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Bewerbung für ein Master-Studium

Wenn Sie sich an der Justus-Liebig-Universität für ein Master-Studium bewerben möchten, benötigen Sie ein Zeugnis eines vorher abgeschlossenen grundständigen Studiengangs (i.d.R. Bachelor).

Bitte beachten Sie die auch die Informationen unter Bewerbung-Aktuell
(dort erfahren Sie auch für welche Master-Studiengänge ein Studienbeginn im Sommersemester 2012 möglich ist!!)

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Master-Studiums an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist prinzipiell ein Bachelor-Abschluss (mit der Mindestnote „gut“) mit einem dem jeweiligen Master-Studiengang entsprechenden Profil. Die überwiegende Zahl der Master-Studiengänge der JLU sind konsekutive Studiengänge, d.h. sie bauen auf einen bestimmten Bachelor-Studiengang der JLU auf. Mit diesem bestimmten Bachelor-Studiengang (oder Vergleichbarem) erwirbt man auf jeden Fall das „entsprechende“ Profil, ob mit anderen Bachelor-Abschlüssen das entsprechende Profil erlangt wurde entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Für einige der Master-Studiengänge gibt es zusätzliche Zugangsvoraussetzungen, z.B. kann der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse erforderlich sein/ gefordert werden. Bitte informieren Sie sich darüber auf den Internetseiten über den betreffenden Studiengang.

Für folgende Master-Studiengänge (Studienbeginn jeweils nur im Wintersemester möglich) gilt ein besonderes Verfahren:

Zulassungsbeschränkung

Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt, d.h. es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studierende in diesem Studiengang bestimmt.

Wenn mehr Bewerber/innen die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengang erfüllen als Studienplätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden.

  • 20% der vorhandenen Studienplätze erhalten diejenigen Bewerber/innen, die die meiste "Wartezeit" nachweisen können. (Wartezeit ist definiert als die Zeit, die seit dem Abschluss des vorausgesetzten Hochschulstudiums verstrichen ist. Sie wird in Halbjahren gemessen. Studiensemester an deutschen Hochschulen zählen nicht zur Wartezeit).
  • 80% der Studienplätze werden nach dem Kriterium "Note" des Studiums, mit dem die Zulassungsvoraussetzung für den Master-Studiengang erworben wurde, vergeben.

Aktuell sind an der JLU folgende Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt:

  • Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse
  • Elementar- und Integrationspädagogik *
  • Ernährungswissenschaften   
  • Klinische Sportpsychologie und Sporttherapie*
  • Psychologie*

Bewerbung

Studieninteressierte mit

  • einem Bachelor-Abschluss einer nicht-deutschen Hochschule
  • einem Bachelor-Abschluss einer deutschen Hochschule (die nicht die JLU ist) und einer nicht-deutschen Hochschulzugangsberechtigung

finden Informationen zum Bewerbungsverfahren auf den Seiten Internationales

Für alle anderen gelten die folgenden Informationen:

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

  • Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe unten) innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen und an das Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingehen.
  • Das Studierendensekretariat prüft, ob die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter.
  • Die Bewerber/innen erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder – falls zeitlich noch möglich - Nachforderung von Unterlagen, geben Sie deshalb unbedingt eine E-Mail-Adresse an, welche Sie regelmäßig abrufen).
HINWEIS für interne Bewerber/innen:

Bitte melden Sie sich zunächst für Ihren derzeitigen (Bachelor-)Studiengang zurück. Wenn Sie dann eine Zulassung für den Master-Studiengang erhalten, melden Sie sich bitte innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist im Studierendensekretariat, damit die Umschreibung vorgenommen werden kann. Dies geschieht nämlich nicht automatisch!

Die allgemeinen Bewerbungsfristen der Justus-Liebig-Universität Gießen enden

  • für einen Studienbeginn im Oktober (Wintersemester) am 15.07.
    Ausnahme: Bewerbungsschluss für die englischsprachigen Masterstudiengänge „Agrobiotechnology“ und „Transition Management“ ist der 15.06.
  • für einen Studienbeginn im April (Sommersemester) am 15.01.
    (nur für die Studiengänge mit Studienbeginn im Sommersemester relevant) 
  • Informationen zur eventuellen Verlängerung der Bewerbungsfristen

Maßgebend ist jeweils der Eingang der Unterlagen im Studierendensekretariat der JLU.

Das Online-Formular und weitere Informationen zum Verfahren sind jeweils sechs Wochen vor Bewerbungsschluss zu finden unter: Bewerbung-Aktuell

Unterlagen, die der Bewerbung beigelegt werden müssen:

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (siehe oben)

  • Bachelor-Abschlusszeugnis auf dem die Abschlussnote („gut“ oder besser) angegeben sein muss.

oder

  • Liegt im Rahmen von konsekutiven Studiengängen das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Bachelor-Abschluss) für den gewählten Masterstudiengang bis zum Ende der Bewerbungsfristen (siehe oben) noch nicht vor, muss eine "besondere Bescheinigung" beigelegt werden. Diese muss auf allen bereits vollständig abgeschlossenen Prüfungsleistungen beruhen, eine Durchschnittsnote, die aufgrund aller bisherigen Prüfungsleistungen ermittelt wird, enthalten und vom Prüfungsausschuss/Prüfungsamt ausgestellt sein. Die Bescheinigung muss auf mindestens 80 % der maximal zu erreichenden CPs beruhen. Bei einem Bachelor-Studium mit insgesamt 180 CP bedeutet dies, dass mindestens 144 CP nachgewiesen werden müssen.
    Einen Sonderfall stellen Bachelor-Studiengänge dar, in denen im 5. und 6. Semester zweisemestrige Module zu absolvieren sind. Für die „Besondere Bescheinigung" zur Vorlage im Studierendensekretariat aus diesen Studiengängen gilt, dass bei einem Modul, das sich über zwei Semester erstreckt und das nach Studienverlaufsplan erst im fünften Semester begonnen wird, eine gewichtete Modulnote nach sinngemäßer Anwendung der Regeln der Speziellen Ordnung gebildet wird aus
    • den CP,  die entsprechend der Workloadverteilung der Modulbeschreibung dem ersten Modulsemester zugewiesen sind und
    • den Prüfungsleistungen des ersten Modulsemesters.
    Findet im ersten Modulsemester keine Prüfung statt, können die Leistungspunkte nur dann Berücksichtigung finden, wenn der erste Modulteil mit „bestanden“ bewertet wurde. In Zweifelsfällen treffen die Prüfungsausschüsse nähere Regelungen.
  • Um die Länge der anzurechnenden Wartezeit berechnen zu können, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Anlage 1, die Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen.

Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes und erfolgter Einschreibung bis spätestens 15.10. für ein Wintersemester und 15.04. für ein Sommersemester nachgereicht werden. Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.

Nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge

  • Bachelor-Zeugnis (sofern es bereits vorliegt) auf dem die Abschlussnote („gut“ oder besser) angegeben ist.

oder

  • Ein vorläufiges Transcript of Records (nach Möglichkeit mit einer vorläufigen Durchschnittsnote und / oder Prädikat, der momentan erreichten Credit Points, die Zahl der insgesamt zu erreichenden Credit Points), das eine Abschlussnote von "gut" oder besser erwarten lässt. Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn maximal noch 30 CP zur Erreichung des Abschlusses ausstehen und die Note "gut" oder besser erreicht wurde bzw. voraussichtlich erreicht wird.
    Die für die Zulassung erforderlichen CPs können auch später nachgewiesen werden. Der Zeitraum für eine Nachreichung wird Ihnen gesondert mitgeteilt.

Das endgültige Bachelor-Zeugnis muss bei Erhalt eines Studienplatzes bis spätestens zum im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt nachgereicht werden. Wird das Zeugnis nicht fristgerecht vorgelegt, so erlischt die vorläufige Zulassung.


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