Studium und Lehre Bewerbung / Zulassung Bewerbungsverfahren Beglaubigung
Artikelaktionen

Beglaubigung

Einer Studienplatz-Bewerbung müssen immer auch Nachweise (z.B. das Schulabschlusszeugnis) beigelegt werden und dies i.d.R. als beglaubigte Kopie.

Der Bewerbung für einen Studienplatz müssen Sie eine vollständige amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reife-/ Abiturzeugnis) beilegen.

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.B. Behörden, Notare, öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  1. Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden und
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.

Besteht die Kopie/Anschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B.schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.

Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die  Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. „Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt“). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt werden.
Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrücktes Siegel (ein sogenanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat.

Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Justus-Liebig-Universität Gießen den Beleg nicht an!


Barrierefreiheit | Kontakt Web-Master | Impressum | Plone-Kurse | Hilfe | Login für Redakteure
Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

Diese Website erfüllt die folgenden Standards: