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Bewerbung höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule für den Studiengang, für den Sie sich jetzt bewerben wollen, eingeschrieben sind oder waren oder aufgrund des Erwerbs von Studien- und Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang ein oder mehrere Fachsemester anerkannt bekommen, bewerben Sie sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester.

Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist immer direkt an die JLU zu richten.

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungsschluss:

  • für ein Wintersemester der 15.07.
  • für ein Sommersemester der 15.01.

Informationen zum Verfahren:

  • Für einen Studienplatz im höheren Fachsemester können Sie sich nur bewerben, wenn Ihnen ein oder mehrere Fachsemester anerkannt wurden. Für die Anerkennung zuständig ist der Prüfungsausschuss des Wunschstudiengangs (siehe Prüfungsämter). Achtung: Ausnahmen ggf. bei einem Hochschulortwechsel in den Lehramtsstudiengängen, den medizinischen Studiengängen und Rechtswissenschaft. 
  • Voraussetzung für eine Anerkennung sind anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen, die inhaltlich mit den Studien- und Prüfungsleistungen des Wunschstudienganges an der JLU vergleichbar sind. Informationen zu den Studiengängen der JLU
  • Bitte beachten Sie auch, dass ein Studienbeginn in den meisten Studiengängen immer nur zum Wintersemester möglich ist. Dies hat zur Folge, dass in diesen Studiengängen im Wintersemester immer das erste, dritte und fünfte usw. Fachsemester und im Sommersemester immer nur das zweite, vierte und sechste usw. Fachsemester angeboten werden. Eine Bewerbung ist immer nur für ein Fachsemester möglich, das in dem kommenden Semester auch tatsächlich angeboten wird.
  • Eine Zulassung kann nur erteilt werden, wenn es auch einen freien Studienplatz im höheren Fachsemester gibt. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen/Studiensemestern bedeutet dies, dass ein/e bereits in den Wunschstudiengang und Wunschsemester eingeschriebene/r Student/in zunächst das Studium abgebrochen haben muss.
  • Gibt es mehr Bewerber/innen als Studienplätze, so erfolgt die Auswahl nach § 16 Abs.6 Nr. 3 der Vergabeverordnung Hessen, i.d.R. entscheidet das Los.
Definitionen für Hochschulwechsel, Fachwechsel, Quereinsteiger finden Sie in der Stichwortliste (A-Z).

Quereinstieg Tiermedizin (Infoblatt)

Bewerbung höheres Fachsemester Medizin und Zahnmedizin (Infoblatt)


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