Liste der zulassungsbeschränkten Studiengänge
Für fast alle der folgenden Studiengänge und Studienfächer ist ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich. Ausnahmen sind gekennzeichnet!
Die folgende Liste bezieht sich auf das Wintersemester 2012/13
Für diese Studiengänge /-fächer sind Zulassungsbeschränkungen beantragt. Maßgeblich ist die Festsetzung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, die voraussichtlich im Juli erfolgt.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
- Medizin (Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich)
- Zahnmedizin (Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich)
- Tiermedizin
Uni-intern zulassungsbeschränkte Studiengänge
Achtung:
Sie dürfen sich für maximal drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Sollten sie mehr als drei Bewerbungen einreichen, wird nur über die letzten drei fristgerecht eingegangen Bewerbungen entschieden (ohne ausdrücklichen Hinweis Ihrerseits sind dies die drei Bewerbungen mit den höchsten Bewerbernummern).
Bewerber/innen für ein Zweitstudium (die also bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben) dürfen Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
Informationen zum Zulassungsverfahren
Folgende grundständige Studiengänge /fächer uni-intern zulassungsbeschänkt:
Ein Studienbeginn ist für die genannten Studiengänge und /-fächer nur zum Wintersemester möglich - Ausnahme Rechstwissenschaft
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| Rechtswissenschaft (1. Staatsprüfung) (Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich) |
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L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen
L3 = Lehramt an Gymnasien |
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Master-Studiengänge
- Biologie
- Bioinformatik und Systembiologie
- Biomechanik-Motorik-Bewegungsanalyse
- Ernährungswissenschaften (Studienbeginn im Sommer- und Wintersemester möglich)
- Klinische Sportpsychologie und Sporttherapie
- Psychologie
