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Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für diese Studiengänge gilt das zentrale Vergabeverfahren (durch Hochschulstart.de). An der Universität Gießen betrifft das die folgenden Studiengänge: Tiermedizin, Medizin, Zahnmedizin.

Für Medizin und Zahnmedizin wird das Verfahren zum Wintersemester 2013/14 geändert. Infoblatt

Bitte Beachten Sie:
Bewerber/innen, die nicht Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates bzw. eines Vertragsstaates (Norwegen, Liechtenstein, Island) sind und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, bewerben sich bei uni-assist. Mehr...
Für alle anderen Bewerber/innen (Deutsche, EU-Staatsbürger sowie Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) bewerben sich bei Hochschulstart.de. Informationen dazu auf dieser Seite.

Die Informationen dieser Seite finden Sie auch
als pdf PDF zum Ausdrucken rechts in Download-Bereich

Bewerbung

Der Bewerbungsschluss
  • für ein Wintersemester ist:
    für ein Sommersemester ist:
    • 31.05. für "Altabiturienten", die ihr Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) vor dem 16.01. des aktuellen Jahres erworben haben.
    • 15.07.: für "Neuabiturienten", die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nach dem 15.01. bis einschließlich 15.07. des aktuellen Jahres 2011 erworben haben.
    • 15.01. für alle (sowohl "Alt- als aus Neuabiturienten"

    Nur für Medizin und Zahnmedizin relevant. Studienbeginn/Bewerbung für Tiermedizin nur im Wintersemester möglich.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von Hochschulstart.de

 

Zulassungsbeschränkung

Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze festgelegt, d.h. es wird eine "Höchstzahl" an Studienplätzen und damit auch Studienanfängern bestimmt. Diese Studienplätze werden in drei aufeinander folgenden Quoten nach jeweils unterschiedlichen Kriterien vergeben (Note, Wartezeit, Auswahlverfahren der Hochschulen). Die Grenzwerte ("NCs"), bis zu denen Plätze vergeben werden, werden nicht im Voraus festgelegt, sondern ergeben sich erst im Verfahren. Grenzwerte eines zukünftigen Vergabeverfahrens sind niemandem bekannt, denn niemand kennt vor Ende der Bewerbungsfrist die Bewerber/innen und niemand weiß, welche Abiturnoten, Schuleinzelnoten, Wartezeiten usw. die Bewerber/innen haben werden.

Exkurs zum "NC"
Die Ergebnisse der ersten beiden Quoten der vergangenen Verfahren werden von Hochschulstart.de veröffentlicht, die der dritten Quote auf den Seiten der Universität Gießen. Diese Grenzwerte sind so zu interpretieren, dass sie diejenige Werte (z.B. Note oder Wartezeit) angeben, mit denen bei einem Zulassungsverfahren zu einem bestimmten Semester die jeweils "schlechtesten" Bewerber/innen gerade noch zugelassen worden sind. Sie dürfen nicht als Werte verstanden werden, mit denen man in Zukunft zugelassen werden kann. Denn das Verfahren kann sich grundlegend ändern und die nächsten Bewerber/innen sind anders als die letzten!
Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren ("NC-Werte") finden Sie bei Hochschulstart.de  im Bereich "Download" bzw. für das Auswahlverfahren der JLU unter AdH-Grenzwerte

Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, gelten andere Regelungen. Informationen Zweitstudium

Quotenanteile

Die Gesamtheit aller Studienplätze wird auf folgende Quoten in der angegebenen Reihenfolge aufgeteilt.

Der Anteil der Studienplätze, die 

  • über die Note vergeben werden, beträgt 20% („Abiturbestenquote“),
  • über die Wartezeit vergeben werden, beträgt 20% („Wartezeitquote“),
  • im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, beträgt 60% („AdH-Quote“).

 Abiturbestenquote (20% der Studienplätze)

Um diejenigen zu ermitteln, die einen Studienplatz erhalten, wird für jedes Bundesland eine Rangreihe der Bewerber/innen erstellt. Dabei kommen alle immer in die Rangreihe desjenigen Bundeslandes, in dem sie ihr Abitur gemacht haben. Das geschieht unabhängig vom Wohnort oder Studienortwunsch etc. (sog. Landesquoten-Bildung). Es werden aus den verschiedenen Rangreihen insgesamt so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze nach dieser Quote vergeben werden, also 20% aller Studienplätze.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es seit über 20 Jahren keine Verrechnung der beiden Zulassungskriterien Note und Wartezeit gibt und auch der häufig erzählte Notenabzug für Bundeswehrzeiten usw. vollständig falsch ist. Die Abiturnote, die im Zeugnis steht, bleibt auch nach längerer Wartezeit unverändert. Nur wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden zu sein, eine bessere Abiturnote zu erreichen, kann einen Antrag stellen, mit einer besseren Note am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Notenverbesserung“);  Infos dazu bei Hochschulstart.de.

 Wartezeitquote (20% der Studienplätze)

Bewerber/innen, die im ersten Verfahrensschritt (Zulassung nach Note) keinen Studienplatz erhalten haben, werden nun in eine Rangreihe entsprechend der Wartezeit gebracht (sofern sie sich in dieser Quote beworben haben). Es werden so viele Bewerber/innen zugelassen, wie Studienplätze nach dieser Quote vergeben werden, also 20% aller Studienplätze.

Wartezeit ist definiert als Lebenszeit seit dem Abitur bis zur Bewerbung, gemessen in Halbjahren, abzüglich der Studiensemester an deutschen Hochschulen.

Wer nachweist, dass er/sie aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen daran gehindert worden ist (z.B. aufgrund einer Erkrankung), das Abitur früher zu erwerben, kann einen Antrag stellen, mit einer längeren Wartezeit am Verfahren beteiligt zu werden („Nachteilsausgleich Wartezeitverbesserung“); Infos dazu bei Hochschulstart.de.

Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH - 60% der Studienplätze)

Für die Teilnahme am AdH kann man sich nicht gesondert an den Hochschulen bewerben, sondern die Teilnahmemöglichkeit an dieser Quote ist Teil des „normalen“ Verfahrens nach der Bewerbung bei Hochschulstart.de.

Die Bewerber/innen haben die Möglichkeit, im Antragsformular von Hochschulstart.de bis zu 6 Hochschulen zu nennen, an deren AdH sie teilnehmen wollen. Die Hochschulen werden von Hochschulstart.de darüber informiert, welche Bewerber/innen die jeweilige Hochschule im Formular genannte haben.

Die Vorgaben für das AdH bieten den Universitäten die Möglichkeit, nach verschiedenen Kriterien auszuwählen (Grad der Qualifikation – Abiturdurchschnittsnote; gewichtete Einzelnoten (z.B. naturwissenschaftliche Kurse und Deutsch); fachspezifische Studierfähigkeitstests; Berufsausbildung oder –tätigkeit; Auswahlgespräch; sonstige durch das jeweilige Landesrecht zugelassene Kriterien oder Kombination dieser Kriterien). Die Abiturdurchschnittsnote muss maßgeblichen Einfluss haben!

Die Universität legt durch Satzung (das ist eine Art "universitätsinternes Gesetz") für die einzelnen Studiengänge die Auswahlkriterien fest, die in ihrem AdH verwendet werden. Für jedes neue Bewerbungsverfahren können neue Auswahlkriterien durch die Hochschule festgelegt werden.

AdH Gießen

Durch den Verfahrensabschnitt AdH werden pro Studiengang jeweils 60% der Studienplätze vergeben. Satzung der JLU (Kennzeichnung 8.01.00 Nr. 4)
Vorauswahl:

  • Für das AdH für Medizin und Zahnmedizin gibt es eine Vorauswahl nach Note aber keine Vorauswahl nach Ortspräferenz. D.h. am AdH nehmen nur Bewerber/innen teil, deren Abitur-Durchschnittsnote 2,3 oder besser ist; es spielt keine Rolle, an welcher Position im Bewerbungsformular die Uni Gießen genannt wird.
  • Für das AdH für Tiermedizin gibt es keine Vorauswahl. Alle Bewerber/innen, die Gießen im Bewerbungsformular nennen, nehmen am AdH teil.

AdH für Medizin und Zahnmedizin

Für Medizin und Zahnmedizin wird das Verfahren zum Wintersemester 2013/14 geändert. Infoblatt

 

AdH für Tiermedizin (Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich)

Für den Studiengang Tiermedizin werden die 60% der Studienplätze noch mal in zwei Quoten aufgeteilt.

10% der 60% (also 6% aller in Gießen vorhandenen Studienplätze) werden nach dem Kriterium Note in Kombination mit dem Kriterium Berufsausbildung vergeben.
Berücksichtigt werden dabei die folgenden Berufsausbildungen:

  • Landwirt

  • Tierwirt

  • Landwirtschaftlicher technischer Assistent

  • Agrartechnischer Assistent (Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft)

  • Fischwirt

  • Pferdewirt
  • Tierpfleger
  • Veterinärmedizinisch technischer Assistent
  • Tierarzthelfer, Tiermedizinischer Fachangestellter
  • Hufschmied
  • Fleischer

Die Abinote wird mit dem Faktor 0,6 und die Durchschnittsnote des beruflichen Abschlusszeugnisses mit 0,4 multipliziert. Beide Werte werden addiert. Die Summe bestimmt im Vergleich zu den Summen, die Ihre Mitbewerber/innen erreicht haben (die auch die Uni Gießen ins hochschulstart.de-Formular eingetragen haben) Ihren Platz in der AdH-Rangreihe. Die ersten in der Rangreihe (so viele wie 6% der Gesamtheit der Studienplätze für Tiermedizin an der JLU ausmachen) erhalten einen Zulassungsbescheid. 

Der Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung (einfache Kopie) muss spätestens am 15.07. (Ausschlussfrist) im Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingegangen sein. Verwenden Sie dafür das Datenblatt Tiermedizin.

90% der 60% (also 54% aller in Gießen vorhandenen Studienplätze) werden nach dem Kriterium Note in Kombination mit gewichteten Schuleinzelnoten (Fachnoten) vergeben.

Dafür wird die Abinote in eine Punktzahl umgerechnet. Die Note 1,0 entspricht 525 Punkten, die Note 4,0 entspricht 375 Punkten (ein Notenzehntel-Unterschied entspricht jeweils 5 Punkten).
Die Schuleinzelnoten werden folgendermaßen gewichtet:

  • Die Punkte aus den Halbjahreszeugnissen der letzten zwei Schuljahre der Oberstufe in den Fächern Biologie, Chemie, Physik werden jeweils innerhalb eines Faches addiert. Anschließend werden fachbezogen die Leistungspunkte aus mündlicher und schriftlicher Abitur- bzw. Abschlussprüfung addiert. Punkte aus Leistungs- bzw. Schwerpunktkursen werden mit dem Faktor 2 multipliziert.
  • Die Punktesummen der Fächer werden addiert.

Für die Bildung der Rangreihe werden für jede/n Bewerber/in der jeweils erzielte Punktwert der zwei Kriterien (Abiturdurchschnittsnote sowie Schuleinzelnoten) addiert. Die Bewerber/innen mit der höchsten Gesamtpunktzahl sind vorne in der Rangreihe. Die ersten in der Rangreihe (so viele wie 54% aller Studienplätze für Tiermedizin an der JLU ausmachen) erhalten einen Studienplatz und Zulassungsbescheid.

 Nachrückverfahren

Falls nicht alle Bewerber/innen den ihnen zugewiesenen Studienplatz annehmen, werden diese frei gebliebenen Studienplätze in einem Nachrückverfahren an Bewerber/innen vergeben, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten. Ob und wie viele Plätze für ein Nachrückverfahren frei bleiben, ist nicht vorhersehbar.
Falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, wird im Nachrückverfahren erneut geprüft, ob Sie für einen der frei gewordenen Studienplätze zugelassen werden können. Einen Bescheid erhalten Sie im Nachrück¬verfahren nur, wenn Sie zugelassen wurden.
Für die Teilnahme am Nachrückverfahren muss man sich nicht extra anmelden. Es ist auch nicht möglich sich nur für das Nachrückverfahren anzumelden, wenn man z.B. den Bewerbungsschluss verpasst hat.

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