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Stichwortliste (A-Z)

Hier haben wir eine Reihe von Begriffen erklärt, die immer wieder unklar sind. Die Liste wird ergänzt werden.

Beglaubigungen

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Beurlaubung

Studierende haben gemäß § 11 der hessischen Immatrikulationsverordnung (HImmaVO)die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. schwere Erkrankung, Mutterschutz, studienbedingter Auslandsaufenthalt usw.) beurlauben zu lassen. Die Urlaubssemester zählen dann nicht als Fachsemester, d.h. aber auch, dass der Erwerb von Leistungsnachweisen in der Regel nicht möglich ist. Die Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.

Ab dem Sommersemester 2008 werden Urlaubsanträge wegen Durchführung der Abschlussprüfung nicht mehr bewilligt.

Nähere Informationen erhalten Sie in der HImmaVO

 

Antrag auf Urlaubssemester (siehe Formulare...) 

Einschreibung (=Immatrikulation)

Die Einschreibung erfolgt nach vorheriger Bewerbung und dem Erhalt des schriftlichen Zulassungsbescheides.

Fachwechsel

Ein Fachwechsel ist ein Wechsel von einem nicht abgeschlossenen Studium, für das der/die Bewerber/in noch immatrikuliert ist, in einen anderen Studiengang an derselben Hochschule oder ein Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges, wobei der Abschluss des Studiums gleich bleibt.

Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium an der JLU Gießen zu einen anderen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsfrist (15.07 für ein Wintersemester bzw. 15.01 für ein Sommersemester) beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Fachwechsel (siehe Formulare...) 

Dabei müssen Sie ggf. Eignungsprüfungstermine beachten. Gleiches gilt für den Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges. Für den Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich wie für ein zulassungsbeschränktes Erststudium bewerben.

Falls Sie aus Ihrem Erststudium Fachsemester anerkannt bekommen, handelt es sich um den sog. Quereinstieg - siehe dort.

Exmatrikulation

Wenn man exmatrikuliert wird, ist man nicht mehr als Studierende/r an der Universität Gießen eingeschrieben. Es gibt zwei Sorten von Exmatrikulationen: Zum einen können Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Sie die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen. Zweitens können Sie 'von Amts wegen' exmatrikuliert werden, wenn Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen haben oder in Ihrem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben.

Doppelstudium

Unter einem Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Studium zweier kompletter Studiengänge. Diese stellt immer eine deutliche Mehrbelastung dar.

Hochschulortwechsel

Bei einem Hochschulwechsel wird der bisherige Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt.

An der Wunschuniversität müssen noch freie Studienplätze vorhanden sein.
Es gelten die Regeln der Zielhochschule, die dort erfragt werden müssen.
Für Hochschulortwechsler, die nach Gießen kommen wollen, gelten die bei "Fachwechsel" genannten Regeln.

Losverfahren

NC - Numerus Clausus

Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“. Im Zusammenhang mit Studienplätzen ist damit eine Zulassungsbeschränkung gemeint.
Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt wird. Das bedeutet, es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studienanfängern bestimmt. Die Studienplätze werden in verschiedenen Quoten nach verschieden Kriterien (Note, Wartezeit, Auswahlverfahren der Hochschulen) vergeben.
Umgangssprachlich wird mit "NC" der Wert (z.B. Note) bezeichnet, der in einem bestimmten Verfahren erforderlich war, um einen Studienplatz zu bekommen.

Achtung! Die Grenzwerte eines vergangenen Verfahrens sind so zu interpretieren, dass sie diejenige Note bzw. Wartezeit angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber gerade noch zugelassen worden sind. Sie durften nie und dürfen auch in Zukunft nicht verstanden werden als Werte, die man erreichen müsste, um in Zukunft zugelassen werden zu können, auch zumal sich das Verfahren grundlegend ändert! Grenzwerte sind historische Daten!  Siehe auch: zulassungsbeschränkte Studiengänge

Promotionsstudium

Wenn Sie nach der Abschlussprüfung ihr Studium als Promotionsstudium weiterführen wollen, müssen Sie bei der Rückmeldung eine Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorlegen. Eine Bescheinigung Ihres jeweiligen Betreuers reicht hierfür nicht aus.

Rückmeldung

Wer sein Studium im nächsten Semester Studium weiterführen möchten, muss Sie sich beim Studierendensekretariat innerhalb bestimmter Fristen zurückmelden. Informationen zur Rückmeldung (u.a. Kontoverbindung) finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Studienplatztausch

Ein Studienplatztausch ist erforderlich, wenn der bisherige Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden soll, es sich dabei um einen stark nachgefragten Studiengang handelt (z.B. Medizin, Tiermedizin, Psychologie) und es an der Wunschuniversität keine freien Studienplätze im entsprechenden Semester gibt.

Wenn Sie Ihr Studium in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule fortsetzen wollen, müssen Sie bei Studiengängen und Studienorten, die sehr stark nachgefragt sind, einen Tauschpartner finden. Machen Sie an beiden Hochschulen Aushänge und wenden Sie sich an die Studienplatz-Tauschzentralen.

Der Tausch muss bis spätestens Vorlesungsbeginn vollzogen worden sein!

Um den Tausch zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular im Studierendensekretariat der JLU einreichen (siehe Formulare - am Ende der Seite...) 

Bei Studiengängen, für die an der Wunsch-Universität noch freie Studienplätze vorhanden sind, ist kein
Studienplatztausch erforderlich, sondern "nur" ein Hochschul-(Orts-)wechsel.

Quereinstieg

Der Quereinstieg ist der Versuch, in einen zulassungsbeschränkten Studiengang in einem höheren Semester einzusteigen, um die Zulassungsbeschränkung für Erstsemester zu umgehen.

Um sich für einen Studienplatz im höheren Semester bewerben zu können, müssen Sie in einem anderen Studiengang Leistungsnachweise erworben haben oder Prüfungen abgelegt haben, die für Ihren Wunschstudiengang anerkannt werden können.

pdf Informationen "Quereinstieg Tiermedizin"

pdf Informationen "Quereinstieg Psychologie"

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