Stichwortliste (A-Z)
Beglaubigungen
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Beurlaubung
Studierende haben gemäß § 11 der hessischen Immatrikulationsverordnung (HImmaVO)die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. schwere Erkrankung, Mutterschutz, studienbedingter Auslandsaufenthalt usw.) beurlauben zu lassen. Die Urlaubssemester zählen dann nicht als Fachsemester, d.h. aber auch, dass der Erwerb von Leistungsnachweisen in der Regel nicht möglich ist. Die Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Ab dem Sommersemester 2008 werden Urlaubsanträge wegen Durchführung der Abschlussprüfung nicht mehr bewilligt.
Nähere Informationen erhalten Sie in der HImmaVOAntrag auf Urlaubssemester (siehe Formulare...)
Einschreibung (=Immatrikulation)
Die Einschreibung erfolgt nach vorheriger Bewerbung und dem Erhalt des schriftlichen Zulassungsbescheides.
Fachwechsel
Ein Fachwechsel ist ein Wechsel von einem nicht abgeschlossenen Studium, für das der/die Bewerber/in noch immatrikuliert ist, in einen anderen Studiengang an derselben Hochschule oder ein Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges, wobei der Abschluss des Studiums gleich bleibt.Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium an der JLU Gießen zu einen anderen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsfrist (15.07 für ein Wintersemester bzw. 15.01 für ein Sommersemester) beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Fachwechsel (siehe Formulare...)
Dabei müssen Sie ggf. Eignungsprüfungstermine beachten. Gleiches gilt für den Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges. Für den Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich wie für ein zulassungsbeschränktes Erststudium bewerben.
Falls Sie aus Ihrem Erststudium Fachsemester anerkannt bekommen, handelt es sich um den sog. Quereinstieg - siehe dort.
Exmatrikulation
Wenn man exmatrikuliert wird, ist man nicht mehr als Studierende/r an der Universität Gießen eingeschrieben. Es gibt zwei Sorten von Exmatrikulationen: Zum einen können Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Sie die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen. Zweitens können Sie 'von Amts wegen' exmatrikuliert werden, wenn Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen haben oder in Ihrem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben.
Doppelstudium
Unter einem Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Studium zweier kompletter Studiengänge. Diese stellt immer eine deutliche Mehrbelastung dar.
Hochschulortwechsel
Promotionsstudium
Studienplatztausch
Ein Studienplatztausch ist erforderlich, wenn der bisherige Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden soll, es sich dabei um einen stark nachgefragten Studiengang handelt (z.B. Medizin, Tiermedizin, Psychologie) und es an der Wunschuniversität keine freien Studienplätze im entsprechenden Semester gibt.
Wenn Sie Ihr Studium in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule fortsetzen wollen, müssen Sie bei Studiengängen und Studienorten, die sehr stark nachgefragt sind, einen Tauschpartner finden. Machen Sie an beiden Hochschulen Aushänge und wenden Sie sich an die Studienplatz-Tauschzentralen.
Der Tausch muss bis spätestens Vorlesungsbeginn vollzogen worden sein!
Um den Tausch zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular im Studierendensekretariat der JLU einreichen (siehe Formulare - am Ende der Seite...)Bei Studiengängen, für die an der Wunsch-Universität noch freie Studienplätze vorhanden sind, ist kein
Studienplatztausch erforderlich, sondern "nur" ein Hochschul-(Orts-)wechsel.
