Gasthörer-Studium
Die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer, so auch das hessische, ermöglichen es auch Nicht-Studentinnen und -Studenten, sich am wissenschaftlichen Leben der Universität aktiv zu beteiligen.
Dies geschieht in aller Regel durch die Einschreibung als Gasthörerin oder Gasthörer, für die eine formale Hochschulzugangsberechtigung nicht erforderlich ist. Vorausgesetzt wird lediglich, dass die Gasthörerin oder der Gasthörer der gewählten Lehrveranstaltung mit Verständnis folgen kann und genügend Studienplätze im Fach vorhanden sind.
