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You are here: Home Studium und Lehre Studienangebot Auslaufende Studiengänge Lehramt (nicht modularisiert) L5 - nicht modularisiert
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L5 - nicht modularisiert

Auslaufender Studiengang! Studierende werden nicht mehr zugelassen.

Seit Wintersemester 2005/06 werden für die nicht-modularisierten Lehramts-Studiengänge L1, L2, L3, L5 keine Studierenden mehr für das erste Fachsemester aufgenommen.

L5 - Lehramt an Sonderschulen

Der Studiengang besteht aus:

  • dem Grundstudium in den ersten 4 Semestern
  • dem Hauptstudium in weiteren 4 Semestern
  • dem Studium eines Wahlfaches in den ersten 6 Semestern
  • der Didaktik der Sonderschule
  • den Schulpraktischen Studien

 

Grundstudium

Im Grundstudium für das Lehramt an Sonderschulen geht es zunächst noch nicht (nur) um Heil- und Sonderpädagogik, sondern es werden sozusagen die allgemeinen Grundlagen in verschiedenen Fächern gelegt. Die gewählten Sonderpädagogischen Fachrichtungen sind also im Grundstudium noch nicht von Bedeutung, sondern werden anschließend im Hauptstudium inhaltlich relevant.

Nach dem Grundstudium wird die erziehungswissenschaftliche Vorprüfung (frühestens nach dem 4 Semester) abgelegt, die Bestandteil des ersten Staatsexamens ist.

Folgende Fächer ergeben das "Fundament" im Grundstudium, auf dem dann das heil- und sonderpädagogische Hauptstudium aufbaut:

Die Erziehungswissenschaft

beinhaltet im Grundstudium allgemeine pädagogische Themen und Fragestellungen wie z.B. Theorien der Erziehung und des Unterrichts, Geschichte der Pädagogik, Erziehungswissenschaftliche Forschungsmethoden usw. Die Allgemeine Erziehungswissenschaft ist Bestandteil der erziehungswissenschaftlichen Vorprüfung und wird dann im Hauptstudium mit heil- und sonderpädagogischem Schwerpunkt studiert.

Die Gesellschaftswissenschaften

in den für die Erziehungswissenschaft bedeutsamen Bereichen sind ein weiterer Bestandteil des Grundstudiums und beinhalten Soziologie und Politik. Sie sind ebenfalls Bestandteil der erziehungswissenschaftlichen Vorprüfung und werden mit dem Grundstudium abgeschlossen.

Die Grundlagen der Sonderpädagogischen Psychologie

werden als allgemeine Pädagogische Psychologie im Grundstudium erworben, ohne sich hier schon auf sonderpädagogische Fragestellungen zu spezialisieren. Dies geschieht dann im Hauptstudium. In pädagogischer Psychologie findet keine Vorprüfung nach dem Grundstudium statt.

 

Hauptstudium

Das Hauptstudium beinhaltet ausführlich heil- und sonderpädagogische Themen, die in verschiedenen Fächern studiert werden. Jetzt werden auch die Behinderungsfachrichtungen inhaltlich relevant, die von der Studentin/dem Studenten gewählt wurden. Nach Ende des Hauptstudiums (frühestens nach 8 Semestern) kann die erziehungswissenschaftliche Hauptprüfung abgelegt werden (Erstes Staatsexamen). Es müssen vorher die erziehungswissenschaftliche Vorprüfung und die Wahlfachprüfung abgelegt werden.

Folgende Fächer des Grundstudiums finden sich im Hauptstudium wieder und werden mit sonderpädagogischer Ausrichtung weiterstudiert:

Die Erziehungswissenschaft bekommt im Hauptstudium einen noch größeren Stundenanteil. Hier liegt der Schwerpunkt auf Heil- und Sonderpädagogik. In diesem Studienfach werden nun auch Pädagogik und Didaktik der beiden gewählten Behindertenfachrichtungen studiert. Die Sonderpädagogische Psychologie wird im Zusammenhang, also inhaltlich abgestimmt auf die Behindertenfachrichtungen, studiert.

Folgende Bestandteile kommen außerdem noch hinzu:

Medizinische Fachgebiete beinhalten Themenbereiche wie z.B. zelebrale Behinderungen bei Kindern, Klinische Kinder- und Jugendpsychiatrie usw., die für die Heil- und Sonderpädagogik relevant sind.

Schul- und Jugendrecht soll in seinen Grundzügen kennen gelernt werden und ist deshalb ebenfalls in geringem Umfang Bestandteil des Hauptstudiums.

Die Didaktik der Sonderschule ist ein studienbegleitender Bestandteil, der insofern zum Hauptstudium gehört, als für diesen Zeitraum die unterrichtspraktischen Übungen und Hospitationen (Exkursionen) empfohlen werden.

 

Wahlfach

Außerdem wird ein Wahlfach (ein Unterrichtsfach für die Schule) zusätzlich zum oben beschriebenen Grund- und Hauptstudium studiert. Dieses Wahlfach ist ein Studienbestandteil für sich und hat eine eigene Studienordnung. Für ein Wahlfach ist eine Mindeststudiendauer von 6 Semestern vorgesehen, nach denen die Wahlfachprüfung abgelegt wird. Mit dem Studium des Wahlfaches wird im ersten Semester begonnen. Das Wahlfach setzt sich aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik zusammen und findet sich als Baustein nicht nur im Studium Lehramt an Sonderschulen, sondern ebenfalls im Grundschullehramt und im Lehramt für Haupt- und Realschulen; es ist auf den Unterricht der Klassen 5-10 aller Schulformen ausgerichtet. Im Studium für das Lehramt an Sonderschulen müssen Sie eines der folgenden Wahlfächer aussuchen, wobei keine Kombinationsvorschriften zu den Sonderpädagogischen Fachrichtungen existieren. Sie können also jedes der unten aufgeführten Fächer wählen.

  • Arbeitslehre

  • Biologie

  • Chemie

  • Deutsch

  • Englisch

  • Erdkunde

  • Evangelische Religion

  • Geschichte

  • Katolische Religion

  • Kunst

  • Mathematik

  • Musik

  • Physik

  • Sozialkunde

  • Sport

 

Sonderpädagogische Fachrichtungen

Mögliche Sonderpädagogische Fachrichtungen sind:

  • Lernhilfe
  • Pädagogik für praktisch Bildbare
  • Erziehungshilfe
  • Sprachheilpädagogik Studienfachberatung Studienordnung
Mit der Fachrichtung Lernhilfe

(auch "Lernbehindertenpädagogik" genannt) werden Sie Kinder und Jugendliche unterrichten, die wegen Ihrer Lern- und Leistungsbehinderungen in Grund- und Hauptschulen nicht hinreichend gefördert werden können.

Mit der Fachrichtung Praktisch-Bildbaren-Pädagogik

werden Sie Kinder und Jugendliche unterrichten, die wegen der Schwere ihrer geistigen Behinderung in der Schule für Lernbehinderte nicht hinreichend gefördert werden können, aber lebenspraktisch bildbar sind.

Mit der Fachrichtung Erziehungshilfe

(auch "Verhaltensgestörtenpädagogik") werden Sie nach dem Studium Kinder und Jugendliche unterrichten, die sich der Erziehung der allgemeinen Schule so nachhaltig widersetzen oder verschließen, dass ihre eigene Entwicklung und die ihrer Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.

 

 Schulpraktika

Wichtiger Bestandteil der Lehramtsstudiengänge sind die Schulpraktischen Studien: von der Universität organisierte, durch spezifische Lehrveranstaltungen vor- und nachbereitete und betreute Praktika in der Schule.

Sie stellen den Zusammenhang zwischen Studieninhalten und Schulpraxis her, dienen der Erkundung der Berufspraxis und dem Kennen lernen der Arbeitssituation von Lehrerinnen und Lehrern, der Entwicklung und Erprobung pädagogischer Kompetenz, der Überprüfung der Berufswahl und der Orientierung des weiteren Studiums.

Studierende für das Lehramt für die Sonderschulen absolvieren

  • im ersten Praktikumsabschnitt ein Einführungspraktikum an Sonderschulen ,
  • im zweiten Abschnitt ein Fachpraktikum im Wahlfach
  • und im dritten Abschnitt ein Hauptpraktikum an einer Sonderschule in einer der gewählten Fachrichtungen.

 

Studiendauer

Die Mindeststudiendauer des Lehramtes an Sonderschulen beträgt acht Semester, woran sich die erste Staatsprüfung anschließt.

Das zeitliche Minimum der Ausbildung umfasst also 9 Semester.

 

Zwischenprüfung / 1. Staatsexamen

Das staatliche Prüfungsamt ist sowohl für die Abschlussprüfungen als auch für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder anderen Hochschulen erworben wurden, zuständig.

Die staatlichen Prüfungsämter sind nicht Teil der Universität, sondern sind dem Kultusministerium unterstellt. AfL Hessen

  (dann >Studium >Gießen klicken)

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Sprachnachweise

Für das Studium Lehramt an Sonderschulen (nicht-modularisiert) sind in keinem der Fächer Sprachnachweise (z.B. Latinum) erforderlich.


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