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Verfahrensergebnisse (NC-Werte)

der zulassungsbeschränkten Studiengänge /-fächer

Beachten Sie bitte, dass aus den hier angegeben Werten keine Prognosen über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren abgeleitet werden können!!

  • Verfahrensregeln werden in der Satzung der JLU (Kennzeichnung 8.01.00 Nr. 4) festgelegt
  • Bitte beachten Sie: Die Regelungen für das Hochschulauswahlverfahren haben sich zum Wintersemester 2011/12 für fast alle Studiengänge und -fächer geändert  geändert.

A. Medizin, Zahn- und Tiermedizin

  • Die Ergebnisse dieses und der letzten Auswahlverfahren der Abiturbesten- und der Wartezeitquote für die medizinischen Studiengänge finden Sie auf der Homepage von  Hochschulstart.de.
  • Ergebnisse im Auswahlverfahren (AdH) der JLU:
  Zulassungsverfahren WS 2011/12
Medizin
Bewerber/innen mit mindestens 629 Punkten konnten zugelassen werden.
Im Nachrückverfahren konnten Bewerber/innen mit mindestens 626,5 Punkten zugelassen werden.
 Zahnmedizin Bewerber/innen mit mindestens 601 Punkten konnten zugelassen werden.
Im Nachrückverfahren konnten Bewerber/innen mit mindestens 595 Punkten zugelassen werden.
Tiermedizin (Teil A)

(Kriterien: HZB-Durchschnittsnote und Schuleinzelnoten)
Bewerber/innen mit mindestens 644 Punkten konnten zugelassen werden.
Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt.
Tiermedizin (Teil B) (Kriterien: HZB-Durchschnittsnote und Abschlussnote einer Ausbildung)
Bewerber/innen mit einer Verfahrensnote von bis zu 2,008 konnten zugelassen werden.
Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt.
Informationen, wie die Punkte bzw. die Verfahrensnote sich zusammensetzten finden Sie auf der Seite "Zulassungsverfahren für Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge"

B. Uni-intern zulassungsbeschränkte Studiengänge (Liste)

Zulassungsverfahren Sommersemester 2012

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge.(Ein Studienbeginn ist zum Sommersemester nur in sehr wenigen Studiengängen möglich).

Zulassungsverfahren Wintersemester 2011/12

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge. Die Regelungen für das Hochschulauswahlverfahren (HAV - 80% der Studienplätze) haben sich zum Wintersemester 2011/12 für fast alle Studiengänge und -fächer geändert (Ausnahme Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Förderschulen).

Zulassungsverfahren Sommersemester 2011

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge.(Ein Studienbeginn ist zum Sommersemester nur in sehr wenigen Studiengängen möglich).

Zulassungsverfahren Wintersemester 2010/11

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge. Bitte beachten Sie: Die Regelungen für das Hochschulauswahlverfahren (HAV - 80% der Studienplätze) haben sich zum Wintersemester 2011/12 für fast alle Studiengänge und -fächer geändert (Ausnahme Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Förderschulen). Die Grenzwerte für die vorhergehenden Verfahren, sind also nach anderen Regeln entstanden.

Zulassungsverfahren Sommersemester 2010

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge.(Ein Studienbeginn ist zum Sommersemester nur in sehr wenigen Studiengängen möglich).

Zulassungsverfahren Wintersemester 2009/10

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge

Zulassungsverfahren Wintersemester 2008/09

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge

Zulassungsverfahren Wintersemester 2007/08

der uni-intern zulassungsbeschränkten Studiengänge



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