Zahl der möglichen Bewerbungen
- Sie dürfen sich für maximal drei örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bachelor-, Master-, Lehramtstudiengänge, Rechtswissenschaft) bewerben.
- Als Zweitstudienbewerber/in (wenn Sie bereits einen Studiengang abgeschlossen haben!) dürfen Sie sich für maximal einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.