A. Medizin, Zahn- und Tiermedizin
Beachten Sie bitte, dass aus den hier angegeben Werten keine Prognosen über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren abgeleitet werden können!!
- Verfahrensregeln werden in der Satzung der JLU festgelegt
Abiturbesten- und der Wartezeitquote
Die Ergebnisse dieses und der letzten Auswahlverfahren der in diesen beiden Quoten für die medizinischen Studiengänge finden Sie auf der Homepage von HochschulstartAuswahlverfahren (AdH) der JLU
Die Ergebnisse im AdH der JLU können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
(Informationen, wie die Punkte bzw. die Verfahrensnote sich zusammensetzten finden Sie auf der Seite "Zulassungsverfahren für Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge"):
| Zulassungsverfahren | Medizin |
Zahnmedizin |
Tiermedizin (Teil A) (Kriterien: HZB-Durchschnittsnote und Schuleinzelnoten) |
Tiermedizin (Teil B) (Kriterien: HZB-Durchschnittsnote und Abschlussnote einer Ausbildung) |
|---|---|---|---|---|
| SS 2013 | Bewerber/innen mit mindestens 620 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Bewerber/innen mit mindestens 602,5 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Studienbeginn nur im WS | Studienbeginn nur im WS |
| WS 2012/13 | Bewerber/innen mit mindestens 631 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Bewerber/innen mit mindestens 612,5 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Bewerber/innen mit mindestens 651 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Bewerber/innen mit einer Verfahrensnote von bis zu 2,088 konnten zugelassen werden. (Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt) |
| SS 2012 | Bewerber/innen mit mindestens 618 Punkten konnten zugelassen werden. (Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt) | Bewerber/innen mit mindestens 604,5 Punkten konnten zugelassen werden. (Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt) | Studienbeginn nur im WS | Studienbeginn nur im WS |
| WS 2011/12 | Bewerber/innen mit mindestens 626,5
Punkten
konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) |
Bewerber/innen mit mindestens 595 Punkten konnten zugelassen werden. (inklusive Nachrückverfahren) | Bewerber/innen
mit mindestens 644 Punkten konnten zugelassen werden. (Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt) |
Bewerber/innen mit einer Verfahrensnote von bis zu 2,008 konnten zugelassen werden. (Es wurde kein Nachrückverfahren durchgeführt) |
