Information zum Seitenaufbau und Sprungmarken fuer Screenreader-Benutzer: Ganz oben links auf jeder Seite befindet sich das Logo der JLU, verlinkt mit der Startseite. Neben dem Logo schliesst sich die Hauptnavigation in Form der Reiternavigation an. Es folgt die Grobnavigation links unterhalb des Logos. Die Feinnavigation findet sich in der linken Spalte. Unterhalb der Reiternavigation ist die Brotkrumen-Navigation. In der Mitte der Seite befindet sich der Inhaltsbereich. In der rechten Spalte finden Sie die Suche und ueblicherweise Kontaktdaten und direkte Links. Als Abschluss der Seite sind im Fussbereich Links zu Barrierefreiheit, Kontakt Web-Master, Impressum, Plone-Kurse, Hilfe, Login fuer Redakteure aufgelistet.

vor "Barrierefreiheit" im Seitenfuss vor Reiternavigation vor Grobnavigation in linker Kolumne vor Feinnavigation in linker Kolumne vor Sie sind hier vor Inhalt vor rechter Kolumne mit zusaetzlichen Informationen im Suchfeld Suche nach vor Redaktion vor Kontakt Web-Master im Seitenfuss vor Impressum im Seitenfuss

Reiternavigation
You are here: Home Studium und Lehre Bewerbung / Zulassung Stichwortliste (A-Z)
Document Actions

Stichwortliste (A-Z)

Hier haben wir eine Reihe von Begriffen erklärt, die immer wieder unklar sind. Die Liste wird ergänzt werden.

Beglaubigungen

Mehr...

Beurlaubung 

(neue Regelungen ab 1.04.2010)

Studierende haben gemäß § 8 der Hessischen Immatrikulationsverordnung (HImmaVO) die Möglichkeit, sich aus einem wichtigen Grund (z.B. schwere Erkrankung, Mutterschutz, studienbedingter Auslandsaufenthalt, Dienstzeiten usw.) beurlauben zu lassen. Die Urlaubssemester zählen dann nicht als Fachsemester, d.h. aber auch, dass der Erwerb von Leistungsnachweisen und das Ablegen von Prüfungen in der Regel nicht möglich ist. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen während der Beurlaubung ist möglich. Die Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen. 

Hinweise: 

  • Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ist nicht möglich.  
  • Eine Beurlaubung kann in der Regel lediglich für ein Semester und über die gesamte Studienzeit für maximal 4 Semester genehmigt werden. Urlaubssemester aufgrund der Mutterschutz- oder Elternzeitregelung sowie wegen der Erfüllung der Dienstpflicht (Zivildienst und Bundeswehr) werden dabei nicht mitgerechnet.
  • Studierende, die Urlaubssemester aufgrund der Mutterschutz- oder Elternzeitregelung, der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, wegen der Erfüllung der Dienstpflicht (Zivildienst und Bundeswehr) oder Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung erhalten haben, sind berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien-/ Prüfungsleistungen zu erbringen. (siehe §8, Abs 3, Satz 4 HImmaVO)

Nähere Informationen erhalten Sie in der Hessischen Immatrikulationsverordnung - HImmaVO (zu finden über die Seite "Hessenrecht  - Rechts- und Verwaltungsvorschriften", dort das Stichwort "Immatrikulationsverordnung" eingeben)
Antrag auf Urlaubssemester (siehe Formulare...) 

Einschreibung (=Immatrikulation)

Die Einschreibung erfolgt nach vorheriger Bewerbung und dem Erhalt des schriftlichen Zulassungsbescheides.

Fachwechsel

Ein Fachwechsel ist ein Wechsel von einem nicht abgeschlossenen Studium, für das der/die Bewerber/in noch immatrikuliert ist, in einen anderen Studiengang an derselben Hochschule oder ein Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges, wobei der Abschluss des Studiums gleich bleibt.

Wenn Sie von Ihrem derzeitigen Studium an der JLU Gießen zu einen anderen nicht zulassungsbeschränkten Studiengang wechseln wollen, stellen Sie dafür innerhalb der Bewerbungsfrist beim Studierendensekretariat einen Antrag. Jeweils aktuelle Termine, Fristen und Link zum Online-Formular unter Bewerbung-Aktuell.

Dabei müssen Sie ggf. Eignungsprüfungstermine beachten. Gleiches gilt für den Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studienganges. Für den Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich wie für ein zulassungsbeschränktes Erststudium bewerben.

Falls Sie aus Ihrem Erststudium Fachsemester anerkannt bekommen, handelt es sich um den sog. Quereinstieg - siehe dort.

Exmatrikulation

Wenn man exmatrikuliert wird, ist man nicht mehr als Studierende/r an der Universität Gießen eingeschrieben. Es gibt zwei Sorten von Exmatrikulationen: Zum einen können Sie die Exmatrikulation selbst beantragen, wenn Sie die Universität z.B. nach Abschluss des Studiums oder zum Wechsel an eine andere Hochschule verlassen. Zweitens können Sie 'von Amts wegen' exmatrikuliert werden, wenn Sie den Semesterbeitrag für das nächste Semester nicht rechtzeitig überwiesen haben oder in Ihrem Studiengang den Prüfungsanspruch endgültig verloren haben.

Antrag auf Exmatrikulation  (English Version: Request for Removal from the Register of Students)

Doppelstudium

Unter einem Doppelstudium versteht man das zeitgleiche Studium zweier kompletter Studiengänge. Damit verbunden ist immer eine deutliche Mehrbelastung.

Hochschulortwechsel

Bei einem Hochschulwechsel wird der bisherige Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt.

An der Wunschuniversität müssen noch freie Studienplätze vorhanden sein.
Es gelten die Regeln der Zielhochschule, die dort erfragt werden müssen.
Für Hochschulortwechsler, die nach Gießen kommen wollen, gelten die bei "Fachwechsel" genannten Regeln.

Losverfahren

Nachteilsausgleich

Nur relevant bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:
  • Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), die Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“)
  • Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Durchschnittsnote in der Hochschulzugangsberechtigung zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“)
Entsprechende Anträge im Zusammenhang mit einer Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin werden von hochschulstart.de geprüft (dort müssen Sie sich für diese Studiengänge auch bewerben).
Die Anträge auf Nachteilsausgleich in Zusammenhang mit einer Bewerbung für einen anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen prüft die JLU.
In jedem Fall handelt es sich um Einzelfallprüfungen. Beachten Sie auch die Informationen (Punkt 5.3.) in der Broschüre "Infos für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen"   (Infobroschüre Word- oder PDF-Datei).

NC - Numerus Clausus

Numerus clausus (v. lat. Numerus für „Zahl“, „Anzahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „Geschlossene Anzahl“. Im Zusammenhang mit Studienplätzen ist damit eine Zulassungsbeschränkung gemeint.
Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt wird. Das bedeutet, es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studienanfängern bestimmt. Die Studienplätze werden in verschiedenen Quoten nach verschieden Kriterien (Note, Wartezeit, Auswahlverfahren der Hochschulen) vergeben.
Umgangssprachlich wird mit "NC" der Wert (z.B. Note) bezeichnet, der in einem bestimmten Verfahren erforderlich war, um einen Studienplatz zu bekommen.

Achtung! Die Grenzwerte eines vergangenen Verfahrens sind so zu interpretieren, dass sie diejenige Note bzw. Wartezeit angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber gerade noch zugelassen worden sind. Sie durften nie und dürfen auch in Zukunft nicht verstanden werden als Werte, die man erreichen müsste, um in Zukunft zugelassen werden zu können, auch zumal sich das Verfahren grundlegend ändert! Grenzwerte sind historische Daten!  Siehe auch: zulassungsbeschränkte Studiengänge

Promotionsstudium

Wenn Sie nach der Abschlussprüfung ihr Studium als Promotionsstudium weiterführen wollen, müssen Sie bei der Rückmeldung eine Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorlegen. Eine Bescheinigung Ihres jeweiligen Betreuers reicht hierfür nicht aus.

Rückmeldung

Wer sein Studium im nächsten Semester Studium weiterführen möchten, muss Sie sich beim Studierendensekretariat innerhalb bestimmter Fristen zurückmelden. Informationen zur Rückmeldung (u.a. Kontoverbindung) finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Studienplatztausch

Wenn Sie einen der zentral zulassungsbeschränkten Studiengänge (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) an einer anderen Hochschule studieren und dieses Studium an der Universität Gießen fortsetzen wollen, ist der Studienplatztausch eine Möglichkeit es zu versuchen.
Dafür müssen Sie eine/n Tauschpartner/in finden, die/der in demselben Studiengang und identischen Fachsemester an der Uni Gießen eingeschrieben ist wie Sie und an Ihre derzeitige Hochschule wechseln will. (Machen Sie an beiden Hochschulen Aushänge und wenden Sie sich an die Studienplatz-Tauschzentralen).

Der Tausch selbst muss bis spätestens Vorlesungsbeginn vollzogen worden sein!
Um den Tausch zu beantragen, müssen Sie das entsprechende Formular im Studierendensekretariat der JLU einreichen (siehe Formulare - am Ende der Seite...) 

Für Medizin und Zahnmedizin gilt:

  • Ein Tausch im ersten Fachsemester ist nur bei Tauschpartner/innen möglich, die innerhalb derselben Quote (Noten-; Wartezeit; oder AdH-Quote) einen Studienplatz bekommen haben. Dem Antrag auf Tausch muss deshalb von beiden Tauschpartner/innen eine Kopie des Zulassungsbescheides beigelegt werden.
  • Bei einem Tausch im höheren Fachsemester muss die „Eignung“ vorliegen.
    Bei einem Tausch zum 5. Semester Medizin bzw. zum 6. Semester Zahnmedizin wird diese „Eignung“ durch das erfolgreich abgeschlossene Physikum nachgewiesen.
    Bei einem Tausch in andere Semester müssen Sie sich an das Dekanat des Fachbereichs 11  der Universität wenden und dort eine Bescheinigung über die Eignung für das entsprechende Fachsemester beantragen.

Studierende der Tiermedizin beachten bitte:

  • Die Abschnitte der Tierärztlichen Vorprüfung und Prüfung müssen gem. § 6 TAppV vor dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, an dem die/der Studierende zum Zeitpunkt der Meldung immatrikuliert ist.
  • Ein Wechsel/Studienplatztausch des Studienortes innerhalb Deutschlands ist demnach nur möglich, wenn der entsprechende Prüfungsabschnitt noch nicht begonnen wurde oder schon bestanden ist, d.h. vor Beginn des Vorphysikums, nach bestandenem Vorphysikum, nach bestandenem Physikum und vor Beginn der tierärztlichen Prüfung (Staatsexamen). 
  • Ein Wechsel/ Studienplatztausch während des Vorphysikums bzw. während des Physikums oder während der tierärztlichen Prüfung scheidet aus.

Quereinstieg

Der Quereinstieg ist der Versuch, in einen zulassungsbeschränkten Studiengang in einem höheren Semester einzusteigen, um die Zulassungsbeschränkung für Erstsemester zu umgehen.

Um sich für einen Studienplatz im höheren Semester bewerben zu können, müssen Sie in einem anderen Studiengang Leistungsnachweise erworben haben oder Prüfungen abgelegt haben, die für Ihren Wunschstudiengang anerkannt werden können.

pdf Informationen "Quereinstieg Tiermedizin"

pdf Informationen "Bewerbung höheres Fachsemester Medizin und Zahnmedizin"

 


| Barrierefreiheit | Kontakt Web-Master | Impressum | Plone-Kurse | Hilfe | Login für Redakteure
Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: