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Bewerbung für ein Master-Studium

Wenn Sie sich an der Justus-Liebig-Universität für ein Master-Studium bewerben möchten, benötigen Sie ein Zeugnis eines vorher abgeschlossenen grundständigen Studiengangs (i.d.R. Bachelor).

Bitte beachten Sie die auch die Informationen unter Bewerbung-Aktuell
(dort erfahren Sie auch für welche Master-Studiengänge ein Studienbeginn im Sommersemester 2012 möglich ist!!)

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist prinzipiell ein Bachelor-Abschluss (mit der Mindestnote „gut“) mit einem dem jeweiligen Master-Studiengang entsprechenden Profil. Die überwiegende Zahl der Master-Studiengänge der JLU sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie bauen auf einen bestimmten Bachelor-Studiengang der JLU auf. Mit diesem bestimmten Bachelor-Studiengang (oder Vergleichbarem) erwirbt man auf jeden Fall das „entsprechende“ Profil, ob mit anderen Bachelor-Abschlüssen das entsprechende Profil erlangt wurde, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Für einige der Master-Studiengänge sind die Zugangsvoraussetzungen genauer definiert bzw. Nachweise darüber hinaus (z.B. Sprachkenntnisse) gefordert. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Internetseiten über den betreffenden Studiengang.

Für folgende Master-Studiengänge (Studienbeginn jeweils nur im Wintersemester möglich) gilt ein besonderes Verfahren:

Zulassungsbeschränkung

Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt, d.h. es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studierende in diesem Studiengang bestimmt.

Wenn mehr Bewerber/innen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengang erfüllen als Studienplätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden.

  • 20% der vorhandenen Studienplätze erhalten diejenigen Bewerber/innen, die die meiste "Wartezeit" nachweisen können. (Wartezeit ist definiert als die Zeit, die seit dem Abschluss des vorausgesetzten Hochschulstudiums verstrichen ist. Sie wird in Halbjahren gemessen. Studiensemester an deutschen Hochschulen zählen nicht zur Wartezeit).
  • 80% der Studienplätze werden nach dem Kriterium "Note" des Studiums, mit dem die Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang erworben wurde, vergeben.

An der JLU sind folgende Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt
(hier kann es für das WS 2012/13 noch Änderungen geben):

  • Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse
  • Inklusive Pädagogik und Elementarbildung* (vormals Elementar- und Integrationspädagogik)
  • Ernährungswissenschaften   
  • Klinische Sportphysiologie und Sporttherapie*
  • Psychologie*

* Studienbeginn nur im Wintersemester möglich

Bewerbung

Studieninteressierte mit

  • einem Bachelor-Abschluss einer nicht-deutschen Hochschule
  • einem Bachelor-Abschluss einer deutschen Hochschule (die nicht die JLU ist) und einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung

bewerben sich über assist (www.uni-assist.de; Helmholtzstr. 2-9, 10587 Berlin). Von assist werden die Anträge geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen, Tel.: (0641) 99 16400, Fax: (0641) 99 12159, auslaenderzulassung@uni-giessen.de,

Infos unter Internationales

Für alle anderen gelten die folgenden Informationen:

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten) innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen und an das Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) geschickt werden.
  • Das Studierendensekretariat prüft, ob die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
  • Die Bewerber/innen erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder – falls zeitlich noch möglich - Nachforderung von Unterlagen, geben Sie deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse an, welche Sie regelmäßig abrufen).

HINWEIS für interne Bewerber/innen:

Bitte melden Sie sich zunächst für Ihren derzeitigen (Bachelor-)Studiengang zurück. Wenn Sie dann eine Zulassung für den Master-Studiengang erhalten, melden Sie sich bitte innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist im Studierendensekretariat, damit die Umschreibung vorgenommen werden kann. Dies geschieht nämlich nicht automatisch!

Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Justus-Liebig-Universität Gießen enden

  • für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.
    Ausnahme: Bewerbungsschluss für die englischsprachigen Masterstudiengänge „Agrobiotechnology“ und „Transition Management“ ist der 15.06.
  • für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01.
    (nur für einen Teil der Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester relevant)

Maßgebend ist jeweils der Eingang der Unterlagen im Studierendensekretariat der JLU.

Das Online-Formular und weitere Informationen zum Verfahren sind jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss zu finden unter: Bewerbung-Aktuell

Unterlagen, die der Bewerbung beigelegt werden müssen:

Besonderer Hinweis für Bewerber/innen, die ihren Bachelor-Abschluss nicht an der JLU abgeschlossen haben: Sie sollen ihrer Bewerbung zusätzlich zu den unten genannten Nachweisen ein von Ihrer Herkunftshochschule ausgefülltes pdfFormular beilegen.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (siehe oben)

  • Bachelor-Abschlusszeugnis auf dem die Abschlussnote („gut“ oder besser) angegeben sein muss.

oder

  • Liegt im Rahmen von konsekutiven Studiengängen das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelorabschluss) für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfristen (siehe oben) noch nicht vor, muss eine "besondere Bescheinigung" beigelegt werden. Diese muss auf allen bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, sowie die bisher erreichte Anzahl an Creditpoints der zu erreichenden Creditpoints und ein Prädikat1 enthalten und vom Prüfungsausschuss/Prüfungsamt ausgestellt sein. Die Bescheinigung muss auf mindestens 80% der maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelor-Studium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen. Ist ein Prädikat1 angegeben, bitte die Notenskala beifügen.
  • Um die Länge der anzurechnenden Wartezeit berechnen zu können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Anlage 1, die Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.

Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung bis spätestens 15.10. für ein Wintersemester und 15.04. für ein Sommersemester nachgereicht werden. Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.

1) Mit Prädikat wird die Note als Wort ausgedrückt (z.B. "gut").

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

  • Bachelor-Zeugnis (sofern es bereits vorliegt) auf dem die Abschlussnote („gut“ oder besser) angegeben ist.

oder

  • Ein vorläufiges Transcript of Records (nach Möglichkeit mit einer vorläufigen Durchschnittsnote und / oder Prädikat1, der momentan erreichten Credit Points, die Zahl der insgesamt zu erreichenden Credit Points), das eine Abschlussnote von "gut" oder besser erwarten lässt. Ist kein Prädikat1 angegeben, bitte die Notenskala beifügen.
  • Eine Zulassung wird erst erteilt, wenn maximal noch 30 CP zur Erreichung des Abschlusses ausstehen und die Note deutlich im Bereich "gut" oder besser befindet. Falls Sie diese CP-Zahl noch nicht bei der Bewerbung (15.07. bzw. 15.01.) erreicht haben sollten, müssen Sie sobald wie möglich (bis spätestens 31.10. bzw. 30.04.) ein weiteres/zweites Transcript of Records mit der erforderlichen CP-Zahl einreichen.
Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt (voraussichtlich bis zum 01.12. für ein WS und 01.06. für ein SS) nachgereicht werden. Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.

1) Mit Prädikat wird die Note als Wort ausgedrückt (z.B. "gut").


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