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Zweitstudium

Wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und nun einen weiteren Studiengang studieren möchten, ist Zweitstudienbewerber. Für ihn gelten bei zulassungsbeschränkten Studiengänge besondere Regeln bei der Zulassung.

Bitte beachten Sie:
Die folgenden Informationen gelten nicht für die Bewerbung für Master-Studiengänge.

  1. Ist der Studiengang, den Sie als Zweitstudium absolvieren wollen, nicht zulassungsbeschränkt gilt für Sie dasselbe Verfahren wie beim Erststudium.
  2. Als Zweitstudienbewerber/in dürfen Sie sich nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben.
  3. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge stehen für Zweitstudienbewerber/innen jeweils maximal 3% der Studienplätze dieses Studiengangs zur Verfügung.
    siehe Liste der betroffenen Studiengänge /-fächer
    Übersteigt die Zahl der Zweitstudienbewerber/innen die Zahl der Studienplätze in dieser Quote, wird eine Rangfolge der Bewerber/innen entsprechen der folgenden Kriterien gebildet.

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien sind u. a. die Note des ersten Hochschulabschlusses und die Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums. Sie müssen also in jedem Fall zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen eine (formlose) schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch abgeben! Bitte fügen Sie geeignete Unterlagen bei, die Ihre jeweilige Begründung stützen und belegen.

Note des Erststudium

Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:
  • "ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
  • "gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
  • "befriedigend": 2 Punkte
  • "ausreichend": 1 Punkt
Ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird 1 Punkt vergeben.

Grad der Bedeutung

Für die Ermittlung des Grades der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Gruppen gebildet:
  • Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe (9 Punkte)
    Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
  • Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe (7 bis 11 Punkte)
    Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
    Die Punktzahl ist abhängig davon, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bisher erbracht wurden und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind.
  • Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe (7 Punkte)
    Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.
  • Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe (4 Punkte)
    Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist.   
  • Fallgruppe 5: keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, können bis zu 2 Punkte Zuschlag bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.

Bewerbung

Uni-intern zulassungsbeschränkte Studiengang

Für einen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang (siehe Liste der betroffenen Studiengänge /-fächer) bewirbt man sich beim Studierendensekretariat der Universität Gießen. Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 15.7., zum Sommersemester der 15.1. Bewerbungsunterlagen: Online-Bewerbung sowie der Anlage Zweitstudium (beides finden im Bewerbungszeitraum hier). Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen benötigen Sie eine Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch (Fallgruppen siehe oben.)
Aktuelle Informationen z.B. zu eventuellen Fristverlängerungen finden Sie unter aktuelles Verfahren)

Wollen Sie wissenschaftliche Gründe für den Zweitstudienwunsch geltend machen, wird universitätsintern ein Gutachten erstellt, das Stellung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation nimmt. Bitte reichen Sie dafür alle Unterlagen ein, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen. Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitsamt den Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens so früh wie möglich, möglichst 4 Wochen vor Bewerbungsschluss, einreichen.

Bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge

Betrifft: Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin. Sie bewerben sich bei Hochschulstart.de (früher ZVS)

Informationen auch bei der Hochschulstart.de (früher ZVS Bereich Download - Themenbezogene Einzelblätter - Zweitstudienbewerber).

  • für den Studienbeginn zum Wintersemester: wenn die Hochschulzugangsberechtigung (=Abschluss des Erststudiums/ Ausstellungsdatum des Zeugnisses) vor dem 16.1. des betreffenden Jahres erworben wurde, bis zum 31.5., andernfalls bis zum 15.7.
  • für den Studienbeginn zum Sommersemester: 15.01. 
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung auch eine Begründung für den Zweitstudienwunsch bei. Mit einer Ausnahme (Fallgruppe 2; wissenschaftliche Gründe) legt Hochschulstart.de (früher ZVS) fest, wie viele Punkte Sie für den von Ihnen geltend gemachten Grund erhalten.

Wenn Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
  1. Sie füllen das Formular „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“aus.
    Dieses Formular finden Sie auf der Internetseite von Hochschulstart.de (früher ZVS http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M08.pdf). Das Formular senden Sie bitte möglichst 6 Wochen vor Bewerbungsschluss zusammen mit Ihrer Begründung für das Zweitstudium sowie allen Unterlagen, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen, an das Studierendensekretariat (Erwin-Stein-Gebäude, Goethestraße 58, 35390 Gießen).
  2. Das Studierendensekretariat kümmert sich universitätsintern um die Erstellung eines Gutachtens durch eine/n Fachvertreter/in und übermittelt dieses an Hochschulstart.de (früher ZVS).
  3. Hochschulstart.de  (früher ZVS) führt das Zulassungsverfahren für die Zweitstudienbewerber/innen durch; Sie erhalten von dort einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.


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