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You are here: Home Studium und Lehre Studienangebot Auslaufende Studiengänge Lehramt (nicht modularisiert) L2 - nicht modularisiert
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L2 - nicht modularisiert

Auslaufender Studiengang! Studierende werden nicht mehr zugelassen.

Seit Wintersemester 2005/06 werden für die nicht-modularisierten Lehramts-Studiengänge L1, L2, L3, L5 keine Studierenden mehr für das erste Fachsemester aufgenommen.

L2 - Lehramt an Haupt- und Realschulen

Der Studiengang besteht aus:

  • den Grundwissenschaften (Soziologie, Politik, Psychologie, Pädagogik),
  • zwei Wahlfächern:
  • den schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.

Für die Kombination der Unterrichtsfächer gibt es keine Regeln.

 

 Grundwissenschaften

Die Grundwissenschaften sind:

  • Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
  • Psychologie 
  • Soziologie 
  • Politologie

Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen zu erfüllen, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse nachvollziehen und deuten können. In diesem Sinne geht es in den Grundwissenschaften z.B. um folgende Themengebiete: Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung (z.B. Familienerziehung, Schulische Erziehung...), Entwicklungspsychologie (z.B. verschiedener Altersstufen, Entwicklung des Denkens...), soziale Lebenswelt der Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, Grundlagen der Demokratie usw.

In allen vier Grundwissenschaften sind Studienleistungen ("Scheine") zu erbringen. Die Prüfung im Ersten Staatsexamen wird in nur jeweils einem Fach aus den beiden Blöcken Erziehungswissenschaft/ Psychologie und Soziologie/ Politologie abgelegt.

 

Wahlfächer

Die beiden Wahlfächer setzen sich aus der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik der gewählten Fächer zusammen. Das Wahlfach ist auf den Unterricht in der Klasse 5 - 10 aller Schulformen (z.B. Haupt-, Real-, Sonder-, Gesamtschulen und Gymnasien) ausgerichtet. Für das Studium Lehramt an Haupt- und Realschulen müssen Sie aus der folgenden Fächerliste zwei Fächer wählen, die frei miteinander kombiniert werden können:
  • Arbeitslehre

  • Biologie

  • Chemie

  • Deutsch

  • Englisch

  • Erdkunde

  • Evangelische Religion

  • Französisch

  • Geschichte

  • Katolische Religion

  • Kunst

  • Mathematik

  • Musik

  • Physik

  • Russisch

  • Sozialkunde

  • Sport

 

Schulpraktika

Wichtiger Bestandteil der Lehramtsstudiengänge sind die Schulpraktischen Studien: von der Universität organisierte, durch spezifische Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitete und betreute Praktika in der Schule.

Sie stellen den Zusammenhang zwischen Studieninhalten und Schulpraxis her, dienen der Erkundung der Berufspraxis und dem Kennen lernen der Arbeitssituation von Lehrerinnen und Lehrern, der Entwicklung und Erprobung pädagogischer Kompetenz, der Überprüfung der Berufswahl und der Orientierung des weiteren Studiums.

Studierende für das Lehramt für die Haupt- und Realschulen absolvieren:

  • im ersten Praktikumsabschnitt ein Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliches Praktikum oder ein Praktikum in einem der beiden Wahlfächer
  • und im zweiten Praktikumsabschnitt ein Praktikum in einem der beiden Wahlfächer bzw. in dem Wahlfach, das nicht schon Gegenstand des Ersten Abschnitts war.
Die Praktika umfassen :
  • eine Vorbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS,
  • ein fünfwöchiges Blockpraktikum mit mindestens drei Begleitseminaren,
  • eine Nachbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS.

 

Studiendauer

Eine Mindestsstudiendauer von 6 Semestern ist vorgeschrieben, frühestens danach kann das erste Staatsexamen abgelegt werden. Die Prüfung dauert mindestens ein halbes Jahr.

Das Minimum der Ausbildung (Regelstudienzeit) beträgt also sieben Semester.

 

1. Staatsexamen

Das staatliche Prüfungsamt ist sowohl für die Abschlussprüfungen als auch für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen erworben wurden, zuständig.

Die staatlichen Prüfungsämter sind nicht Teil der Universität, sondern sind dem Kultusministerium unterstellt. Demnächst ist eine Umstrukturierung der Prüfungsämter für die Lehrämter geplant. Die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen kann frühestens nach 6 Semestern abgelegt werden. Eine Zwischenprüfung gibt es hier nicht. Die Meldung zum Examen muss ein Semester vor dem gewünschten Prüfungstermin erfolgen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Anmeldefristen zur Prüfung.  Amt für Lehrerausbildung - Außenstelle Gießen

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Sprachnachweise

Für das Studium Lehramt an Haupt- und Realschulen (nicht-modularisiert) sind in keinem der Fächer Sprachnachweise (z.B. Latinum) erforderlich.


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