Uni-intern zulassungsbeschränkte Studiengänge
Liste der betroffenen / zulassungsbeschränkten Studiengänge /-fächer
Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Verfahren für das
Wintersemester 2011/12 bzw. das Sommersemester 2012.
Für folgende Semester wird es wahrscheinlich Änderungen geben!
Bitte beachten Sie:
Studieninteressierte, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich über uni-assist. Dort werden die Anträge zentral geprüft. Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an uni-assist oder das Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität.
Mehr Informationen
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Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der maximal zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt, d.h. es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studienanfänger/inne/n bestimmt. Diese Studienplätze werden in aufeinander folgenden Quoten nach jeweils unterschiedlichen Kriterien vergeben. Es gibt unterschiedliche Vergabeverfahren; je eines für:
• Master-Studiengänge Mehr...
• Human-, Zahn- und Tiermedizin Mehr...
• alle anderen Studiengänge (Informationen auf dieser Seite)
| Exkurs "NC" Die Grenzwerte in den beiden Quoten (Warte-zeit und Note+2.Kriterium) sind so zu interpretieren, dass sie diejenige Werte angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte verstanden werden, die man erreichen muss, um in Zukunft zugelassen werden zu können. Denn das Verfahren kann sich grundlegend ändern und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten! „NC-Werte“ bzw. Grenzwerte sind historische Daten!
Verfahrensergebnisse der letzten Verfahren |
Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, gelten andere Regelungen. Informationen Zweitstudium
Quotenanteile
- 20% der Studienplätze werden über die Wartezeit vergeben
- 80% der Studienplätze werden im Hochschulauswahlverfahren (HAV) vergeben
Zulassung nach Wartezeit
Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), das Abitur früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“).
Zulassung im Hochschulauswahlverfahren (HAV)
Die Universität legt durch eine Satzung (das ist eine Art „universitätsinternes Gesetz“) für die einzelnen Studiengänge und -Fächer die jeweiligen Auswahlkriterien für das HAV fest. siehe Satzung der JLU (Kennzeichnung 8.01.00 Nr. 4).
An der JLU werden im HAV neben der Durchschnittsnote der HZB entweder Schuleinzelnoten, Berufsausbildungen oder Dienste berücksichtigt. Dabei werden je nach Studiengang /-fach unterschiedliche Schulfächer bzw. unterschiedliche Ausbildungen berücksichtigt. Die Regelungen können jedes Semester geändert werden (bitte jeweils aktuelle Informationen beachten!).
Regelungen für die einzelnen Studiengänge /-fächer (Reihenfolge der Studiengänge ist nicht alphabetisch, sondern folgt der Reihenfolge der Regelungen in der Satzung der JLU).
Lehramt an Förderschulen (L5)
Im HAV für das Lehramt an Förderschulen (L5) wird nach folgenden Kriterien ausgewählt: - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 220 Punkten, die Note 4,0 entspricht 70 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienstzeiten
Punktwert entsprechend einer bestimmten Tabelle (siehe Infoblatt rechts im Downloadbereich), es werden maximal 69 Punkte angerechnet. Bei der Anrechnung wird unterschieden zwischen einschlägigen und nicht einschlägigen Tätigkeiten. (Beispiel: für einen "pädagogischen" Studiengang gilt z.B. eine Ausbildung als Erzieherin als einschlägig). Was unter die Kategorie Einschlägigkeit fällt, wird von der Auswahlkommission entschieden.
Lehramt an Grundschulen (L1) sowie Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach "Islamische Religion"
Im HAV für diese Studiengänge wird nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 220 Punkten, die Note 4,0 entspricht 70 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). Der so ermittelte Punktwert wird mit sechs multipliziert. - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik – gemessen in Punkten – aus den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 12 und 13 bzw. 11 G und 12 G sowie aus der mündlichen und der schriftlichen Abitur- bzw. Abschlussprüfung werden addiert. Der so ermittelte Punktwert wird mit drei multipliziert. - für den Studiengang einschlägige Berufsausbildung, einschlägige Berufstätigkeiten oder Dienste
Punktwert entsprechend bestimmten Tabelle (siehe Infoblatt rechts im Downloadbereich), es werden maximal 39 Punkte angerechnet.
Es werden nur einschlägige Tätigkeiten berücksichtigt. (Beispiel: für einen "pädagogischen" Studiengang gilt z.B. eine Ausbildung als Erzieherin als einschlägig).
Rechtswissenschaft (1. Staatsprüfung / Staatsexamen)
Im HAV für den Studiengang Rechtswissenschaft wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt: - Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer Mathematik und Deutsch werden addiert. Die Summe wird mit dem Faktor 0,8 multipliziert.
Betriebswirtschaftslehre (B.A.) / Volkswirtschaftslehre (B.A.)
Im HAV für diese Studiengänge wird nach folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch werden addiert. Die Summe aller Punkte wird mit dem Faktor 0,4 multipliziert.
Social Science - Sozialwissenschaften (B.A.) / Politik und Wirtschaft (L2, L3)
Im HAV für diesen Studiengang wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer „Politik und Wirtschaft“, „Geschichte“ und „Deutsch“ werden addiert. Die Summe aller Punkte wird mit dem Faktor 0,4 multipliziert. (An Stelle des Faches "Politik und Wirtschaft" kann ein äquivalentes Fach nach den landesrechtlichen Regelungen des Bundeslandes, in dem die Hochschulzugangsberechtigung erworben wurde, anerkannt werden.)
Außerschulische Bildung (B.A.) / Berufliche und Betriebliche Bildung (B.A.) /
Bildung und Förderung in der Kindheit (B.A.) / Arbeitslehre (L2)
Im HAV für diese Studiengänge / dieses Studienfach wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Berufsausbildung
Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen, erhält dafür einen Abzug von 4 Notenzehntel (0,4) von der Durchschnittsnote der HZB. Auch wenn mehrere Ausbildungen abgeschlossen wurden, erhält die/der Bewerber/in nur einmal einen Abzug. - Dienst
Hat ein/e Bewerber/in einen Dienst (Zivildienst, Grundwehrdienst oder als geleichwertig anerkannter Ersatzdienst) absolviert, dann erhält er/sie dafür einen Abzug von 2 Notenzehnteln (0,2) von der Durchschnittsnote der HZB. Auch wenn mehrere Dienste geleistet wurden, erhält die/der Bewerber/in nur einmal einen Abzug.
Deutsch (L2, L3)
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung des Faches Deutsch werden addiert. Die Summe wird mit dem Faktor 2,5 multipliziert.
Englisch (L3)
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung des Faches Englisch werden addiert. Die Summe wird mit dem Faktor 2,5 multipliziert.
Psychologie (B.Sc.)
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Dienst
Hat ein/e Bewerber/in einen Dienste geleistet hat, dann erhält er/sie dafür einen Abzug von 2 Notenzehntel (0,2) von der Durchschnittsnote der HZB. Auch wenn mehrere Dienste geleistet wurden, erhält die/der Bewerber/in nur einmal einen Abzug.
Anerkannte Dienste sind: - Wehrdienst und Zivildienst
- Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) - im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 15.7.2002 (BGBI I S.2596 ff.) - mindestens 6 Monate
- Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) - im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres vom 15.7.2002 (BGBI I S.2596 ff.) - mindestens 6 Monate
- Entwicklungsdienst - nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz - mindestens 6 Monate
- Jugendfreiwilligendienst - nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Gütesiegel, offizielle Bescheinigung der Anerkennung der Institution) - mindestens 6 Monate
Bewegung und Gesundheit (B.Sc.)
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- Berufsausbildung
Hat ein/e Bewerber/in eine bestimmte Berufsausbildung abgeschlossen, dann erhält er/sie dafür einen Abzug von 4 Notenzehnteln (0,4) von der Durchschnittsnote der HZB. Auch wenn mehrere Ausbildungsabschlüsse vorliegen, erhält die/der Bewerber/in nur einmal einen Abzug. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich die folgenden Berufsausbildungen: Ergotherapeut/in; Gymnastiklehrer/in; Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in; Physiotherapeut/in; Sportassistent/in; Sportfachmann/-frau; Sport- und Fitnesskaufmann/-frau.
Biologie (B.Sc., L3)
Im HAV für diesen Studiengang wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer Biologie, Chemie und Physik werden addiert. Die Summe aller Punkte wird mit dem Faktor 0,416 multipliziert.
Chemie (B.Sc., L2, L3) / Lebensmittelchemie (B.Sc.)
Im HAV für diese Studiengänge / -fächer wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote der HZB aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Mathematik werden addiert. Die Summe aller Punkte wird mit dem Faktor 0,313 multipliziert.
Materialwissenschaft (B.Sc.)
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
zunächst wird die Durchschnittsnote aller Bewerber/innen in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten). - gewichtete Leistungen in Unterrichtsfächern:
Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen aus den Grund- und Leistungskursen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe sowie in der Abiturprüfung der Fächer Mathematik, Chemie und Physik werden addiert. Die Summe aller Punkte wird mit dem Faktor 0,416 multipliziert.
Ernährungswissenschaften (B.Sc.) / Ökotrophologie (B.Sc.) / Umweltmanagement (B.Sc.)
Im HAV für diese Studiengänge wird nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Die Note wird invertiert: 9/Abiturnote – das Ergebnis wird auf drei Nachkommastellen bestimmt. - Abschlussnote einer für den Studiengang einschlägigen Berufsausbildung
Die Note wird invertiert: 1/Ausbildungsnote – das Ergebnis wird auf drei Nachkommastellen bestimmt.
- Für den Studiengang Ernährungswissenschaften werden dabei ausschließlich die folgenden Berufsausbildungen berücksichtigt: Bäcker/in; Koch/Köchin; Diätassistent/in; Milchtechnologe/Milchtechnologin; Molkereifachmann/Molkereifachfrau; Brauer/in; Mälzer/in; Brenner/in; Destillateur/in; Konditor/in; Fleischer/in; Müller/in; Speiseeishersteller/in; Weinküfer/in; Fachkraft Fruchtsafttechnik; Fachkraft Lebensmitteltechnik; Fachkraft Süßwarentechnik-Dauerbackwaren; Fachkraft Süßwarentechnik-Konfekt; Fachkraft Süßwarentechnik-Schokolade; Fachkraft Süßwarentechnik-Zuckerwaren.
- Für den Studiengang Ökotrophologie werden dabei ausschließlich die folgenden Berufsausbildungen berücksichtigt: Fachkraft - Pflegeassistenz; Hauswirtschafter/in; Hauswirtschaftshelfer/in /-assistent/in; Servicekraft; Sozialversicherungsfachangestellte/r - Allg. Krankenvers.; Sozialversicherungsfachangestellte/r - Knappsch. Sozialvers.; Sozialversicherungsfachangestellte/r - Landwirt. Sozialvers.; Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung; Sozialversicherungsfachangestellte/r - Unfallversicherung; Fachmann/Fachfrau Systemgastronomie; Hotelkaufmann/Hotelfachfrau; Kaufmann/Kauffrau Groß- und Außenhandel; Bäcker/in; Milchtechnologe/Milchtechnologin; Molkereifachmann/Molkereifachfrau; Brauer/in; Mälzer/in; Brenner/in; Destillateur/in; Konditor/in; Fleischer/in; Müller/in; Speiseeishersteller/in; Weinküfer/in; Fachkraft Fruchtsafttechnik; Fachkraft Lebensmitteltechnik; Fachkraft Süßwarentechnik - Dauerbackwaren; Fachkraft Süßwarentechnik - Konfekt; Fachkraft Süßwarentechnik - Schokolade; Fachkraft Süßwarentechnik - Zuckerwaren.
- Für den Studiengang Umweltmanagement werden dabei ausschließlich die folgenden Berufsausbildungen berücksichtigt: Fachkraft - Abwassertechnik; Fachkraft - Kreislauf- und Abfallwirtschaft; Fachkraft - Wasserversorgungstechnik; Kfm. Ass./Wirtschaftsassistent/in - Umweltschutz; Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/in; Landwirtschaftlich-technische/r Laborant/in; Umweltschutztechnische/r Assistent/in; Techn. Assistent/in - nachwachsende Rohstoffe.
Nachrückverfahren
Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Bewerber/innen den ihnen zugewiesenen Studienplatz an. Die dadurch wieder verfügbar werdenden Studienplätze vergibt die Universität im Nachrückverfahren an Bewerber/innen für den Studiengang, die bisher für diesen Studiengang noch nicht zugelassen wurden. Ob und wie viele Plätze für das Nachrückverfahren frei werden, ist nicht vorhersehbar. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren muss man sich nicht extra anmelden. Eine Anmeldung nur für das Nachrückverfahren (z.B weil man den Bewerbungsschluss verpasst hat) ist nicht möglich.
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