Stichwortliste (A-Z)
- Beglaubigungen
- Beurlaubung
- Einschreibung (=Immatrikulation)
- Fachwechsel
- Exmatrikulation
- Doppelstudium
- Hochschulortwechsel
- Losverfahren
- Nachteilsausgleich
- NC - Numerus Clausus
- Promotionsstudium
- Rückmeldung
- Studienplatztausch
- Quereinstieg
Beglaubigungen
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Beurlaubung
(neue Regelungen ab 1.04.2010)
Studierende haben gemäß § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (HImmaVO) die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. schwere Erkrankung, Mutterschutz, studienbedingter Auslandsaufenthalt, Dienstzeiten usw.) beurlauben zu lassen. Die Urlaubssemester zählen dann nicht als Fachsemester, d.h. aber auch, dass der Erwerb von Leistungsnachweisen und das Ablegen von Prüfungen in der Regel nicht möglich ist. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung ist möglich. Die Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Hinweise:
- Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ist nicht möglich.
- Eine Beurlaubung kann in der Regel lediglich für ein Semester und über die gesamte Studienzeit für maximal 4 Semester genehmigt werden. Urlaubssemester aufgrund der Mutterschutz- oder Elternzeitregelung sowie wegen der Erfüllung der Dienstpflicht (Zivildienst und Bundeswehr) werden dabei nicht mitgerechnet.
- Studierende, die Urlaubssemester aufgrund der Mutterschutz- oder Elternzeitregelung, der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, wegen der Erfüllung der Dienstpflicht (Zivildienst und Bundeswehr) oder Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung erhalten haben, sind berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien-/ Prüfungsleistungen zu erbringen. (siehe §8, Abs 3, Satz 4 HImmaVO)
Nähere Informationen erhalten Sie in der Hessischen Immatrikulationsverordnung - HImmaVO (zu finden über die Seite "Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften", dort das Stichwort "Immatrikulationsverordnung" eingeben)
Antrag auf Urlaubssemester (siehe Formulare...)
Einschreibung (=Immatrikulation)
Die Einschreibung erfolgt nach vorheriger Bewerbung und dem Erhalt des schriftlichen Zulassungsbescheides.
Fachwechsel
Ein Fachwechsel ist ein Wechsel von einem nicht abgeschlossenen Studium, für das der/die Bewerber/in noch immatrikuliert ist, in einen anderen Studiengang an derselben Hochschule oder ein Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges, wobei der Abschluss des Studiums gleich bleibt.Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium an der JLU Gießen zu einen anderen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsfrist beim Studierendensekretariat einen Antrag. Jeweils aktuelle Termine, Fristen und Link zum Online-Formular unter Bewerbung-Aktuell.
Dabei müssen Sie ggf. Eignungsprüfungstermine beachten. Gleiches gilt für den Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges. Für den Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich wie für ein zulassungsbeschränktes Erststudium bewerben.
Falls Sie aus Ihrem Erststudium Fachsemester anerkannt bekommen, handelt es sich um den sog. Quereinstieg - siehe dort.
Exmatrikulation
Wenn man exmatrikuliert wird, ist man nicht mehr als Studierende/r an der Universität Gießen eingeschrieben. Es gibt zwei Sorten von Exmatrikulationen: Zum einen können Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Sie die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen. Zweitens können Sie 'von Amts wegen' exmatrikuliert werden, wenn Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen haben oder in Ihrem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben.
Antrag auf Exmatrikulation (English Version: Request for Removal from the Register of Students)
Doppelstudium
Unter einem Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Studium zweier kompletter Studiengänge. Damit verbunden ist immer eine deutliche Mehrbelastung.
Hochschulortwechsel
Promotionsstudium
Studienplatztausch
Wenn Sie einen der zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) an einer anderen Hochschule studieren und dieses Studium an der Universität Gießen fortsetzen wollen, ist der Studienplatztausch eine Möglichkeit es zu versuchen.
Dafür müssen Sie eine/n Tauschpartner/in finden, die/der in demselben Studiengang und identischen Fachsemester an der Uni Gießen eingeschrieben ist wie Sie und an Ihre derzeitige Hochschule wechseln will. (Machen Sie an beiden Hochschulen Aushänge und wenden Sie sich an die Studienplatz-Tauschzentralen).
Der Tausch selbst muss bis spätestens Vorlesungsbeginn vollzogen worden sein!
Um den Tausch zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular im Studierendensekretariat der JLU einreichen (siehe
Formulare - am Ende der Seite...)
Für Medizin und Zahnmedizin gilt:
- Ein Tausch im ersten Fachsemester ist nur bei Tauschpartner/innen möglich, die innerhalb derselben Quote (Noten-; Wartezeit; oder AdH-Quote) einen Studienplatz bekommen haben. Dem Antrag auf Tausch muss deshalb von beiden Tauschpartner/innen eine Kopie des Zulassungsbescheides beigelegt werden.
- Bei einem Tausch im höheren Fachsemester muss die „Eignung“ vorliegen.
Bei einem Tausch zum 5. Semester Medizin bzw. zum 6. Semester Zahnmedizin wird diese „Eignung“ durch das erfolgreich abgeschlossene Physikum nachgewiesen.
Bei einem Tausch in andere Semester müssen Sie sich an das Dekanat des Fachbereichs 11 der Universität wenden und dort eine Bescheinigung über die Eignung für das entsprechende Fachsemester beantragen.
Studierende der Tiermedizin beachten bitte:
- Die Abschnitte der Tierärztlichen Vorprüfung und Prüfung müssen gem. § 6 TAppV vor dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, an dem die/der Studierende zum Zeitpunkt der Meldung immatrikuliert ist.
- Ein Wechsel/Studienplatztausch des Studienortes innerhalb Deutschlands ist demnach nur möglich, wenn der entsprechende Prüfungsabschnitt noch nicht begonnen wurde oder schon bestanden ist, d.h. vor Beginn des Vorphysikums, nach bestandenem Vorphysikum, nach bestandenem Physikum und vor Beginn der tierärztlichen Prüfung (Staatsexamen).
- Ein Wechsel/ Studienplatztausch während des Vorphysikums bzw. während des Physikums oder während der tierärztlichen Prüfung scheidet aus.
Quereinstieg
