L3 - nicht modularisiert
Auslaufender Studiengang! Studierende werden nicht mehr zugelassen.
Seit Wintersemester 2005/06 werden für die nicht-modularisierten Lehramts-Studiengänge L1, L2, L3, L5 keine Studierenden mehr für das erste Fachsemester aufgenommen.
Übergangsregelungen:
Für Studierende des
Studiengangs Lehramt an Gymnasien gibt es Termine, bis zu denen die
Zwischenprüfung abgelegt sein muss!!!! Mehr...
L3 -Lehramt an Gymnasien
Der Studiengang besteht aus:
- den Grundwissenschaften (Soziologie, Politik, Psychologie, Pädagogik),
- zwei Unterrichtsfächern:
- den schulpraktischen Studien, das sind Schulpraktika mit vor- und nachbereitenden Veranstaltungen.
Grundwissenschaften
Die Grundwissenschaften für das Lehramt an Grundschulen sind:
- Fach Erziehungswissenschaft (Pädagogik)
- Psychologie
- Soziologie
- Politologie
Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern haben auch einen Erziehungsauftrag. Um diesen zu erfüllen, müssen sie Strukturen und Prozesse in Schule und Gesellschaft, beim einzelnen Schüler/der einzelnen Schülerin und in der Klasse nachvollziehen und deuten können. In diesem Sinne geht es in den Grundwissenschaften z.B. um folgende Themengebiete: Wirklichkeitsbereiche der Erziehung und Bildung (z.B. Familienerziehung, Schulische Erziehung...), Entwicklungspsychologie (z.B. verschiedener Altersstufen, Entwicklung des Denkens...), soziale Lebenswelt der Schüler/innen, Eltern und Lehrer/innen, Grundlagen der Demokratie usw.
In allen vier Grundwissenschaften sind Studienleistungen ("Scheine") zu erbringen. Die Prüfung im Ersten Staatsexamen wird in nur jeweils einem Fach aus den beiden Blöcken Erziehungswissenschaft/ Psychologie und Soziologie/ Politologie abgelegt.
Unterrichtsfächer
Die zwei Unterrichtsfächer werden vorwiegend fachwissenschaftlich studiert. Der Anteil der Fachdidaktik (Didaktik = Lehre von Lehren und Lernen) ist wesentlich geringer. Die folgenden Fächer können prinzipiell nach der in Hessen gültigen Prüfungsordnung für die Lehrämter studiert werden. Jedoch werden nicht alle Fächer auch an allen hessischen Universitäten angeboten. Sie können im Studium für das Lehramt an Gymnasien zwei der folgenden Fächer miteinander kombinieren. Lesen Sie dazu aber bitte auch die Hinweise zu den Sprachnachweisen (ganz unten!)
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Schulpraktika
Wichtiger Bestandteil der Lehramtsstudiengänge sind die Schulpraktischen Studien: von der Universität organisierte, durch spezifische Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitete und betreute Praktika in der Schule.
Sie stellen den Zusammenhang zwischen Studieninhalten und Schulpraxis her, dienen der Erkundung der Berufspraxis und dem Kennen lernen der Arbeitssituation von Lehrerinnen und Lehrern, der Entwicklung und Erprobung pädagogischer Kompetenz, der Überprüfung der Berufswahl und der Orientierung des weiteren Studiums.
Studierende für das Lehramt für die Gymnasien absolvieren
- im ersten Praktikumsabschnitt ein Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaftliches Praktikum oder ein Praktikum in einem der beiden Wahlfächer
- und im zweiten Praktikumsabschnitt ein Praktikum in einem der beiden Wahlfächer bzw. in dem Wahlfach, das nicht schon Gegenstand des Ersten Abschnitts war.
Die Praktika umfassen :
- eine Vorbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS,
- ein fünfwöchiges Blockpraktikum mit mindestens drei Begleitseminaren,
- eine Nachbereitende Veranstaltung im Umfang von 2 SWS.
Studiendauer
Die Mindeststudiendauer des Lehramtes an Gymnasien beträgt acht Semester, woran sich die erste Staatsprüfung anschließt.
Das zeitliche Minimum der Ausbildung umfasst also 9 Semester.
Zwischenprüfung / 1. Staatsexamen
Das staatliche Prüfungsamt ist sowohl für die Abschlussprüfungen als auch für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen erworben wurden, zuständig.
Die staatlichen Prüfungsämter sind nicht Teil der Universität, sondern sind dem Kultusministerium unterstellt.
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien ist unterteilt in Grund- und Hauptstudium.
Das Grundstudium wird abgeschlossen durch die Zwischenprüfung.Diese Prüfung erfolgt in der Regel (d.h. es gibt antragspflichtige Ausnahmen) nach dem vierten Semester. Die Durchführung der Prüfung wird geregelt - je nach dem Studienfach - von der geisteswissenschaftlichen oder der naturwissenschaftlichen Zwischenprüfungsordnung. Je nach Fächern ist eines der akademischen Prüfungsämter (diese akademischen Prüfungsämter sind Teil der Universität) für die Zwischenprüfung zuständig.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Anmeldefristen bei den Prüfungsämtern. Bitte beachten Sie die Texte der Zwischenprüfungsordnungen. Sie erhalten sie bei den jeweiligen akademischen Prüfungsämtern.
Die Abschlussprüfung (Erste Staatsprüfung)wird geregelt durch die Prüfungsordnung für die Lehrämter. Die Meldung zur Prüfung kann frühestens nach acht Studiensemestern erfolgen.
Zuständig ist das Amt für Lehrerbildung - Außenstelle Gießen
Sprachnachweise
Für folgende Fächer müssen
laut Lehramtsprüfungsordnung Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen
werden:
- Deutsch: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter
Latein, Englisch
oder Französisch, die zur Erarbeitung wissenschaftlicher Fachliteratur
befähigen
- Englisch: Lateinkenntnisse
- Ethik:
Latein- oder Griechischkenntnisse
- Evangelische
Religion: Latein- und Griechischkenntnisse
- Französisch:
Lateinkenntnisse
- Geschichte: Kenntnisse in
Englisch, Latein, Französisch
- Griechisch:
Lateinkenntnisse
- Italienisch: Lateinkenntnisse
- Katholische Religion: Latein- und
Griechischkenntnisse
- Latein:
Griechischkenntnisse
- Philosophie: Latein- oder
Griechischkenntnisse
- Portugiesisch:
Lateinkenntnisse
- Sozialkunde : Kenntnisse in zwei Fremdsprachen
- Spanisch: Lateinkenntnisse
Die geforderten Kenntnisse müssen nicht alle schon am 1. Studientag vollständig sein. Vielmehr ist es so, dass erstmals geprüft wird, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wenn sich die Studierenden zur Zwischenprüfung anmelden. Diese Anmeldung erfolgt frühestens Anfang des 4. Studiensemesters.
Also: Die "Voraussetzungen für das Studium" heißen zwar so, sind aber in ihrer praktischen Auswirkung Voraussetzungen für die Zwischenprüfung. Für die Fächer Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Biologie, Erdkunde, Sport, Russisch, Polnisch, Türkisch, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Arbeitslehre sieht die Lehramtsprüfungsordnung keine besonderen Fremdsprachenkenntnisse vor.
1. In den Studienordnungen und der Zwischenprüfungsordnung (von 1990; letzte Änderung 1998) haben die Fachbereiche die Anfordernungen für folgende Fächer präzisiert und erweitert.
- Geschichte: Latein, Englisch, Französisch (kann durch Französisch für Historiker ersetzt werden)
- Latein: Graecum
- Griechisch:
Latinum
- ev. Religion: Latinum und Graecum (oder Bibelgraecum, Prüfung im FB)
- kath. Religion: Latinum und Graecum (oder Bibelgraecum, Prüfung im FB)
- Sport: Zwei Fremdsprachen (ZPO)
- Erdkunde:
Zwei Fremdsprachen (ZPO)
- Russisch: Zwei
Fremdsprachen (ZPO)
- Deutsch als Fremdsprache - nur Erweiterungsfach: Zwei moderende Fremdsprachen (§ 4 der STO)
